Elternzeit 2 Jahre - Basis Elterngeld - Teilzeitarbeit

Hallo zusammen,

Ich bekomme im Mai mein erstes Kind. Am liebsten würde ich so lange wie möglich in Elternzeit gehen, finanziell ist es leider nicht machbar.
Ich möchte aber auf jeden Fall min. 2 Jahre (vllt sogar 3) in elternzeit gehen und nach 1- 1 1/2 Jahren wieder in Teilzeit arbeiten.

Jetzt frage ich mich, da ich ja nicht genau weiß, wann ich wieder anfangen möchte (bzw kann -Kitaplatz), ob es nicht schlauer ist, direkt die ersten 12 Monate Basiselterngeld zu beantragen und mir davon einen Teil für später zurückzulegen.

Sollte ich nämlich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen und Elterngeld Plus beziehen, wird mein Elterngeld deutlich gekürzt, was finanziell ein Nachteil für mich wäre.

Wenn ich aber in Elternzeit bin und kein Elterngeld mehr beziehe und dann Teilzeit arbeite, kann mir auch das bereits ausgezahlte Elterngeld nicht mehr gekürzt bzw zurückverlangt werden.

Sehe ich das richtig oder besteht da irgendwo ein Denkfehler bei mir?

Danke im Voraus

LG

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Genau dein Vorgehen haben mir auch sowohl meine Elterngeldstelle als auch meine Personalabteilung empfohlen. Wenn du sicher nicht im ersten Jahr arbeiten willst, hat es nur Vorteile, es sei denn, du schaffst es nicht, mit dem Geld zu haushalten.

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Der einzige Grund es anders zu machen wäre wenn du länger als 12 Monate nicht arbeiten gehst, nicht verheiratet bist und pflichtversichert in der KK, sodass nach dem EG Bezug du selbst die Krankenkasse zahlen müsstest. Sobald du aber entweder familienversichert bist oder wieder TZ arbeitest ist es egal bzw. vorteilhaft alles als Basis EG zu nehmen.

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HDI kannst auch erst einmal Elterngeld Plus beantragen und dieses dann einfach umstellen, so dass das EG endet, bevor du wieder arbeiten gehst.

Damit wärst du am flexibelsten.

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Mit wie vielen Stunden möchtest du denn anfangen? Denn nicht immer wird das Gehalt auf EG+ angerechnet, das hängt davon ab, wie viel du verdienen wirst.

Ansonsten EG+ beantragen und bei bei Bedarf auf Basiselterngeld umstellen lassen. Bei zukünftigen Monaten sind Änderungen möglich.