Ab wann Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?

Hallo,
Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis und meine Tochter ist für den 7.4.25 ausgezählt.
Wann beantrage ich Elternzeit beim Arbeitgeber? Habe jetzt mehrmals gehört, man sollte es es erst nach der Geburt beantragen, aber spätestens 7 Wochen bevor der Mutterschutz vorbei ist. Ist das nicht etwas knapp? Da ich ja auch direkt nach der Geburt Elterngeld beantragen möchte und ich ja dann auf die Bestätigung vom Arbeitgeber für die Elternzeit warten muss, da die Elterngeldstelle das ja braucht.
Könnte man das nicht auch schon vor der Geburt beantragen, wenn man im schreiben rein schreibt, dass man Elternzeit nach Geburt und Ablauf der Mutterschutzfrist beantragt? Hab da so ein Schreiben gefunden, dass hänge ich mal bei.

Die nächste Frage ist, wenn ich 12 Monate Elterngeld betragen möchte, kann ich dann trotzdem für 16 Monate Elternzeit nehmen?

Ich habe auch ein Nebenjob, muss ich da genauso lange Elternzeit nehmen wie beim Hauptjob oder kann man unterschiedlich Elternzeit beantragen?

Und meine letzte Frage ist, mein Mutterschutz beginnt am 24.2.25 und wie oben schon geschrieben ist meine Tochter für den 7.4.25 ausgezählt. Für welche Monate braucht die Elterngeldstelle die Lohnabrechnungungen, ab Januar 2024 oder Februar 2024?

Danke schonmal im voraus.

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Man teilt es nach der Geburt mit, kann es aber schon vorher.

Da die elternzeit keiner Zustimmung benötigt, ist es kein Antrag.

Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob du die Bestätigung der elternzeit brauchst für den elterngeldantrag. Denn ja, elterngeld und elternzeit sind mehr oder weniger von einander unabhängig. Du kannst auch 16 Monate und 5 Tage in elternzeit sein. Du hast drei Jahre elternzeit zur Verfügung, würdest aber egal wie nie 3 Jahre elterngeld bekommen.

Allgemeiner tipp ist 2 Jahre elternzeit einzureichen, da man sich für 2 Jahre an seine Aussage bindet und dir sonst eine Verlängerung abgelehnt werden kann. Wobei die Frage wäre, wann dein Vertrag ausläuft. Ohne Arbeitgeber keine elternzeit. Du bist dann einfach arbeitslos ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Ab Januar 2024 brauchst du die lohnabrechnungen.

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Elternzeit beantragt man nicht, man meldet sie an. Da sie erst nach dem Mutterschutz beginnt, kannst du natürlich vorher schon die Anmeldung abgeben, aber du brauchst dennoch das Geburtsdatum für die Anmeldung der EZ.

Du brauchst fürs Elterngeld auch die Geburtsurkunde und die dauert teilweise leider viel länger, als die Bestätigung des AGs über den Eingang. Er muss ja nichts genehmigen, sondern nur kurz den Eingang bestätigen.

Ich würde aus den schon genannten Gründen definitiv 2 Jahre Elternzeit anmelden.

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Denk dran, dass du ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit hast. Ist wichtig, wenn dein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und währenddessen ausläuft. Wenn du dann kein Elterngeld mehr beziehst, bist du nämlich einfach arbeitslos bzw Hausfrau. Ist eben dann auch für die Krankenversicherung wichtig.

Ansonsten sind Elterngeld und Elternzeit zwei unterschiedliche Sachen.
Für den Elterngeldantrag brauchst du keine Bestätigung der Elternzeit. Du brauchst nur einen Nachweis zur Zahlung vom Mutterschaftsgeld.

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Hallöchen, ist das eine neue Regelung? Mich hat es 2021 betroffen, mein Vertrag ist auch während der ss ausgelaufen, bis zum Mutterschutz hatte ich noch 4 Monate alg1, ich habe trotzdem Elterngeld bekommen. Während der Elternzeit aber dann am ch logischerweise kein ALG mehr...

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Du bekommst dennoch Elterngeld.
Du hast nur keine Elternzeit ohne AG. Du bist ohne AG einfach nur Hausfrau und Mutter.

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Wann läuft dein Vertrag aus?