Elternzeit, Elterngeld, Arbeitslosengeld?

Hallo zusammen,

wir werden im Sommer zum zweiten Mal Eltern. Ich stelle mir zurzeit die Frage, wie es beruflich/finanziell am geschicktesten ist:

Ich bin gerade nicht mehr wirklich zufrieden mit meiner Arbeit. Jetzt gehe ich meine Optionen durch:

1. Es macht doch Sinn, für ein Jahr Elternzeit (+elterngeld) zu beantragen. Innerhalb der Kündigungsfrist im ersten Jahr würde ich dann meine Stelle kündigen. Ich habe eine lange Kündigungsfrist, deswegen würde sich das anbieten. Ich möchte allerdings gerne 2 Jahre zu Hause sein. Dann müsste ich mich doch nach der Elternzeit arbeitslos melden. Für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gilt dann aber das Einkommen, das man ein Jahr vor Geburt des Kindes erzielt hat, und nicht das Elterngeld, richtig? Ich habe ein Brutto Gehalt von ca 6.400€ und würde dann mit 67% hiervon sehr gut klarkommen. Im Laufe des zweiten Jahres würde ich mich dann um eine neue Stelle bewerben.

2. stattdessen zwei Jahre Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber nehmen. Das dürfte aber heissen, dass ich ein Jahr lang 1800€ erhalte, im zweiten Jahr dann aber kein Geld, oder? Das wäre dann ärgerlich, wenn ich am Ende dann doch kündigen möchte. Plus wieder anfangen und dann eine sechs monatige Kündigungsfrist haben, ist auch nervig…

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Hallo, so leid es mir auch tut, aber du wirst mit deinem Elterngeld 2 Jahre lang klarkommen müssen, wenn du so lange zu Hause bleiben möchtest. Arbeitslosengeld 1 steht nur demjenigen zu, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Grundsätzlich sollte man es sich leisten können, sein Kind so lange selbst zu betreuen. Ich bin jetzt im 3. Jahr zu Hause und ja, wir müssen an allen Ecken dafür sparen, haben kein Eigenheim und machen nur kleine Urlaube in Deutschland. Warum sollen fremde das für mich bezahlen?

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Hey, danke dir auch für deine Antwort!

Ich stelle mir die Frage, ob ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, wenn ich durch Kündigung aus meinem Arbeitsverhältnis aussteige und deswegen ja auch nicht mehr in Elternzeit bin. Denn Elternzeit ist doch an meinen Arbeitgeber gebunden. Vor wem bin ich sonst in Elternzeit?

Schön, dass du seit drei Jahren zu Hause bist. Das mache ich nicht: ich arbeite Vollzeit seit meine Tochter 1 Jahr alt ist. Das ist verbunden mit hohen Beiträgen, die ich in die Staatskasse eingezahlt habe und einzahle, und weniger Zeit für mein großes Kind. Ich denke nicht, dass andere meine Zeit zuhause bezahlen.

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Naja du müsstest halt lügen. Du sagst dann ja, dass du zur Verfügung stehst und musst dich entsprechend bewerben, Termine wahrnehmen etc.

In echt meinst du aber: ich bleibe noch ein Jahr zuhause und mogel mich hier so durch, damit keiner merkt, dass ich dem Arbeitsmarkt eigentlich gar nicht zur Verfügung stehe.

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Nimm länger Elternzeit.. Den es kann sein das du dann danach kein Anspruch auf ALG1 hast für 3 Monate weil du selbst gekündigt hast und somit selbst verschuldet hast.

In Elternzeit hast du eine Sonderkündigungsrecht bin nur 3 Monaten wenn ich mich nicht irre. Würde also versuchen von Arbeit in die nächste Arbeit zu springen.
Den Elternzeit hast du nur mit Arbeitgeber ansonsten nicht.

Kann natürlich sein das mit der Sperre auch eine Sonderregelung gibt aber glaube ich nicht.

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Hey danke für die Antwort! Die drei Monate würde ich in Kauf nehmen. Es kann aber gut sein, dass es eine Ausnahme gibt, wenn man aus der Elternzeit heraus kündigt

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Du bekommst kein Arbeitslosengeld, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.. Was du nicht tust, wenn du eigentlich zu Hause sein willst ;).

Du würdest dann nur so viel ALG1 bekommen, wie du eine Betreuung für dein Kind hast.

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Ich würde mich selbstverständlich arbeitssuchend melden. Und tatsächlich nach ein paar Monaten ernsthaft Bewerbungen schreiben, um rechtzeitig einen Neueinstieg zu starten

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Das ist Sozialbetrug, egal wie viel du vorher eingezahlt hast. Wie bei anderen Versicherungen ist die Auszahlung von Leistungen an Bedingungen gebunden.

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Ich bin sehr neugierig was du für dieses Bruttogehalt beruflich machst.

Es ist korrekt, dass das ALG I nach der EZ aus dem Bruttogehalt vor der EZ errechnet wird.
Korrekt ist aber auch was schon gesagt wurde
- ohne Arbeitgeber keine EZ
- nur ALG I wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht

Du kannst aber ggf. weniger als 1800 Euro erhalten und länger Elterngeld bekommen, das ist an die Elternzeit nämlich nicht gebunden.

Besteht vielleicht jetzt noch die Möglichkeit von deinem Netto zu sparen für das zweite Jahr ?

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Hey, danke dir für deine Rückmeldung :) ich bin Beraterin in einem Großkonzern.

Meine Frage dazu: wenn ich mein Arbeitsverhältnis kündige, ist doch auch meine Elternzeit abgebrochen? Die müsste doch an den Arbeitgeber gebunden sein. Und wenn ich gekündigt habe und nicht mehr in Elternzeit bin, stehe ich doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

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Du stehst dem Arbeitsmarkt nur zur Verfügung wenn die Betreuung des Kindes für mindestens 15 Stunden die Woche vorweisen kannst.

Kannst du das nicht steht dir kein ALG1 zu und würdest Bürgergeld kriegen und ob du das bekommst ist fraglich wenn dein Mann genug verdient wenn du die 3 Monate Sperre hinnehmen kannst.

Also ja das zu Hause bleiben fürs Kind muss man sich leisten können.

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Hey ihr und danke für eure Antworten!

Was mir nicht ganz klar ist: wenn ich mein Arbeitsverhältnis kündige, ist doch auch meine Elternzeit abgebrochen? Die müsste doch an den Arbeitgeber gebunden sein. Und wenn ich gekündigt habe und nicht mehr in Elternzeit bin, stehe ich doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

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Mal von einer evtl. Sperrfrist abgesehen

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Du schreibst doch selbst, dass du 2 Jahre zu Hause bleiben möchtest. Inwiefern stehst du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Die Arbeitsagentur kann Nachweise über Betreuung ebenso einfordern wie Eigenbemühungen verlangen. Aus der Sperre kommst du eh nicht raus, wenn du ohne Not kündigst, dem Arbeitsmarkt aber voll zur Verfügung stehst. Abgebrochene EZ / gekündigtes Arbeitsverhältnis heißt nicht automatisch ALG1.

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Dir wird kein ALG 1 zur Verfügung stehen, weil du dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung stehst, das ist die Voraussetzung. Und nein, du schreibst ja, du willst 2 Jahre zuhause bleiben, also stehst du eben nicht zur Verfügung, ebenso musst duh eine gesicherte Betreuung nachweisen und bekommst dann auch nur ALG1 für die Stunden, die du bereit wärst zu arbeiten und nicht für eine VZ Stelle, wenn du jur 15 Stunden maximal arbeiten willst.

Und ohne AG und EZ musst du auch schauen, wie das mit der Krankenkasse dann läuft.

Ich würde 2 Jahre EZ nehmen, Basiselterngeld für 12 Monate und dann versuchen woanders arbeiten zu können. Das darfst du nämlich, falls dein jetziger AG deine Arbeitsbedingungen ablehnt, weil er dich so nicht einsetzen kann zum Beispiel

Bearbeitet von Kinderwunsch35neu
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Du gehst davon aus, dass du in deiner 6-monatigen Kündigungsfrist freigestellt wirst bei vollen Bezügen? Was, wenn nicht? Was machst du, wenn du zur Arbeit antreten sollst, z.B. um eine Nachfolgerin einzuschulen? Du hast dann ja keine Betreuung für dein Kind und kannst gar nicht in die Arbeit.
Dasselbe mit der Arbeitslosigkeit (du bekommst übrigens 3 Monate kein Geld, wenn du selbst kündigst, ohne einen neuen Job zu haben), wobei das vermutlich auf deinen Job ankommt. Was wenn dir das Arbeitsamt passende Stellen vermittelt? Sagst du die dann alle ab?
Generell bedeutet arbeitslos aber, dass man dem Arbeitsmarkt prinzipiell zur Verfügung steht (also die Kinderbetreuung geregelt ist).
Ich finde dein Vorhaben also riskant.
Bedenke auch, dass es schwieriger ist, einen neuen Job aus der Arbeitslosigkeit heraus zu finden als aus einem geregelten Anstellungsverhältnis. Als Mutter eines Kleinkinds ist man leider nicht überall die ideale Kandidatin (weiß ich leider aus Erfahrung).
Nach der Elternzeit hat dein Kind das berüchtigte erste Kitajahr und wird eventuell öfter mal krank sein. Das wird der pure Stress, wenn du da grad in der Probezeit im neuen Job bist und dich beweisen musst. Oder kann dein Mann alle Kindkranktage mindestens 6 Monate lang verlässlich übernehmen?
Falls nicht, wäre mein Rat, den Wiedereinstieg nach der Elternzeit (egal, wie lange du sie letztendlich machst) im alten Job zu machen und mich dann in Ruhe nach was neuem umzusehen.

Bearbeitet von jingle6
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In keinem Fall würde ich kündigen. So verheizt man es sich ja auch irgendwie mit dem AG.

Zwei Jahre Elternzeit sind teuer, insbesondere wenn man zuvor Vollzeit gearbeitet hat. Bedenke auch, dass die Bemessungsgrenze für Elterngeld angepasst wurde/wird ab April diesen Jahren. Familien, die das System finanzieren, bekommen bei einem Jahreshaushalteinkommen von 200.000,01 Euro kein Elterngeld mehr! Ich weiss nicht wieviel dein Mann verdient, aber das solltet ihr ebenfalls bedenken und berechnen.

Wenn du allerdings kündigen willst zum 1. Geburtstag, dann mach es doch. Würde mich aber, wie die anderen schreiben, um eine Kinderbetreuung kümmern, damit du ALG I bekommst und dich nach der drei-monatigen Sperre bewerben kannst. Alternativ bleibst du in Elternzeit und machst etwas auf geringfügiger Basis. Aber das zweite Jahr Daheim bleiben wollen, muss finanziell anders organisiert werden als mit Sozialgeldern.

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Für Geburten ab April 2025 ist die Grenze auf 175.000 runter gesetzt worden :)

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Also wie hier schon richtig gesagt wurde, kannst du ALG 1 beziehen (nach der 3 monatssperre) in höhe der stunden, wie du die Betreuung nachweisen kannst.
Also kannst du für 15h Betreuung nachweisen, dann bekommst du ALG1 in Höhe von 15h usw.
die Agentur für Arbeit möchte einen Nachweis für die Betreuung haben, sonst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Generell hast du während der Elternzeit deine normale Kündigungsfrist, außer du möchtest zum Ende hin kündigen, dann sind es immer 3 Monate.

Sobald du kündigst, hast du keine Elternzeit mehr und musst, wenn du kein Elterngeld mehr beziehst selbst deine Krankenkasse bezahlen (außer du beziehst ALG1 oder Bürgergeld)

Und wie gesagt dem Arbeitsmarkt stehst du nicht automatisch zur Verfügung, sondern nur, wenn du eine Betreuung nachweisen kannst.

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Zur Krankenkasse noch, sie müsste sie auch nicht bezahlen, wenn sie verheiratet ist und über den Partner einen Anspruch auf Familenversicherung hätte.

An die TE, bitte bedenke bei deinem Bruttogehalt auch, dass du während der Elternzeit deine KK zahlen musst, da du freiwillig gesetzlich versichert bist (oder eh privat).

Bearbeitet von nina2805
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„Zur Krankenkasse noch, sie müsste sie auch nicht bezahlen, wenn sie verheiratet ist und über den Partner einen Anspruch auf Familenversicherung hätte.“

Das gilt nur für die Elternzeit.

NACH der EZ muss sie tatsächlich in die Familienversicherung wechseln.

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