Berechnung Elterngeld - Betreuungsunterhalt als Einkommen?

Hallo zusammen,

mein Kind ist 2 Jahre alt und ich erhalte vom Papi Unterhalt für den kleinen Mann und Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag, um seine primäre Betreuungs- und Bezugsperson zu bleiben.

Der Papi und ich waren nie verheiratet und auch kein Paar. Mittlerweile habe ich aber einen festen, neuen Partner und wir sind schwanger.

Ich überlege hin und her, was nun eintreffen wird, wenn das Baby geboren wird und ich Elterngeld beziehe; im Bemessungszeitraum (die 12 Monate vor der Geburt) werde ich ja kein Einkommen im Sinne von Entgeld durch meinen Job erhalten, da ich bis zum Mutterschutz vor der Geburt in der Elternzeit meines 1. Kindes bleibe. Dass Kindesunterhalt nicht als Einkommen anerkannt wird, ist mir bewusst und leuchtet auch ein. Aber was ist denn mit dem Betreuungsunterhalt? Denn darüber finde ich bei Google nichts!

Beim Antrag für Kinderzuschlag z.B. heißt es, ich habe keinen Anspruch, weil mein EINKOMMEN zu hoch ist... Manchmal habe ich das Gefühl, so wie es gebraucht wird, wird das Geld, von dem ich und wir leben, ausgelegt. Mal ist es Einkommen, mal ist es das nicht...

Kann jemand Licht ins Dunkle bringen?

Herzliche Grüße,
Lagom

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Leider nein.

Es zählt nur "Erwerbseinkommen". Betreuungsunterhalt ist wie kindesunterhalt (unterhaltsleistungen jeglicher art) eine transferleistung.

Dein neuer Partner ist dir jetzt auch betreuungsunterhalt pflichtig. Ggf. Ändert das auch den Anspruch an deinen letzten Partner.. da kann aber sicherlich das Jugendamt weiterhelfen.

Alles Gute euch!

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Wann kommt den Kind Nr 2 ?
In der Regel läuft das jetzt bis zum 3 Geburtstag noch so weiter und danach bekommst du halt nur noch Unterhalt für das Kind und dein neuer Partner ist dann zuständig. Elterngeld bekommst du dann wahrscheinlich den Mindestsatz

Bearbeitet von Samara
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Für kindetzuschlag zählt das komplette Einkommen, oder? Also auch das, deines jetzigen Partners.