Beschäftigungsverbot? Ja oder nein?

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in meiner ersten Schwangerschaft in der 18. SSW und kämpfe seit Ende Dezember mit starker Migräne mit Aura, Übelkeit, Erbrechen und häufigem Nasenbluten. Ich habe mittlerweile ca. 10 kg abgenommen und kann nur sehr vorsichtig essen.

Zwischenzeitlich war ich zwar wieder arbeiten, aber nie wirklich zu 100 % fit. Ich arbeite im Büro, aber selbst das fällt mir zunehmend schwer. Meine Hebamme meint, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte, da mein Körper stark belastet ist. Meine Frauenärztin sieht das jedoch nicht als triftigen Grund an. Mein Arbeitgeber hat mir ebenfalls geraten, mich ins Beschäftigungsverbot schicken zu lassen.

Ich bin mittlerweile am Ende meiner Kräfte. Ich bekomme starke Unterleibsschmerzen, sobald ich länger stehe oder sitze, habe Kreislaufprobleme und kann nicht mehr Auto fahren.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seid ihr vorgegangen? Gibt es eine Möglichkeit, das Beschäftigungsverbot durchzusetzen?

Ich freue mich über eure Tipps und Erfahrungen!

Liebe Grüße

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Migräne ist scheiße, ohne Frage, aber es besteht keine (akute) Lebensgefahr für dich oder dein Ungeborenes, deshalb stellt die Ärztin auch keins aus. Spätestens deine Hebamme müsste wissen, dass es mittlerweile strenge Kataloge dafür gibt.
Wenn es gar nicht mehr geht, würde ich mich krank schreiben lassen. Wenn die Migräne schwangerschaftsbedingt ist, kannst du beim Elterngeld diese ausklammern lassen.

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Hallo,
Ich habe jetzt ein Teilneschäftigungsverbot. Meine FA meinte jedoch dass eigentlich der Arbeitgeber es ausstellen sollte.
Sie hat es aber gemacht und ich muss nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten.
Ich bin erst in der 17. Ssw. Rede doch noch mal mit deinem Arzt. Bzw auch mit deinem Arbeitgeber. Meine FA meinte dass uns eigentlich ein Raum zusteht um sich auszuruhen..

Bearbeitet von Mini008
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Dein Gyn hat erst mal recht. Denn es ist ja nicht die Arbeit an sich, die für all deine Symptome sorgt, bzw. ist weder dein Leben noch das des Babys aktuell akut in Gefahr.
Du musst ja aber so nicht arbeiten gehen, du kannst dich weiter krankschreiben lassen.
Zwingen kannst du deinen Gyn natürlich nicht und deinem AG fehlen die Argumente, da dein Posten ja mutterschutzkonform ist.

Du könntest es über deinen Hausarzt versuchen, aber auch der würde sich sehr doll in eine rechtlich mehr als graue Zone begeben dann.

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Ich habe zwar keine solchen Erfahrungen gemacht, wurde jedoch aus anderen Gründen (Schutz meines Kindes vor lebensgefährlichen Infektionen) ins BV geschickt.

Soweit ich es verstanden habe, darf dein Frauenarzt dich nicht ins BV schicken, sondern das muss der Arbeitgeber machen. Auch bei mir war es ein Kampf, überhaupt eine Bescheinigung mit entsprechender Empfehlung zu bekommen, die mein Chef verlangt hat.
Falls es bei euch einen Betriebsarzt gibt, kann es sein, dass dieser dazugezogen wird - damit kenne ich mich aber nicht aus.
Was ich jedoch noch im Kopf habe, ist, dass es ein BV nur dann geben kann, wenn du grundsätzlich arbeiten könntest, aber es eben nicht darfst, weil deine Arbeit dein Kind gefährdet.

Ich wünsche dir alles Gute! 🍀

Bearbeitet von k-lene
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Wenn dein Beruf deine Schwangerschaft gefährdet, gibt es ein BV.
Wenn du krank bist, gibt es eine AU.

Gute Besserung

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Das ist (obwohl es eigentlich starke Regelungen gibt) soooo unterschiedliche. Manche Ärzte wedeln quasi mit dem BV bevor man überhaupt die Praxis betreten hat und andere würden wenn du mit Herzinfarkt auf dem Boden liegst sagen dass es keinen Grund für eine Krankschreibung gibt.

So wie ich das herauslese, möchtest du ein individuelles BV haben. Da hilft dann tatsächlich wohl nur den FA zu wechseln und vor dem Wechsel deinen Wunsch anzusprechen, wenn der jetzige sich quer stellt, so doof wie das auch ist.

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Es kann aber rechtliche Folgen für den FA haben wenn man einfach ein bv ausstellt. Auch wenn es anscheinend viele machen aber rechtlich gesehen dürfen sie es halt nur wenn das Leben des Kindes oder der schwangeren in Gefahr ist.
Ich zb hab eins von meiner FÄ aufgrund gebärmutterhals Verkürzung und Risiko einer drohender frühgeburt/fehlgeburt . Hätte aber auch eins bekommen aufgrund meines jobs. den FA kann erst beim quartalswechsel gewechselt werden bzw muss man dann eine pauschale zahlen.
Dein AG kann dir nur ein BV geben wenn dein Arbeitsplatz nicht mutterschutz konform ist.
Migräne etc sind leider alles nur Gründe für eine AU so scheisse dass auch ist..
Aber ja du kannst es versuchen über ein anderen FA, wie gesagt kann aber folgen haben wenn es zu Unrecht ausgestellt wurde.
Und vllt gibst es irgwann gar kein BV mehr wenn es von Ärzten und Patienten ausgenutzt wird dann sind fieber leidtragenden wirklich die die es wirklich brauchen

Lg

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Du bist ein klassischer "BV kann man geben oder eben nicht" Fall.

Manche Ärzte würden dir mit deinen Symptomen sofort ein BV erteilen, andere wiederrum nicht.

Würde es dir mit einem BV gesundheitlich spürbar besser gehen, gerade im Hinblick auf deine starke Abnahme? Verursacht die Arbeit die Unterleibsschmerzen und sind diese auf Arbeit unvermeidbar, zu hause jedoch schon?

Wenn ja, dann rede nochmal mit deiner Ärztin. Die genannten Symptome (starke Abnahme + UL Schmerzen) kann man sehr klar für ein BV interpretieren. Sag deiner Ärztin auch unbedingt, dass dein AG dir selbst zu einem ärztlich erteilten BV rät, denn dann ist das ganze rechtliche Thema oder Prüfungen vom Betriebsarzt für sie vom Tisch.

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Hallöchen
Also bei mir hat mich mein Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt. Und ich bin aktuell erst in der 11 ssw. Allerdings muss ich auf der Arbeiit stehen und heben und viel laufen. Mein Arbeitgeber hat mir ein Schriftstück für die Krankenkasse gegeben in dem er begründen muss wieso er mich ins BV schickt. Bin dann zur Krankenkasse hab den Schrieb abgegeben und alles war ok. Versteh nicht wieso deine FA dich dann nicht ins BV schickt? Sie könnte es ja auch begründen. Eine Abnahme von 10 Kilo finde ich persönlich in der Ss schon viel. Und wenn du keine Kraft mehr hast. Ich hoffe dich erlöst bald einer mit BV ist nämlich das beste für dich und Arbeitgeber. Lg

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Das sind halt unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

Dein Arbeitgeber hatte keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz für Dich, also hat er Dich ins BV geschickt.

Das individuelle BV wäre für die TE möglich, wenn ein Arzt bestätigt, dass eine Fortdauer der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährden würde. Das große Problem: AU schlägt BV. Die TE scheint gar nicht arbeitsfähig zu sein, insofern wäre da eine AUB auszustellen.