Elterngeld für 2. Kind

Hallo ihr Lieben,

ich habe noch eine Frage zum Elterngeld. Meine erste Tochter wurde Mitte Dezember 2023 geboren. Ich habe nun Basiselterngeld entsprechend bis Mitte Dezember 2024 erhalten. Ab Mitte Juni 2025 werde ich in Mutterschutz für Kind 2 gehen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich zur Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 die Elterngeldmonate von Kind 1 ausklammern, richtig? Das Elterngeld von Kind 2 wird dann nur von den Monaten Januar bis Mai 2025 berechnet und der Rest von vor dem Mutterschutz von Kind 1. Ist das korrekt? Oder wie wird mit den halben Monaten umgegangen? (Halber Juni bis Mutterschutz etc.?)
Gibt es eine Möglichkeit noch mehr auszuklammern? Ich fange erst im Mai wieder an zu arbeiten für genau einen Monat, da.h. Januar bis April gehen dann mit 0 € in die Elterngeldberechnung.

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Ich hatte mich hier durchgeklickert: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
Dort werden auch Anfoderungen genannt, unter denen Monate "ausgeklammert" werden können.

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Januar 25 bis Mai 25 zählen und eben 7 Monate vor Mutterschutz Kind 1.

Hättest du, als du schwanger wurdest, dein Elterngeld auf 14 Monate gestreckt, dann hättest du nur zwei Monate, die mit 0€ in die Berechnung fließen.

Es gibt keine Möglichkeit, noch mehr auszuklammern

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Danke, ich weiß erst seit Januar, dass ich wieder schwanger bin. War wirklich nicht zu erwarten, wenn man 7 Jahre und ärztliche Unterstützung für Kind 1 gebraucht hat. Finanziell ist es halt jetzt blöd gelaufen.

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Im Januar hättest du aber noch die Auszählung ändern können, sodass du zumindest Februar noch hättest ausklammern können.

Naja, ist ja auch egal, im Vergleich zur Freude übers neue Baby natürlich vernachlässigbar:-)

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