Hallo zusammen,
Ich habe folgende Situation und würde gerne eure Meinung und auch ähnliche Erfahrungen wissen:
Ich bin vor nun fast zwei Jahren dummerweise während einem Arbeitgeberwechsel schwanger geworden und hatte damit schwanger meinen Start bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Nach ein paar Monaten ging ich in Elternzeit für 1 1/2 Jahre. In 4 Monaten müsste ich wieder anfangen. Die Zeit in der ich gearbeitet habe, waren leider nur ein paar Monate. Ich habe mein bestes gegeben, mich nie beklagt, nie krank gewesen, obwohl es mir teilweise gar nicht gut ging. Mit meiner Chefin hab ich auch ein gutes Verhältnis und auch schnell deutlich gemacht, dass ich hier auch nach der Elternzeit arbeiten möchte, allerdings dann in teilzeit. Mit der Geschäftsführung habe ich leider kein gutes Verhältnis aufbauen können, da hat die Chemie einfach gleich nicht gestimmt.
Nun war ich im Unternehmen zu Besuch und auch um meinen Teilzeitantrag zu überreichen, da hat mir meine Chefin verkündet, dass sie mich nicht weiter beschäftigen können und ich nach der elternzeit gekündigt werde aus betrieblichen Gründen. Dem Unternehmen ginge es wirtschaftlich nicht gut. Leider glaub ich das nicht und denke, dass das nur ein Vorwand der Geschäftsführung ist.
Man muss dazu noch wissen, dass die Stellenanzeige meiner Position sofort neu veröffentlicht wurde, nachdem ich meine schwangerschaft verkündet habe. Auch nicht als Vertretung. Es hat sich jemand dann auch gefunden, der kurz nach Beginn meines Mutterschutzes meinen Job übernommen hat. Die Person arbeitet nun eine vollzeitnahe Arbeitszeit.
Meinen teilzeitantrag habe ich trotzdem abgegeben, bin gespannt, was da für eine Antwort kommt. Schließlich wäre es ja eigentlich im Interesse der Firma, wenn ich meine Stunden reduziere, da es angeblich schlecht läuft.
Nun meine Frage: Wie seht ihr das? Ich denke, dass diese Kündigung eventuell unwirksam wäre. Schließlich wurde nach mir jemand eingestellt, kinderlos und selbst nicht in Vollzeit. Dieser müsste eigentlich als erstes gehen...
War jemand in so einer ähnlichen Situation und kann berichten wie es ausging? Habt ihr dann gar nicht mehr gearbeitet, in einem anderen Bereich oder doch etwas ähnliches gefunden, was ihr bereits gemacht habt?
In dem Bereich, in dem ich arbeite sind eher vollzeitstellen gefragt, außerdem lebe ich eher ländlich, da ist die Anzahl der jobs auch nicht pralle.
Danke schon mal🐻
Androhung der Kündigung nach Elternzeit
Naja wenn du gekündigt wirst kannst du halt Kündigungsschutzklage einreichen, läuft dann auf eine kleine Abfindung heraus wenn diese nicht rechtens ist
Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb denn ?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
war deine Probezeit schon abgelaufen,als du die Schwangerschaft mitgeteilt hast?
Falls nicht, kann man die nach der Elternzeit wieder beginnen und dich in der Probzeit kündigen
Bitte bitte nicht SCHON wieder diese falsche Behauptung!! Es wurde dir mehrfach schon gesagt, das es falsch ist!
Ich möchte schon ewig von dir wissen, woher du diesen Quatsch hast. Quelle? Gesetz?
Vorab: ich bin Laie! Wenn hier etwas nicht korrekt sein sollte, gerne korrigieren. Hier meine Gedanken zu dem Thema:
1. In der Elternzeit hat dein Vertrag geruht. Ich bin mir nicht sicher, ob das dann auch klassisch als Betriebszugehörigkeit angerechnet wird??? Denn effektiv hast du ja nur wenige Monate dort gearbeitet. Je nachdem hat die andere Person dadurch vielleicht ja dann doch eine längere Betriebszugehörigkeit als du, da sie die letzten 1,5 Jahre dort aktiv gearbeitet hat.
2. Wenn es der Firma schlecht geht und sie 1,5 Personen (du TZ und die andere VZ-nah) auf der Stelle/in der Abteilung nicht beschäftigen kann, kann die Firma mMn. so argumentieren, dass sie 1 (fast) VZ-Person braucht um die Arbeit zu erledigen. Da du aber nur TZ arbeiten kannst/möchtest, wäre die Stelle nur mit dir unterbesetzt. Ihr beide zusammen seid aber zu viel. Daher entscheidet sie sich aus betrieblichen Gründen für die VZ und muss dich als TZ kündigen.
Wie gesagt: nur meine Gedanken als Laie dazu!
„Sobald die Elternzeit beendet ist, tritt das normale Beschäftigungsverhältnis und somit auch der allgemeine Kündigungsschutz wieder ein. Das hat zur Folge, dass eine ordentliche Kündigung unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sowie weiterer gesetzlicher Regelungen möglich ist. Die rechtliche Lage hinsichtlich einer möglichen Kündigung ist zu diesem Zeitpunkt fast genauso wie vor Beginn der Elternzeit.“
Vermutlich ist die Vertretung gut eingearbeitet und gut angekommen, du warst ja leider nicht lange im Betrieb. Solltest du also wieder anfangen, wäre es für den AG wie fast von Null zu beginnen. Die Vertretung arbeitet fast Vollzeit, du möchtest TZ weitermachen. Vermutlich liegt es auch daran. Sie brauchen mehr als TZ, du kannst es nicht bieten. Fast Vollzeit und einmal TZ benötigen sie vermutlich nicht, daher ist es aus Sicht des AG natürlich sinnvoller, die TZ zu kündigen. Du könntest versuchen zu klagen, die Fristen kennen ichbda aber nicht.
Hättest du nicht INNERHALB deiner Elternzeit Teilzeit beantragen können? Soweit ich weiß kann der AG das nicht ablehnen. Wie es mit einem Teilzeitantrag NACH der Elternzeit aussieht weiß ich leider nicht…
Huhu, doch darf er aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss aber dann erlauben, dass man woanders arbeitet, bzw. könnte man so sogar ALG1 beantragen für die restliche EZ.