Elternzeit geht zu Ende - und nun ???

In zwei Wochen geht meine Elternzeit (eigentlich) zu ende - dann wird meine Tochter zwei und ich hatte "nur" zwei Jahre genommen, weil ich dachte, dass ich dann auch wieder arbeiten könnte.

Nun ist das alles aber nicht so, wie ich dachte - weil Kindergartenplatz erst ab 3 und Kita keine Chance (hätte ich sie schon vor Jahren anmelden müssen).

Nun wollte ich die Elternzeit gerne um ein Jahr verlängern - höre ich von meiner Firma aber immer nur "ist in Klärung".

Was soll ich denn machen, wenn die das nicht verlängern? Gelte ich dann als arbeitslos??? Gekündigt haben ja weder die noch ich. Ist alles blöd gelaufen, aber seit November haben die mir auch was von einem 400 EUR Job erzählt und auf einmal gilt das doch nicht mehr, weil eine Vollkraft eingestellt wird.

Was tun???

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Abwarten, wie sich die Firma entscheidet.

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Dann besorgst du dir eine Tagesmutter.

Lg

Ariane

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Hi,
Du hättest die Elternzeit 8 Wochen vor Ende um ein Jahr verlängern müssen, diese Frist hast Du verpasst. Probleme bei der Kindesbetreuung sind nicht das Problem der Firma, auch wenn das hart klingt und ist.

Die Firma kann also darauf bestehen, dass Du Deinen Vertrag erfüllst und wieder arbeiten gehst. Oder sie kann kulant sein und einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen, obwohl Du die Frist verpasst hattest.

Wenn Du nicht arbeiten gehst/gehen kannst und die Firma der Verlängerung nicht zustimmt, wirst Du gekündigt werden. Leistungen vom Arbeitsamt würden Dir aber nur zustehen, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Und genau das ist ja das Problem.

Also, versuche mit der Firma zu klären, ob sie kulant sind. Und suche Dir schnellstmöglich eine Tagesmutter. Frag beim Jugendamt nach, und in vielen Städten gibt es mittlerweile auch Vermittlungen durch private Vereine oder kirchliche Organisationen.

Ich denke, mit ein wenig Suchen könntest Du schon noch Erfolg haben mit der Tagesmutter. Und das würde Dein Problem ja lösen.

Viele Grüße
Miau2 mit #baby Maximilian *12.05.06

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hmm, wo steht denn, dass sie die Frist verpasst hat? #kratz

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Da von "zwei Wochen geht die Elternzeit zu Ende" die Rede ist, bin ich davon ausgegangen, dass sie nicht bereits vor 6 Wochen die Verlängerung beantragt hat.

Aber ich ergänze meine Antwort um den Fall, dass die Frist eingehalten wurde ;-).

Viele Grüße
Miau2

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Der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres hätte sieben Wochen vor Ablauf der aktuellen Elternzeit schriftlich erfolgen müssen. Dann hätte der Arbeitgeber dagegen nicht widersprechen können. Nun muss jedoch der Arbeitgeber der Fortsetzung der Elternzeit zustimmen. Sie könnten Pech haben und er verlangt Arbeitsaufnahme - wie vor der Entbindung. Hier von der Seite Anwalt24.de einige Hinweise bezüglich Teilzeit: 10. Teilzeitarbeit zum Ende der Elternzeit



Soweit der Arbeitnehmer erst nach der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten möchte, richtet sich der Teilzeitanspruch nicht nach dem BEEG, sondern nach dem allgemeinen Anspruch gemäß § 8 TzBfG. Dieser Antrag muss mindestens drei Monate vor dem Ende der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber zugehen und sollte folgendermaßen formuliert sein:



Wie Sie wissen, endet meine Elternzeit am … . Ich habe die Absicht, nach der Elternzeit auf Dauer als Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von … Stunden an meinem alten Arbeitsplatz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von … Stunden zu arbeiten. Die Arbeitszeit soll nach meinen Vorstellungen wie folgt verteilt werden: … .



Anders als bei dem eingangs erörterten Teilzeitanspruch während der Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer nun einen Anspruch auf eine konkrete Arbeitszeitverteilung. Allerdings bedarf es zur Abwehr dieses Anspruches durch den Arbeitgeber nicht entgegen stehender „dringender“ betrieblicher Gründe, es reichen vielmehr (weniger dringende) „betriebliche Gründe“ aus. Nach § 8 Abs. 4 TzBfG liegen solche Gründe insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Auf der Seite bmfsfj.de erhälst du auf jede Frage eine Antwort. Dort können auch kostenlos Broschüren angefordert werden.

Auch das Amt für Arbeitsschutz in Ihrer Nähe kann Ihnen besonders in solchen Fällen weiterhelfen!

Ich wünsche alles GUTE! Melanie :-D