Finanzexperten hier?

Hallo.

Folgender Fall:
Firma schließt zum Ende des Jahres (31.12.25) vermutlich. Januar 2026 sollen zwei meiner Bekannten dann eine Abfindung von ca. 150 000 Euro erhalten.

Dass sie sich fachmännisch von Steuerberatern noch beraten lassen, sobald die Sache spruchreif ist, ist klar.

Aber vorab machen sich natürlich alle schon gedanken.

Wie lassen sich am meisten Steuern sparen?

Variante A:
Abfindung nehmen, arbeitslos melden, ALG1 erhalten und 1 Jahr zuhause bleiben?
Halt aber auch damit rechnen Bewerbungen schreiben zu müssen, sich auf Vermittlungsvorschläge vorstellen muss, Maßnahmen mitmachen zu müssen.

Variante B:
Abfindung nehmen, nicht arbeitslos melden, Krankenversicherungsbeiträge selber zahlen und 1 Jahr zuhause bleiben?

Variante C:
Abfindung nehmen, ab Januar neue Stelle antreten?


Es handelt sich um zwei Männer.
Mann 1: ledig
Mann 2: verheiratet, Frau arbeitet nicht


Hat jemand Ahnung davon, wie die Männer jeweils am Besten verfahren?

Danke!

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Verstehe ich es denn richtig, dass erstmal das Ziel ist nicht zu arbeiten?
Klar, 150.000€ sind viel Geld, aber je nachdem welche finanziellen Veroflichtungen ich habe und wie weit ich von der Rente entfernt bin, würde ich jetzt lieber direkt einen neuen Job suchen und keine zu lange Arbeitslosigkeit entstehen lassen. Ich würde mir vermutlich ein paar Monate Urlaub gönnen, aber nur mit einem neuen Arbeitsvertrag in der Tasche.

Bearbeitet von ourhope123
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150.000€

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hatte meinen kommentar daher schon umgeschrieben.

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Variante 1 schneidet aus. Bei einer Abfindung ruht der Anspruch auf Alg 1.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung

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Du musst schon zu Ende lesen.
Denn die Aussage pauschal ist falsch.
Nur wenn durch die Abfindung die Kündigungsfrist umgangen wird, ruht der Anspruch für die Dauer der Kündigungsfristen.

Mein Mann hatte das vo 2 Jahren. Abfindung Angebot 100 000 €. Nac Rücksprache mit Anwalt und Arbeitsagentur, angenommen mit der Klausel, das sein Arbeitsvertrag noch die 3 Monate Kündigungsfrist weiterläuft und er nur freigestellt ist.

Da war dann nix mit ruhen. Sondern normal mit Tag der Arbeitslosigkeit ALG 1 Bezug.

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Ah, ok.

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Sie erhalten das wie? ein Bekannter von uns bekommt 4 Jahre Gehalt und hat auch seinen Firmenwagen bis dahin.
die andere Seite ist natürlich,wenn man in einer leitenden Funktion war,ist man nach 2 Jahren weg von Fenster

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Meine Bekannten arbeiten in der Produktion, haben keine leitenden Positionen und keine Dienstwagen.
Für sie sind 150 000 Euro verdammt viel Geld und wollen, dass möglichst wenig davon dem Finanzamt zum Opfer fällt.

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https://www.finanztip.de/steuererklaerung/abfindung-versteuern/#:~:text=Die%20schlechte%20Nachricht%20gleich%20zuerst,ausgezahlt%20wurden%2C%20sind%20zu%20versteuern.

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Die Abfindungssumme in 2 verschiedenen Steuerjahren erhalten - dann verliert man weniger ans FA.

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Man kann sich ja nicht aussuchen, wann man die Zahlungen erhalten möchte.
Wenn die Firma zum 31.12. schließt und in den Folgewochen die Abfindung auszahlt, dann kann man ja schlecht drauf pochen, die Zahlung bis 2028 auszudehnen.

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Klar, das lässt sich alles im Aufhebungsvertrag verhandeln. z.b. erster Teil der Abfindung mit Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag noch in 2025, zweiter Teil dann im Folgejahr nach Unternehmensschließung.

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Ich kann mich auch täuschen, aber mein Anwalt hat meine ich gesagt, dass die Abfindung immer versteuert wird, egal was man nach dem Ausscheiden aus der Firma macht.
Meine Abfindung wurde mir abzüglich der Steuern vom alten Arbeitgeber überwiesen 🤷🏽‍♀️

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Deine erhaltene NEtto-Abfindung hast du aber auch im Folgejahr bei der Einkommensteuererklärung wieder angeben müssen, oder?

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Wie meinst du das? Die Abfindung zählt als Brutto-Einkommen, in dem Jahr, in dem man sie erhalten hat. Darauf fallen Steuern, aber keine Sozialversicherungsbeiträge an. Man kann für die Steuern die Anwendung der sogenannten 5tel-Regelung beantragen. Seit diesem Jahr muss man das selbst in der Steuererklärung machen. Bis letztes Jahr lief es über den Arbeitgeber.
Mit der 5tel Regelung wird die Abfindung rechnerisch, aber nicht tatsächlich, auf 5 Jahre verteilt. Man zahl auf die Abfindung also weiterhin nur in einem Jahr Steuern.

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Zu den Steuern kann ich nichts sagen, möchte nur darauf hinweisen, dass bei einer unmittelbaren freiwilligen Krankenversicherung in der GKV die Abfindung ebenfalls zur Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, also auch noch Sozialabgaben anfallen (Variante b).

Bei bspw. einer anschließenden Beschäftigung über Minijobbasis wäre das nicht der Fall.

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Ja, stimmt. Aber wenn man sich arbeitssuchend meldet, dann werden die KK-Beiträge übernommen, oder?

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Genau, sofern es keine Sperre gibt. Wie es sich damit verhält wurde ja hier auch schon diskutiert.

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Bearbeitet von Arbeitsagentur
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Variante B ist doch vollkommen dämlich (tut mir leid, ist aber so).

Was wollen die Männer denn? Und warum ist es überhaupt wichtig, dass es sich um Männer handelt?

Wollen die Männer direkt arbeiten oder erst mal eine Pause machen?
Wenn die direkt arbeiten wollen, würde ich mich an deren Stelle zu Anfang 26 bewerben.
Ansonsten würde ich erstmal Alg 1 beziehen und mich derweil bewerben.

Ich kenne es von Alg 1 auch nicht so, dass man da Massen an Vermittlungsvorschlägen vorgelegt bekommt, Massen an Bewerbungen schreiben muss usw. Maßnahmen betreffen eher ALG-2-Bezieher.

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Ich hab sie Männer genannt, weil ich sie nicht anonym als "irgendwelche Menschen" betiteln wollte.
Triggert das?

Es geht nicht primär um das, was sie wollen, sondern was vernünftig ist.
Klar wollen alle am liebsten gleich wieder nen passenden Job.
Ist in ihrem Alter halt nicht mehr sooo einfach. Drum gilt es ganz besonders, sich gut beraten zu lassen.

Danke dir

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Ich sehe halt keinen Unterschied darin, ob es sich um Männer handelt, oder ob eine Frau in der Situation ist. Wenn eine Frau in der Situation wäre, würde ich das selbe raten. ALG I beantragen und halt bewerben. Momentan ist die Bewerbersituation doch gut.

Selber die Krankenkasse zahlen und einfach so nicht arbeiten, halte ich halt für keine gute Idee. Wenn einem Alg1 zusteht, soll man das ruhig beantragen.

Wenn die Agentur einem dann doch irgendwie "doof kommt", kann man sich ja auch einfach von den Leistungen wieder abmelden. Unpassende Vermittlungsvorschläge muss man einfach gut begründen, dann muss man sich darauf nicht bewerben. Z.b. bekommt man manchmal automatisiert verschickte Vermittlungsvorschläge, die irgendwie überhaupt nicht passen. Wenn man z.b. angegeben hat, dass man mal ein Schulpraktikum im Kindergarten gemacht hat und es wird irgendwo eine Kiga-Leitung gesucht, kann es sein, dass man das als Vermittlungsvorschlag bekommt, auch wenn man beruflich in einer ganz anderen Richtung ausgebildet ist.

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