Hallo,
Ich habe hier in einem anderen Post mal fleißig mitgelesen und da wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass der Mann doch "kindkrank" machen sollte, wenn Frau in Elternzeit, sowie die Kinder krank sind.
Aber wie geht das denn?
Also geht man einfach zum Kinderarzt und sagt " ich brauche kindkrank" und dann reicht man das wie bei sich selbst beim Arbeitgeber ein ? Oder muss die Mutter sich auch ein Krank schreiben holen (obwohl in Elternzeit) und dann bei der Krankenkasse den Vater als Hilfe angeben?
Wir sind immer davon ausgegangen,dass man einfach "Pech hat". Bisher hatten wir erst 1x die Situation und da hat mein Mann dann mit dem Arbeitgeber geklärt, dass er kurzfristig Überstunden abbaut,aber von kindkrank hat niemand etwas erzählt.
Danke und liebe Grüße
Helena👋
Kindkrank
Unsere Krankenkasse hatte da durchaus Rückfragen und wir haben dann die AU-Bescheinigung des anderen Elternteils eingereicht. Das hat dann auch gepasst. Aber auch andere Gründe zählen, also zum Beispiel als ich mich um pflegebedürftige Angehörige kümmern musste oder selbst einen wichtigen Arzttermin hatte.
Bei uns wurde weder beim Kinderarzt, noch von der Krankenkasse aus hinterfragt, ob denn nicht der andere Elternteil sowieso zuhause ist - z.B. durch Elternzeit.
Ich habe Deinen Post jetzt so verstanden, dass auch die Mutter so krank ist, so dass sie sich nicht ausreichend um die kranken Kinder kümmern kann.
Habe ich das richtig verstanden?
Dann gibt es die Möglichkeit, dass die Mutter eine Krankmeldung bekommt. Dann lässt man einen Antrag auf Haushaltshilfe beim Arzt ausfüllen und reicht diesen bei der Krankenkasse ein. Den kompletten Verdienstausfall bekommt man nicht erstattet. Also dein Mann, ist dann für diesen Zeitraum die von der Krankenkasse angestellte Haushaltshilfe.
Den ganz genauen Ablauf müsste man dann vorher bei der Krankenkasse erfragen. Man bekommt von denen auf jedenfall das Formular. Hatte mal angerufen und nachgefragt, haben es dann aber doch nicht benötigt, da es dann am nächsten Tag schon wieder viel besser ging.