Elterngeld - nur 1 gemeinsamer Monat

Hallo,

ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage bzw. freue mich auf eure Einschätzung:
Ich erwarte mein Kind nach der "neuen Regelung" ab April 2024, nach der nur noch ein gemeinsamer Elterngeld-Monat möglich ist.
Nun überlege ich einfach direkt nach dem Mutterschutz meinen Urlaub "zu verbraten" und damit mindestens einen Monat, ggf. sogar 2 frei zu haben, so dass mein Mann die Elternzeit nehmen kann.
Danach könnte sich dann der gemeinsame Monat anschließen.
Ist das ne gute Idee oder spricht da was dagegen?
Danke im voraus.

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Das ist keine gute Idee, da du dann keinen Kündigungsschutz hast. Und theoretisch kann dein AG den Urlaub auch ablehnen, da du ihn ja kurzfristig nehmen musst. Du weißt ja nicht, wann dein Kind kommt und wie lange dementsprechend der Mutterschutz geht.

Außerdem dürft ihr ja zwei Monate nehmen gleichzeitig, in dem zweiten darf nur einer von euch entweder gat kein EG mehr beziehen oder EG plus bekommen.

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leider geht tatsächlich nur noch ein Monat, in dem beide "normales" EG bekommen.
Mit der Kündigung muss ich zum Glück nicht rechnen, aber es ist gut dies zu beachten. Mir wurde bisher mitgeteilt, dass eine Kündigung schon ab dem Anzeigen nicht mehr erlaubt ist. Aber nach der Geburt sieht das natürlich anders aus.

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Ja richtig, daher sagte ich ja einer könnte eg+ nehmen. Ist das gar keine Option für euch? Dann kann er theoretisch sogar die ersten 3 Monate zuhause bleiben, ihr müsstet halt dann mit Rücklagen überbrücken.
Und was machst du, wenn dein AG den Urlaub nach dem Mutterschutz ablehnt? Dann musst du nämlich arbeiten bis zur EZ.

Mein Mann wird den 1. Monat hoffentlich als Haushaltshilfe machen können, dann 1 Monat Basiselterngeld und dann den 13. Monat, in dem ich wieder arbeiten gehe.

Bearbeitet von Kinderwunsch35neu
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Dann sollte dein Mann lieber EG-Plus nehmen, das wären dann zwei Monate. Euer Plan klingt nicht durchdacht.

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Bei EG+ muss man 4 nehmen, bzw. 1 Basis und 2 EG+und einen geldmäßig verfallen lassen. 2 EG+ geht nicht.

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Ja, genau. So habe ich das gemeint aber nicht geschrieben. Mein Fehler🫣

Bearbeitet von arsekil
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„nach der nur noch ein gemeinsamer Elterngeld-Monat möglich ist.“

Dann hast du falsch gelesen.

Natürlich kann man noch mehr Elterngeldmonate gemeinsam beziehen.

Einer von euch nimmt eben Plus im entsprechenden zweiten Monat.

Im übrigen musst du bedenken, dass du Uuter Umständen auch mehr als 2 Basismonate für deinen Mutterschutz verbrauchst. Von 2-5 ist alles möglich.

Urlaub ist genehmigungspflichtig und wenn du nicht nen ganzen Lebensmonat hast, was ja nicht so ist, dann wird der auf dein EG angerechnet.

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Das habe ich dann nicht genau beschrieben, ich meinte das gemeinsame EG (nicht EGplus).

Danke für den Hinweis mit der Dauer des Mutterschutzes. Das stimmt, eigentlich irgendwie ungerecht, aber trotzdem gut dass es das gibt :-)

Danke auch für den Hinweis mit den ganzen Lebensmonaten. Die Idee war tatsächlich einen ganzen Monat Urlaub zu nehmen, aber bei all den genannten Punkten, die dagegen sprechen, denke ich, werde ich es eher anders machen.