Vollzeit + Minijob / max. Arbeitszeit MuSchG

Hallo zusammen,

zu meiner Situation: Ich habe einen Vollzeitjob (40h/Woche) und zusätzlich einen Minijob mit 6h/Woche.

So wie ich es im MuSchG richtig lese, überschreitet das die maximal zulässige Arbeitszeit von 90h in der Doppelwoche. Die Arbeitszeit im Minijob zu reduzieren kommt nicht in Frage, da sowieso schon recht wenig. Wie bringe ich es dem Hautarbeitgeber bei, dass er auf eine Stunde in der Woche verzichten muss bei vollem Lohnausgleich?

Hatte jemand schon einmal die gleiche Situation und kann sagen, wie man das am besten formuliert, dass es nicht zu Missverständnissen kommt (keine freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit mit Gehaltsverzicht sondern Anrecht auf Mutterschutzgeld)?

Viele Grüße

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„Hatte jemand schon einmal die gleiche Situation und kann sagen, wie man das am besten formuliert, dass es nicht zu Missverständnissen kommt (keine freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit mit Gehaltsverzicht sondern Anrecht auf Mutterschutzgeld)?“

Wenn du dich nicht blamieren möchtest, lieber gar nichts schreiben.

Du hast null Anrecht auf „Mutterschutzlohn“, da es kein Anrecht auf ein BV gibt in deinem Fall.

Nebenjob aufgeben, wie bereits mehrfach geschrieben, und was gesetzlich untermalt wurde. Auch als Schwangere muss man sich an seine Pflichten und Gesetze halt und kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken.

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wieviel arbeitest du denn insgesamt, hat dein AG den Minijob genehmigt?

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Entsprechend der Schilderung 46h Woche. Die Tätigkeit ist genehmigt.

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Verstehe ich es richtig, du willst pro Woche eine Stunde beim Hauptarbeitgeber kürzen aber bei vollem Gehalt?

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Mutterschutzlohn müsste es richtigerweise heißen, wie ich eben herausgefunden habe.

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"Die Arbeitszeit im Minijob zu reduzieren kommt nicht in Frage, da sowieso schon recht wenig. Wie bringe ich es dem Hautarbeitgeber bei, dass er auf eine Stunde in der Woche verzichten muss bei vollem Lohnausgleich?"


Wieso muss das der Hauptarbeitgeber machen? Und wieso bei vollem Lohnausgleich?

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Der/die Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, dass das MuSchG eingehalten wird. Dazu gehört die Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss also ein betriebliches Beschäftigungsverbot für die überschreitende Arbeitszeit (mehr als 90h/Doppelwoche) aussprechen.

Ich habe eigentlich nach Gleichgesinnten gesucht und nicht, dass hier alles in Frage gestellt wird.

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Dein Arbeitgeber kann dir die Erlaubnis zur Nebenbeschäftigung jederzeit widerrufen, wenn betriebliche Gründe dafür vorliegen. Genau das wird er in dem Fall tun und für ihn ist das Problem damit erledigt.

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Chatgpt - bitte, danke.
Wobei dein Auftreten mich als arbeitgeber auch echt nerven würde.

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Und dazu noch das:

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ChatGPT verlässlicher als Gestzestexte?

Wieso denn "Wobei dein Auftreten mich als arbeitgeber auch echt nerven würde." Daher frage ich ja, wie es andere gehandhabt haben. Ich kann von mir behaupten, ein sehr engagierter Arbeitnehmer zu sein, das lasse ich mir nicht unterstellen. ;)

Schade, dass ein konstruktiver Austausch nicht möglich ist.

Bearbeitet von Inaktiv
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