Liebe Urbia-LeserInnen,
wir haben Zwillinge und mein Partner war die ersten drei Monate in (bezahlter) Elternzeit. Wenn ich nun insgesamt genau fünfeinhalb Jahre in Elternzeit war (davon das erste Jahr bezahlt), wieviele Monate bleiben mir nun genau übrig? Sechs Monate oder werden die Monate meines Partners abgezogen, also bleiben noch drei Monate für mich?
Danke für Antworten.
Genaue Dauer Elternzeit (Zwillinge)
Deine Elternzeit hängt nicht von der Deines Partners ab. Jedes Elternteil hat für sich drei Jahre pro Kind.
das stimmtt nicht
Hier steht Bei der Mutter werden dann von den 3 Jahren die Zeit abgezogen, die Sie in Mutterschutz sind. Das bedeutet: Elternzeit und Mutterschutz betragen nach der Geburt zusammen 3 Jahre. Als Mutter von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen gilt für Sie die verlängerte Mutterschutzfrist von 12 Wochen.
Man hat keine 6 Jahre! man bekommt den zuschlag für ein 2.Kind unter 3
Hast Du den Text gelesen? Ihn verstanden? Sie hat nach Elternzeit gefragt, Du antwortest zum Thema Elterngeld. Oder irgendwas ähnliches.
Insgesamt empfehle ich Dir einen Blick ins BEEG.
Der Mutterschutz wird natürlich auf die Elternzeit angerechnet. Die TE hat also nicht drei Jahre plus Dauer der Mutterschutzfrist. Sie hat aber nichtsdestotrotz drei Jahre Elternzeit pro Kind. Insgesamt in ihrem Fall also sechs Jahre. Hier ging es auch nicht um die Anrechnung des Mutterschutzes sondern um die Frage, ob ihr durch die Elternzeit des anderen Elternteils etwas "verloren geht". Und genau das ist nicht der i.
Eure Elternzeit ist komplett unabhängig voneinander.
Wenn du korrekt angemeldet hast, dann hast du insgesamt sechs Jahre, gerechnet ab Geburt, also bis einen Tag vorm 6. Geburtstag.
Elternzeit habt ihr beide jeweils pro Kind 3 Jahre, also bei Zwillingen 6 Jahre.
Von diesen jeweils 3 Jahren, können 2 Jahre zwischen dem 3. Geburtstag bis einen Tag vor dem 8. Geburtstag genommen werden. Heißt, wenn du erst die 3 Jahre von Zwilling 1 genommen hast hast leider ein Jahr Elternzeit von Zwilling 2 verfallen lassen und somit nur noch insgesamt 5 Jahre.
Beim Elterngeld ist kommt es drauf an, wenn sie beiden Frühchen waren und ihr dadurch Anspruch auf mehr als 12 Basismonate habt, dann kannst du es dir ausrechnen. Wenn ihr die normalen 12 Monate Anspruch habt, dann musst du schauen, was ihr beantragt hattet. Also wie viel Basiselterngeld (hier zählen Monate mit Mutterschaftsleistungen hinein) und wie viele Elterngeld-Plus-Monate ihr hattet, dann siehst du was euch noch zusteht oder ob ihr schon alles aufgebraucht habt. Ab dem 15. Lebensmonat darf es allerdings keine Lücke mehr im Elterngeld -Bezug geben und man kann nur noch Elterngeld -Plus nehmen.