Kindersteuerfreibetrag... Frage dazu!

Ich habe nur eine kleine Frage zum Kindersteuerfreibetrag....

kann man den bei beiden Eheleuten auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, oder wird das nur bei einem Elternteil eingetragen????

Danke für Eure Antworten!

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Hi!

Bei einem Ehepaar i.d.R. nur auf einer LSt-Karte.

Der Kinderfreibetrag wirkt sich auf die monatliche Lohnsteuer nicht aus - man bezieht ja Kindergeld.

Bei der Einkommensteuererklärung wir geprüft, ober der Kinderfreibetrag günstiger wäre als das montliche Kindergeld (bei hohem Verdienst möglich), dann wird die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausbezahlt.

LG

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Hallo,

das deutsche Steuerrecht hat auch bei so einer einfachen Frage gleich mehrere Antworten parat. Es kommt eben drauf an:

1: Sofern es sich um die gemeinsamen Kinder handelt und die Steuerklassen unterschiedlich sind (III/IV) dann hat man die Wahl und die meisten nehmen die Kinder auf die Steuerklasse III.

2. Sofern es sich um die gemeinsamen Kinder handelt und die Steuerklassen sind gleich (IV/IV) dann bekommen beide Ehepartner die gleichen vollen Freibeträge auf die Karte, also z.B. 1 Kind - 1.0 Freibeträge.

3. Sofern es sich um Kinder nur eines Partner handelt und die Steuerklassen unterschiedlich sind (III/IV), dann erhält derjenige die Freibeträge, dessen Kinder es sind, je Kind 0.5 Freibeträge. Den anderen halben Freibetrag bekommt das andere Elternteil.

4. Sofern es sich um Kinder nur eines Partner handelt und die Steuerklassen sind gleich (IV/IV) dann bekommen beide Ehepartner die gleichen Freibeträge auf die Karte, aber eben nur pro Kind 0.5 Freibeträge. Dies ist vielleicht etwas kurios, weil ein Kind damit insgesamt 4 halbe Freibeträge verursachen kann, ist aber in den Steuertabellen eingerechnet.

So, bist du nun schlauer?

Gruß, schimmelreiter

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Hallöchen!

Du scheinst dich ja mit den Kinderfreibeträgen ganz gut aus zu kennen .... ;-) Hba da ein paar Fragen ... ;-)
Wir sind NICHT verheiratet, leben aber in wilder Ehe zusammen. Wir haben jeder ein halbes Kind auf der Steuerkarte ... ist das überhaupt gut so? Ich bin grad im Erziehungsurlaub und verdiene NIX .... will aber Ende des Jahres wieder Teilzeit arbeiten .....
Und noch was, MUSS man bei der Steuer die ANLAGE KIND ausfüllen? Und WER muss die ausfüllen, wenn BEIDE ein halbes Kind auf der Karte haben? Das Kindergeld bekomme ICH - falls das wichtig ist .... ;-)

Viele Grüsse,
Dorthe, die keine Ahnung vom Steuer-Kram hat .... #schmoll

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Fast richtig ;-)

Pkt 1 + 3:
Die Kombination III/IV gibt es nicht, entweder IV/IV oder III/V.
Bei III/V kann sich derjenige die Kinderfreibeträge eintragen lassen,
der die Stkl. III hat.
Bei den Steuerklassen V und VI kann man sich keine Kinderfreibeträge eintragen
lassen.

Die Kinderfreibeträge wirken sich zwar seit ein paar Jahren nicht mehr auf die
Berechnung der Lohnsteuer aus,
aber - wenn auch vom Betrag her minimal - auf die Berechnung der Kirchensteuer
und des Soli-Zuschlages.

Viele Grüße,
Silvia

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