Hallo Ihr Lieben,
ich bin nun in der 35 ssw und bereite schonmal den Elterngeldantrag vor, soweit es möglich ist. Ich frage mich nun was ich alles angeben muss. Natürlich meinen monatlichen Lohn.
Aber nun ist es so: Mir gehört ein Haus (zahle dafür einen Kredit ab) und dieses Haus vermiete ich. Das bedeutet der Kredit trägt sich selber und wird quasi von den Mieteinnahmen bezahlt.
Also meine Frage jetzt muss ich die Mieteinnahmen als „Gewinn“ angeben?
Eigentlich würde ich nur meinen Lohn angeben, weil ich eben nur davon leben. Auch die Mieteinnahmen und der Kredit laufen über ein extra Konto. Das würde ich gerne alles außen vor lassen.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Lieben Dank für eure Antworten🫶🏻
Frage zum Elterngeldantrag
Nur dein Gehalt, da sich auch nur daraus dein EG berechnet.
Also nackig machen muss man sich da nicht. Das Elterngeld bemisst sich a) am Haushaltseinkommen und b) deines Lohnes. Einkommen ausserhalb der Erwerbstätigkeit wird nicht berechnet. Wäre ja noch schöner 😅. Ausserdem fallen dir die Einkünfte aus der Vermietung ja gar nicht weg, sondern nur ein Lohn, weil du gar bzw. nur eingeschränkt arbeiten gehen wirst.
Seid ihr euch da sicher? Mein Mann hat auch Mieteinnahmen und das wurde als selbstständige Arbeit gewertet und angerechnet, glaube ich.
ja, füll den Antrag doch einfach mal aus. Dann stellst du es fest.
Also ob du grundsätzlich Elterngeld erhältst errechnet sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen aus dem Jahr vor Geburt. Da zählen die Mieteinnahmen schon mit rein.
Du wirst dazu den letzten dir vorliegenden Steuerbescheid abgeben müssen.
Aber wie hoch dein Elterngeld ist, errechnet sich aus den 12 Monaten vor Mutterschutz (wenn du angestellt bist). Es ersetzt ja auch nur das wegfallende Einkommen. Mieten hat man ja weiterhin, deswegen werden die bei der Höhe auch nicht mitberechnet.
Muss angegeben werden. Wurde bei uns voll angerechnet (spielt keine Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes an sich, wurde aber von der auszuzahlenden Summe abgezogen. Haben also entsprechend weniger Elterngeld bekommen. ). Bei uns als Selbstständigen würde es über die Steuererklärung ohnehin auffallen. Bei Angestellten muss man die zwar nicht mit abgeben, korrekt wäre das Verschweigen aber nicht, auch wenn es möglicherweise nicht auffällt.
Dass die Mieteinnahmen den Kredit abdecken, spielt keine Rolle. Der Kredit dient dir ja zum Vermögensaufbau.
Natürlich muss man das nicht für die Berechnung des EG angeben, das hat nichts mit Verschweigen zu tun.
Und nein, EG wird nicht gemindert durch Mieteinnahmen, nur, wenn du als Firma vermietest, dann ist das ja dein Einkommen.
Es ist nur interessant, wenn es entscheidend wäre, ob quasi überhaupt EG zusteht meine ich. Also ob man die Grenze dadurch erreicht.
"Was sind Mischeinkünfte?
Mischeinkünfte liegen vor, wenn du neben deiner Angestelltentätigkeit (§19 EStG) noch aus mindestens einer weiteren Einkunftsart Erwerbseinkommen erzielst.
Für das Elterngeld relevante Einkunftsarten gemäß dem Einkommensteuergesetz sind:
§13 EStG – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
§15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (auch Betrieb einer Photovoltaikanlage)
§18 EStG – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Diese Einkunftsarten zählen nicht mit bei der Ermittlung des Elterngeldes:
§20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen*
§21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung*
*Ausnahme: Wenn diese beiden Einkunftsarten einer der vier vorgenannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, können diese ebenfalls relevant sein. "
Gerne auch noch mal als Quelle für dich
Hey,
wir haben Wohnungen die vermietet sind und ich musste sie bei keinen meiner Elterngeldanträgen angeben, da ich diese als Privatperson vermiete.
Hätte ich z.B. eine Firma (A+C Vermietung) und würde Immobilien vermieten, dann gilt das als Einnahmen, aber nich bei Privatpersonen.
Hey,
wir haben Wohnungen die vermietet sind und ich musste sie bei keinen meiner Elterngeldanträgen angeben, da ich diese als Privatperson vermiete.
Hätte ich z.B. eine Firma (A+C Vermietung) und würde Immobilien vermieten, dann gilt das als Einnahmen, aber nich bei Privatpersonen.