Betreuungsfreibetrag bei Steuern

Hi!

Nach langer Zeit habe ich jetzt auch mal wieder eine Frage.

Ende Dezember habe ich es endlich geschafft, die Steuererklärungen für 2004 und 2005 einzureichen.
Es hat sich gelohnt.

Da die Formulare z.T. anders waren als vorher, und ich nicht genau wusste, was ich bei der Anlage "Kinder" alles ausfüllen musste, hab ich das vor Ort (Finanzamt) mit einer Sachbearbeiterin zusammen gemacht.

Ich habe Steuerklasse 2,
Ex (seit 2000 getrennt, seit 2004 geschieden) hat 1,
zahlt Unterhalt für die Kinder (sind 16 und 12),
jeder hat 1 Kind auf der Steuerkarte,
also alles normal
(vorher hatten wir 4/4, also für niemanden ein großer Unterschied).

Die Sachbearbeiterin fragte mich,
ob der KV Unterhalt für die Kinder bezahlt
(sonst hätte ich wohl die Übertragung der vollen Kinderfreibeträge auf meine Steuerkarte geltend machen können),
ob ich den zusätzlichen Freibetrag (?) geltend machen wollte bzw. ob die Kinder nur bei mir gemeldet sind.

Ich sagte ihr, dass der KU kein Problem sei,
die Kinder bei mir leben und auch nur bei mir gemeldet sind.
Daraufhin sagte sie, dann solle ich doch auch den zusätzlichen Freibetrag geltend machen, was ich auch tat.

Nun rief heute Ex ziemlich aufgebracht an,
dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung von ihm fordere.

Nachdem ich mühsam verstanden hatte,
worum es ging und ihm erklärt hatte, wie das abgelaufen war,
stellte sich auf sein mehrmaliges Nachfragen bei seiner Sachbearbeiterin heraus,
dass der Grund wohl dieser Freibetrag (wegen Erziehung und Betreuung oder so) ist.

Er stellt nicht in Abrede, dass dieser Freibetrag mir rein rechtlich zusteht,
meint nun allerdings, dass ihm dadurch ca. 50 € pro Monat fehlen,
die er sich dann an anderer Stelle sozusagen von mir wiederholen müsse (O-Ton).

Nun muss ich dazusagen, dass wir in der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung (2003) u.a. festgehalten haben,
dass er nicht die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abzieht,
sondern nur 1/3.
Dies deshalb, weil er die Kinder von Anfang an nur selten bei sich hatte und sie auch in den Ferien nicht (gar nicht!) übernahm,
obwohl er nur 10 km von uns entfernt wohnt.
Inzwischen war der Große schon ewig nicht mehr bei ihm, der Kleine etwa alle 3 Monate mal (meist zu Verwandtenbesuchen).
Und: NEIN, es liegt NICHT an MIR!

Meine Frage ist nun:
Kann es sein, dass dieser zusätzliche Freibetrag für Erziehung und Betreuung der gleiche ist,
den es früher automatisch für Alleinerziehende gab?
Dass er also nicht jetzt zukünftig (und rückwirkend ab 2004) weniger Geld hätte,
sondern nach Abschaffung des Alleinerziehendenfreibetrags ungerechtfertigterweise MEHR Geld hatte in den letzten Jahren?

Ich hab die Änderung und Diskussion damals nicht so verfolgt,
deshalb hoffe ich mal darauf, dass jemand von Euch da Bescheid weiß.

Er spekuliert wohl darauf,
dass er jetzt entgegen unserer Abmachung doch das hälftige Kindergeld abzieht,
um die 50 € wieder reinzukriegen.

Hoffentlich blickt jetzt hier noch jemand durch!?

Wie gesagt: Ich hatte keineswegs die Absicht, ihm finanziell zu schaden, und ich habe auch nicht gewusst, dass ihm dadurch eine Nachzahlung entstehen würde, dann hätte ich es vielleicht auch gar nicht beantragt.

Mich interessiert, ob ihm tatsächlich dadurch jetzt ein Schaden entsteht,
oder ob er vielmehr seit Abschaffung des "automatischen" Alleinerziehendenfreibetrags einen nicht gerechtfertigten Gewinn hatte, der nun lediglich ausgeglichen wird.

Mir täten die 50 € nicht wirklich weh
(glücklicherweise habe ich immer gearbeitet und verdiene ausreichend), ihm allerdings ebenfalls nicht,

und ich sehe eigentlich nicht ein,
dass er außer dem normalen Unterhalt für die Kids sich wenig kümmert und auch so gut wie keine weiteren Ausgaben hat (Umgang etc.),
andererseits aber alle finanziellen Vorteile in Anspruch nimmt,
selbst die, die eindeutig MIR zustehen.

Immerhin zahle ich alle Klassenfahrten, Taschengeld, Extras, Handy, Schulbücher etc., Urlaub, zusätzliche Ausgaben (Kieferorthopäde, Rezepte usw.), Konfirmation u.v.m. voll,
ohne dass er sich an irgendetwas beteiligt.

Ich werde mich nächste Woche natürlich auch noch beim Finanzamt schlau machen, wollte aber gern vorher schon in etwa wissen, was da auf mich zukommt.

Im Moment wäre es schon heftig, wenn ich ihm die Nachzahlung erstatten müsste (geht um ca. 1300 €),
da ich selber unerwartete Ausgaben habe in letzter und nächster Zeit und mir meine Steuerrückerstattung gerade recht kam.

Falls er tatsächlich auf einen Ausgleich besteht, müsste ich mir im Gegenzug natürlich auch überlegen, mal wieder eine Neuberechnung des KU machen zu lassen
(haben wir seit 2000 nicht mehr gemacht,
haben lediglich die Anpassung der DT und der Altersstufen berücksichtigt,
auf Grundlage des damaligen Gehalts von 2000 oder 2001),
bisher hab ich die Füße immer stillgehalten,
im Interesse der Kinder.

Also: Wie sieht das Ganze rechtlich aus?
Und: Wie ist Eure Meinung dazu, mal abgesehen vom Rechtlichen?

Danke fürs Lesen und Mitdenken!

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Liebe Grüße,

samonira

1

Hallo Samonira,

"auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt; bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen"

Den zweiten Fall hast Du beantragt (was aber auch Dein Recht ist, wenn die Kinder nicht bei Deinem Ex gemeldet sind). Und ja, es kann ihm dadurch eine Steuernachzahlung entstehen.
Das hat alles nichts mit dem Freibetrag für Alleinerziehende zu tun.
Wäre halt meiner Meinung nach besser gewesen, das vorher mit ihm abzusprechen, auch wenn Du es nicht mußt.

Viele Grüße
Melusine

2

Hallo melusine!

Danke für deine Antwort.

Also hatte er in den Jahren vorher den eigentlich mir zustehenden halben Freibetrag für Erziehung und Betreuung zugeschrieben bekommen?

Und das hat wiederum nix mit der Kinderanzahl auf der Lohnsteuerkarte zu tun, verstehe ich das richtig?

Ich hätte das ganz sicher mit ihm abgesprochen, wenn ich vorher gewusst hätte, dass es für ihn derartige Konsequenzen hat.
Diese Tatsache war mir aber nicht bewusst und wurde auch von der Sachbearbeiterin nicht angesprochen.

Ich ging nur von "beantragen" aus, nicht von "ÜBERtragen".
Verstehst du, was ich meine?

War vielleicht ein bisschen blauäugig von mir, mag sein,
aber nichts in dem Formular ließ mich daran denken, dass ich IHM etwas wegnehme damit.

Meinst du, ich kann das noch rückgängig machen?

Und kann es wirklich sein, dass ein fehlender Freibetrag in Höhe von insgesamt knapp 4000 €
(je halber Freibetrag für 2004 und 2005)
eine Nachzahlung von 1300 € zur Folge hat?
Kommt mir doch ziemlich viel vor, da der Freibetrag ja vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.

Ich muss dazu sagen, dass Ex brutto einiges mehr verdient als ich.

Menno, ist das alles kompliziert!

Irgendwie werden wir schon einen Weg finden um das zu regeln.

Jedenfalls vielen Dank für deine Infos.

Liebe Grüße,

samonira

3

Hallo Samonira,
"Also hatte er in den Jahren vorher den eigentlich mir zustehenden halben Freibetrag für Erziehung und Betreuung zugeschrieben bekommen?"
Ja, weil Du ja höchstwahrscheinlich keinen Antrag auf Übertragung gestellt hast (?).

"Und das hat wiederum nix mit der Kinderanzahl auf der Lohnsteuerkarte zu tun, verstehe ich das richtig?"
Die Kinder auf der Lohnsteuerkarte wirken sich auf Soli und die Kirchensteuer aus. Sie sind schon ein Nachweis in der Einkommensteuererklärung, daß man überhaupt Kinder hat. Den Nachweis kann man aber auch anders erbringen.

"Diese Tatsache war mir aber nicht bewusst und wurde auch von der Sachbearbeiterin nicht angesprochen. "
Ich nehme einfach mal an, daß Ihr jetzt zusammengerechnet mehr Steuer zahlt als vorher ...oder ? ("Ein Schelm wer böses dabei denkt..."). Aber wenn die Sachbearbeiterin nur Deine Steuer sieht, kann sie natürlich nicht beurteilen, wie das insgesamt aussieht. Ist auch nicht ihre Aufgabe. Der Hinweis auf die evt. Auswirkung auf Deinen Ex wäre aber vielleicht angebracht gewesen.

"Meinst du, ich kann das noch rückgängig machen?"
Wenn Du es zurücknehmen möchtest, würde ich das im Zuge eines Einspruches versuchen ( falls Dein Bescheid nicht schon älter als 4 Wochen ist). Ansonsten argumentieren, daß Dir die Auswirkungen als "Steuerlaie" nicht klar waren.

"Und kann es wirklich sein, dass ein fehlender Freibetrag in Höhe von insgesamt knapp 4000 €
(je halber Freibetrag für 2004 und 2005)
eine Nachzahlung von 1300 € zur Folge hat? "
Kommt mir auch etwas heftig vor, da sich diese Freibeträge erst auswirken, wenn die Steuerersparnis höher als das halbe Kindergeld ist. Wenn Dein Ex aber gut verdient, ist das schon möglich. Ich würde mir einfach seinen alten und seinen geänderten Steuerbescheid zeigen lassen (falls er das tut), dann siehst Du was sich wie und warum verändert hat. Ich meine, seine Zahlen sollte er Dir schon beweisen...oder ? Ansonsten könntet ihr ja noch darüber verhandeln, ob er Dir das was Du dann mehr zahlst, wenn Du die Übertragung zurücknimmst, erstattet. Nehme mal an, das ist ein ganzes Stück weniger, als er nachzahlen muß.
Ja, es kommt halt immer darauf an (auf die konkreten Zahlen und den konkreten Fall....und das ist leider kompliziert).

Trotzdem schönen Sonntag

Melusine

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