hallo,
und zwar soll ich von einer freundin mal hier fragen,
wenn eine kontopfändung vollzogen wurde, wie lange geht es bis das konnte wieder eröffnet wird?
sie ist bei der sparkasse und am montag hat sie mit den gläubigern bereits gesprochen das sie das konto wieder aufmachen lassen nur sie kommt nicht an ihr geld. sie war gestern nachmittag bei der bank und da war immer noch nichts gemacht. habe ihr jetzt was geliehen ist ja selbstverständlich aber sie macht sich sorgen weil sie ja die miete zahlen muss.
hoffe es kann mir jemand sagen wann sie damit rechnen kann wieder ans geld zu kommen. bei bank anrufen geht leider nicht da sie beim arbeiten ist.
frage zur kontopfändung
Also Deine Freundin hat ne Pfändung auf ihrem Konto?
Das Konto wird eigentlich seitens der Gläubiger wieder freigegeben, wenn zumindest eine Teilzahlung oder aber die komplette Forderung eingegangen ist. Sonst bleibt die Pfändung weiter auf dem Konto bestehen, ist eigentlich auch Sinn und Zweck der Sache.
Arbeite beim Anwalt und weiß daher, wie das gemacht wird.
Viele Grüße
Hallo,
wenn deine Freundin ALGII oder Sozialgeld oder sowas bezieht, dann muss ihr das ausgezahlt werden, denn solche Gelder sind nicht pfändbar.
Hat sie ein Gehaltskonto, hat sie ein Problem, denn das ist so einfach nicht frei zu bekommen, es sei denn sie zahlt.
Da sie aber ja zahlungsunfähig zu sein scheint, sont hätte sie die Pfändung ja nicht, bleibt das Konto zu.
Wie kann sowas überhaupt passieren? Bis es soweit ist, muss ja schon richtig viel passiert sein. Sämtliche Ärgerpost ungelesen weggeschmissen? Sowas kündigt sich an....
Katy
Hallo,
das Konto bei der Bank wird von dem Gläubiger im Normalfall sofort schriftlich wieder freigemacht, wenn das Geld eingegangen ist oder eine Zahlungsvereinbarung mit Aussetzung der Pfändung vereinbart wurde.
Es liegt dann an der Bank, wie schnell sie wieder Verfügungen auf dem Konto zuläßt, sobald sie das Schreiben des Gläubigers hat.
LG Saskia
Also bei uns (arbeite bei ner Sparkasse) dauert es weniger als eine Stunde nis das Konto wieder freigegeben ist, sobald die schriftliche Freigabe des Gläubigers vorliegt, versteht sich.
Vie4leicht nochmal beim Gläubiger nachfragen, ob und wann er die Freigabe losgeschickt hat?
Manche schicken das mit der Post statt per Fax.
Halte ich für reine Schikane des Gläubigers!
Wenn sie nun z.B. eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbart hat, muss er die Mitteilung an die spk schikcne, normalerweise passiert dies per Fax, manchmal wie schon gesagt aus schikane eben auch per Post.
Die spk bearbeitet das dann, bei uns ging es immer sehr schnell. Die Karte kann jedoch nach Freischaltung des Kontos erst am nächsten Tag wieder benutzt werden.
Und auch wenn man arbeitet, kann mal kurz mal bei der spk anrufen und fragen, wie der Bearbeitungsstand ist und ob schon eine "Ruhendstellung" bzw. "Aufhebung" eingegangen ist. Wenn nicht, beim Gläubiger nochmal nachfragen.
Sozialleistungen sind immerhalb von 7 Tagenabzuheben am Schalter. Lastschriften gehen zurück, Überweisungen werden nicht ausgeführt, müsste ansonsten per "Barüberweisung" laufen. Also schön teuer! Also am Besten schleunigst drum kümmern.
lg