Rückkehr nach Elternzeit: Vollzeit oder Teilzeit?

Hallo zusammen,
Bis zur zweiten Schwangerschaft habe ich in TZ gearbeitet. Der TZ-Antrag endete am 31.07.24, am 15.08.24 ist mein zweites Kind geboren. Meine Elternzeit endet am 15.04.25. Ich habe erst einen erneuten TZ-Antrag ab 1.8.25 gestellt. Für den kurzen Zeitraum ab der Rückkehr möchte ich voll arbeiten, mein Mann geht dann in Elternzeit. Als ich meinen Arbeitgeber nach Stillstunden fragen wollte, eröffnete er mir, dass er davon ausging, dass ich in TZ wiederkomme.

Ist das so? Muss ich das so hinnehmen? Abgesprochen war schlichtweg nichts. Da ich keinen neuen TZ Antrag gestellt hatte, war ich davon ausgegangen, dass ich mit Ende der EZ voll einsteigen kann.

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Dein AG ist im Unrecht.

Hast du keinen TZ-Antrag gestellt gilt der Vollzeitvertrag.

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Danke für die Antwort. Hätte ich dann ab dem 1.8. eigentlich auch ein Anrecht auf volles Gehalt während des Mutterschutzes gehabt?

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Kurz, ja hättest du.

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Dir steht deine Vollzeistelle zu, wenn du vor dem TZ-Antrag auch Vollzeit gearbeitet hast.
Dein AG ist somit im unrecht und muss dir für die 3 1/2 Monate das volle Gehalt zahlen.

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Danke! Dann kann ich mich entsprechend auf das Gespräch vorbereiten.

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Habe heute noch mal mit der Personalstelle telefoniert. Ja, es ist richtig, ich bin da als Vollzeit geführt und werde entsprechende Bezüge erhalten.

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Bei uns ist es so, dass z.B. die Haushaltsabteilung in jeden Teilzeitantrag mit eingebunden ist, so dass Befristetungen, wie bei dir mit den Stellenplan eingetragen werden.

Was dein Dienstherr denkt, spielt ja keine Rolle. Er hat rechtlich keine Möglichkeit, dir die Übergangszeit nicht in Vollzeit zu gewähren. Ich würde mal Fragen, auf welcher Grundlage dieses erfolgen soll.

Vergesse deine 2. Baustelle aber nicht. Du forderst für deinen Mutterschutz deine Vollzeitbezüge nach.

Das Sie denken, dass du in TZ wiederkommst, in der Kombination mit der Zahlung im Mutterschutz nur in TZ Höhe lässt die Vermutung zu, dass jemand geschlafen hat bei deinem TZ Antrag und die Befristung nicht eingetragen hat.

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Habe heute noch mal mit der Personalstelle telefoniert. Bin jetzt als Vollzeitkraft geführt. Formal habe ich nichts falsch gemacht.

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Das klingt doch schon mal gut. Jetzt müssten Sie dir ja auch die Bezüge für den Mutterschutz unkompliziert neu berechnen.

Ist immer gut, wenn es dann doch so einfach sich klären lässt.