Hey ihr Lieben, ich kenne mich eigentlich gut aus und weiß auch, dass mein AG Unrecht hat, aber ich bräuchte euer Schwarmwissen bezüglich Paragraphen etc.
Folgende Situation:
Ich bin Dauernachtwache im Krankenhaus , habe einen reinen Nachtwachen Vertrag und meine direkte Chefin meint nun, dass der AG kein BV mehr ausstellt, das mache nur noch der Gyn. Völliger Käse, weiß ich auch, aber sie meinte dann, ich könnte ja, freiwillig in den Tagdienst gehen und wenn ich das nicht möchte, habe ich quasi Pech, weil das wäre dann ja unter Einhaltung der Gefährdungsbeurteilung mutterschutzkonform.
Auch das stimmt so sicherlich nicht oder?
Was mach ich denn da jetzt? Betriebsrat hab ich leider nicht erreicht und ich hab Angst, dass ich meine zwei Dienste jetzt nicht bezahlt bekomme, die ich nicht gemacht habe, nachdem ich meine Schwangerschaft mitgeteilt habe.
AG will kein BV ausstellen
Naja, Dein AG muss Dir einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten und wenn der Tagdienst ein solcher ist, halte ich das Vorgehen Deines AGs schon für korrekt.
Grüsse
BiDi
Aber gilt das auch, wenn ich einen reinen Nachtwachen Vertrag habe? Das ist eben die Frage.
Bei meinem AG würde das leider wieder nach sich ziehen, dass ich dann für meine Zuschläge wieder einstehen muss, weil die nicht verstehen würden, dass mir keine Nachteile entstehen dürfen und die somit den Nachtwachenzuschlag nicht streichen dürfen. Etc.
Wende Dich mal an den Betriebsarzt und versuch weiter, den Betriebsrat zu erreichen.
Der Betriebsrat sagt ich soll mich an meine Gewerkschaft wenden, zwecks Rechtsberatung. 🙄 So ein Stress
Da hat der Betriebsrat aber völlig Recht.
In Deinem Fall ist das Ganze nämlich schon etwas tricky. Es ist im Prinzip nämlich absolut ok, einer Mitarbeiterin wg Mutterschutz einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, als der, der im Arbeitsvertrag steht. Sonst könntest Du z.B. keine Laborantin z.B. in's Archiv 'verbannen' oder eine Eisengiesserin in's Warenlager um dem Mutterschutz Genüge zu tun.
Ob man eine Nachtwache in den Tagdienst stecken kann, sollte tatsächlich ein ausgewiesener Arbeitsrechtler beurteilen.
Grüsse
BiDi
Das kann man so pauschal nicht beurteilen weil es detaliert darauf ankommt was im Vertrag steht.
Steht da auch eine Klausel dass du "unter Umständen " in den Tagdienst versetzt werden kannst oder ähnliches ?
Nein, da ich ja einen extra Arbeitsvertrag für genau diese Stelle bekommen habe.
Dann solltest du eigentlich nicht zum Tagdienst eingesetzt werden können
Ich glaube es ist tatsächlich etwas kompliziert, wenn in deinem Arbeitsvertrag tatsächlich die festen Arbeitszeitpunkte definiert sind. Falls du Verdi Mitglied bist, würde ich mich da mal schlau machen. Falls nicht, Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Solltest du doch in den Tagdienst wechseln, weil rechtskonform, musst halt schauen ob du trotzdem deine Nachtwachen Zuschläge bekommst. Die stehen die definitiv zu. Da es sich auch da nicht um Peanuts handelt, würde ich erstmal abwarten und dann nochmal mit Verdi sprechen oder eben wieder Rechtsberatung... Vielleicht kommt ja bei der Rechtsberatung raus, das eine Versetzung in denTagdienst generell erlaubt ist. Dann würde ich den Anwalt direkt um ein Schreiben bitten, indem er formuliert das Zuschläge weiterhin zu bezahlen sind. Das Schreiben würde ich bei Bedarf halt beim AG einreichen. Einfach um Anwaltskosten möglichst gering zu halten.
Blöd ist der AG aber sicher nicht und weiß es. Oder zumindest die Abrechnungsstelle. Das Krankenhaus wird ja sehr wahrscheinlich viele Beschäftigte haben.
Danke, ja bei Verdi bin ich, musste ich leider auch schon 2x in Anspruch nehmen bei diesem AG. Wissen sollten sie sowas, ist aber leider nicht beständig der Fall.
Der AG ist für diesen Fall versichert. Er bekommt die ihm entstanden Kosten bezahlt. Wenn mich nicht alles täuscht wärst du im BV sogar ein Plusgeschäft für ihn, da er deinen Gehalt erstattet bekommt+ 25 Prozent. Musst halt auf dein Recht beharren. Und! Dir diese Steine die er dir in den Weg legt gut merken...
1. hast du einen reinen Nachtwache-Vertrsg, dann darf der AG dich nicht in den Tagdienst schicken.
2. du darfst laut Vertrag anscheinend auch im Tagdienst eingesetzt werden, dann darf der AG dies. ABER: Du machst ja nicht grundlos Nachtdienst und der AG muss bei der Versetzung auf deine Bedürfnisse eingehen, hier Kinderbetreuung, muss also Rücksicht darauf nehmen!
3. da es sich bei der Versetzung auch um ein BV im Sinne des Mutterschutzgesetzes handelt, steht dir der Durchschnitt der Zulagen, errechnet aus den 3 Monaten vor eintreten der Schwangerschaft, weiterhin zu.
Für mehr und weitere Informationen kannst du dich auch direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Zählt da nur die Kinderbetreuung zu, oder auch sowas wie Schlafrhythmus, Nachmittagstermine der Kinder etc?
Und wie sieht es mit der Dienstkleidung aus, muss er mir dann Umstandskleidung zur Verfügung stellen? Denn je größer unsere Hosen, desto länger und meine jetzigen sind mir schon knapp 30 cm zu lang und bei den Kasaks dasselbe.
Und wenn ich bisher meinen Dienstplan selber schreiben durfte, darf ich dass dann auch weiterhin als eine Art Bestandsschutz, auch, wenn es nicht im Vertrag steht?
Meines Wissens nach zählen auch die Termine etc. der Kinder dazu. Ihr habt es ja vorher auch so gelebt, oder? Euer alltägliches Leben, das ihr ja so auf deine Arbeit abgestimmt habt.
Das mit der Kleidung weiß ich leider nicht, ebenso mit dem Dienstplan, sorry.