Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und seit 2. Januar im BV, dieses umfasst alle Tätigkeiten. Kann ich trotzdem als Wahlhelfer berufen werden?
Wahlhelfer trotz Beschäftigungsverbot
Nun es kommt drauf an ob BV von AG oder vom Arzt.
AG bezieht sich ja nur auf die Tätigkeiten.
Arzt bedeutet jegliche Arbeit ist "gefährlich".
Vom Arzt, ich bin mit Zwillingen schwanger, meine gyn hat mich direkt raus genommen....
Wäre eigentlich an sich kein Grund für ein BV, aber es ist ja die Sache des Arztes.
Dann ist es auch nicht gestattet als Wahlhelfer zu arbeiten weil ja jeder Tätigkeit als Gefahr gesehen wird.
Willst du freiwillig als Wahlhelfer arbeiten oder wird man bei euch herangezogen, wenn man im öD arbeitet (letzteres kenne ich von einer Verwandten)?
Wenn du es freiwillig machen willst, spricht wohl nichts dagegen, denn das Ehrenamt übst du in deiner Freizeit aus und ein Ehrenamt ist nicht gleichzusetzen mit deiner Erwerbsarbeit, für die du ein BV bekommen hast.
Ob man dich heranziehen kann, weiß ich nicht. Ich vermute aber, dass man dies sowieso nicht machen wird, weil man kein Risiko eingehen will.
Nein, tatsächlich werde ich als Angestellte im öffentlichen Dienst dazu berufen.
Weiß gar nicht wie die dazu kommen wenn du doch im BV bist und dieses vom Arzt kommt.
Mit den Hinweis auf das BV und die "kompliziert verlaufende" Zwillingsschwangerschaft wirst du ganz schnell wieder aus der Nummer raus sein. Das Risiko wird sich kein Wahlamt ans Bein binden.
In meinem Umfeld hat allein der Hinweis auf eine bestehende Schwangerschaft gereicht, um sich vor dem Schöffenamt zu drücken.