Steuerklassenwechsel zu spät

Hallöchen
ET ist 08.10. Mutterschutz Beginn ist 28.08.
Steuerklassenwechsel von 5 in die 4 findet jetzt zum 01.03 statt. Somit sind es bis einschließlich August 6 Monate. Ist das jetzt ausreichend für die Frist?
Da ich aber gelesen habe, dass der Monat gar nicht mitzählt wo man in den Mutterschutz kommt, habe ich mir die Frage gestellt ob ich nicht ein paar Tage später zum 01.09 in den Mutterschutz gehen kann, dann hätte ich die Frist nämlich eingehalten? Kann man überhaupt den Mutterschutz hinauszögern, z.B durch Resturlaub? Ich habe auch gelesen, dass man in dem Elterngeldantrag den ersten Mutterschutz Monat ausklammern kann. Was würdet ihr mir raten? Da es schon um ein paar Tausenden von Euros geht, möchte ich da die Gewissheit haben.

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unterm STrich werdet ihr anders veranlagt und zahlt mehr Steuer nach

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Wo steht die Frage zu deiner Antwort?

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"unterm STrich werdet ihr anders veranlagt und zahlt mehr Steuer nach"

Davon abgesehen, dass danach nicht gefragt wurde, ist die Aussage auch noch falsch. Man wird nicht "anders veranlagt" - es gibt gar keine "andere" Veranlagung in diesem Zusammenhang.
Ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen führt immer zur gleichen Steuerlast. Davon werden die Steuervorauszahlungen - und die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Steuervorauszahlung - abgezogen, und heraus kommt eine Steuernachzahlung oder - erstattung, die den Ausgleich schafft.

Bei der Steuerklassenwahl III/V kommt es tatsächlich häufig zu einer Nachzahlung, weil der Vorteil, den der Partner mit Steuerklasse III hat, oft größer ist als der Nachteil desjenigen mit Steuerklasse V. Man hatte dann ein (bei rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung) zinsloses Darlehen vom Fiskus.
Insgesamt mehr Steuer zahlt man aber nicht - nur der Zeitpunkt des Geldabflusses ändert sich.

Bearbeitet von Severina
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Mit dieser Steuerklassensache kenne ich mich nicht aus, da werden sicher noch andere antworten.

Auf vorgeburtlichen Mutterschutz kann verzichtet werden, im Fall der Fälle würde ich es genauso machen wie du sagst: Mutterschutz erst ab 01.09. in Anspruch nehmen. Alles Gute!

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Du kannst auf das Ausklammern des Monats, in dem der Mutterschutz beginnt verzichten. Das bedeutet, dass dein Verdienst vom August bis zum 27.8. (1.9. geht nicht) noch in die Berechnung fließt und du die erforderlichen 6 Monate der besseren Steuerklasse hast.

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Vielen Dank, das ist auch die richtige Antwort!
Habe mich direkt bei der L-Bank übers Elterngeld informiert und die teilten mir das gleiche mit. Die 6 Monate reichen also :)

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Das verringert ja die finanziellen Sorgen ein wenig 😊

Alles Gute 🍀