ALG 1 Anspruch

Hallo ihr lieben,
und zwar habe ich vor zehn Monaten auf Teilzeit gearbeitet mit einem befristeten Vertrag für 12 Monate, der dann ausgelaufen ist. Weil ich danach erstmal nicht mehr auf Teilzeit arbeiten wollte wegen den Kindern, sondern nur Minijob, habe ich mich nicht arbeitslos gemeldet, weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand.
Jetzt würde ich mich allerdings ab sofort arbeitslos melden um ALG1 zu erhalten und hoffentlich auch wieder eine Teilzeit Arbeitsstelle zu finden. Wäre das überhaupt noch möglich oder habe ich da keinen Anspruch mehr darauf weil ich es nicht sofort gemeldet habe, nachdem der Vetrag ausgelaufen ist?
Würde mich über eure Erfahrungen freuen.

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Kannst du eine Betreuung (Kita, Schule) für die Kinder nachweisen?

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Es dürfte höchstens eine Sperrzeit geben, weil du dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast.

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Nein, da du nur 12 Monate eingezahlt hast, hattest du nur Anspruch auf 6 Monate ALG 1. Diese sind inzwischen abgelaufen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kannst du Bügergeld beantragen.

Quelle: Agentur für Arbeit:

"Weiteres Beispiel: Waren Sie 12 Monate versicherungspflichtig, erhalten Sie 6 Monate Arbeitslosengeld."

Link darf man hier wohl nicht posten.

Edit: oder hast du auch davor gearbeitet? Dann hättest du Anspruch auf 12 Monate ALG 1, die ja aber auch bald rum sind. Außerdem wirst du vermutlich noch eine Sperrzeit kriegen.

Aber um ganz aicher zu gehen, ruf am besten bei der Arbeitsagentur an.

Bearbeitet von ella838
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Aber die TE erfüllt die Anwartschaftszeit doch immer noch und damit besteht Anspruch auf ALG1.
Hier
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
steht:
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren.

Grüsse
BiDi

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Ja, aber sie hat nur 12 Monate eingezahlt und daher nur für 6 Monate Anspruch. Steht auch in meinem Zitat, was ich hieraus kopiert habe

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Etwas weiter unten auf der Seite.

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Ich arbeite bei der Agentur für Arbeit. Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, hast du mind. 180 Tage Anspruch auf ALG. Um mehr Anspruch zu haben, müsste man schauen, was du davor gearbeitet hast. Sperrzeit gibt es nicht, außer du hast dich zu spät arbeitssuchend gemeldet (bei Befristung 3 Monate vor Ablauf).