Hallo 😊
Ich habe eine Frage.
Ich bin 2018 schwanger geworden, hatte seit Februar 2018 ein Beschäftigungsverbot.
Anschließend bin ich in Elternzeit gegangen und habe mein zweites Kind in dieser Zeit bekommen.
Anschließend wieder Elternzeit. Während der Elternzeit wurde ich krank und war nun ein halbes Jahr krankgeschrieben. Nun habe ich gekündigt. Es haben sich seit 2018 einige Tage Urlaub (von 2018 quasi der komplette Urlaub, vor der zweiten Geburt wieder 15 Tage und für letztes Jahr noch 10 Tage) angesammelt, die ich nicht nehmen konnte. Kann mir der Arbeitgeber nun Probleme bei der Auszahlung machen, da es ja ziemlich lange her ist.
Urlaub nach Elternzeit
Nein, er muss dir den Resturlaub auszahlen, das steht außer Frage.
Idealerweise hättest du das bereits im Kündigungsschreiben erwähnt und um Vorlage einer Ermittlung der auszuzahlenden Resturlaubstage zur Überprüfung gebeten. Hast du schon eine Kündigungsbestätigung erhalten oder mit deinem Chef oder der Personalabteilung Kontakt gehabt seitdem? Dann würde ich das noch erfragen. Man muss ja auch irgendwie nachvollziehen können, was einem dann noch überwiesen wird.
Bei Krankheit verfällt der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten.
Der von 2023 verfällt dieses Jahr Ende März, 2024 nächstes Jahr. Der davor ist verfallen.
Nein, wenn der Urlaubsanspruch viel früher und völlig unabhängig von der Krankheit angefallen ist, verfällt er nicht so ohne weiteres.
Doch.
Der Urlaubsanspruch vor dem Beschäftigungsverbot müsste dir mMn noch zustehen, denn den kann man nach der Elternzeit und auch noch anschließend einige Zeit nehmen (Details in § 17 Abs. 2 BEEG).
Hat der AG dir etwas zu der Elternzeit und dessen Urlaubsansruch? Denn kann der Arbeitgeber nämlich wieder kürzen.
Kürzen kann der AG aber nur für volle Monate EZ. In unvollständigen Kalendermonaten sammelt man Urlaubsanspruch.
genau, er muss es mitteilen und kann dann für jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubs kürzen. Macht er das nicht, läuft der Urlaubsanspruch auf.