Warensendung zurückgeschickt und Mahnung erhalten

Moin Ihr Lieben!

Habe folgendes Problem: Hatte mir bei 1-2-3-Tv was bestellt,
wurde als Warensendung geliefert,aber das Porto war
5,99€.Und die Warensendung mit 0,70€ versehen.
Vor lauter Wut hab ich die ungeöffnete Sendung zurückgeschickt.
Hab dann schon mal eine Zahlungserinnerung bekommen und schrieb zurück,daß ich es zurückgeschickt habe.Da kam zur Antwort,sobald Retoure wieder eingegangen ist,entlasten wir ihr Konto.
Jetzt hab ich gestern 1. Mahnung bekommen,hab sie erneut angeschrieben,wart noch auf Antwort.

Wer kennt sich da etwas aus,muß ich es zahlen,da es ja keinen
Nachweis gibt?Muß ich in den sauren Apfel beißen?
Oder kann 1-2-3-TV eine Nachforschung machen lassen?

LG Peggy

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morgen,

wie hast du denn zurück gechickt?
auch als warensendung oder als vers. päckchen? #kratz

ich weis nicht ob du bezahlen must, da du ja keine unterschrift gegeben hast für den erhalt der ware,... wiederum hast du aber schriftlich reagiert und nun wissen sie, dass du den artikel erhalten hattest ....

ich hätte den zurück geschickten artikel vers. gesendet, damit ich etwas in der hand habe zum belegen .... denke du hast keine beweise dafür, dass du ihn abgeschickt hast #kratz

demnach würe ich glauben, dass du zahlen must#gruebel

bin ja mal gespannt auf weitere antworten

lg

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Nach der Schuldrechtmodernisierung liegt die Beweispflicht beim Versandhaus.

Früher musstest DU beweisen, dass du das Paket abgeschickt hast.

Nun ist es so, dass sie dir nachweisen müssten, dass du das Paket nicht abgeschickt hast.

Bei einem Wert von nicht mal 7€ sollten sie es aus Kulanz trotzdem gutschreiben!!! (So lief das jedenfalls bei uns).

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Hallo,

habe ich Dich richtig verstanden.

Bsp.:

Ich bestelle eine teure Digitalkamera.

Nach Erhalt behalte ich diese und behaupte, ich hätte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Kamera bereits zurückgesandt.

Da der Händler mir nun nachweisen müsste, dass ich die Kamera nicht abgeschickt habe (was er verständlicherweise nicht kann) habe ich eine teure Kamera ohne zu zahlen?

Wolltest Du nicht vielmehr darauf hinaus, dass der Händler beim Versand das Risiko des Verlustes zu tragen hat. Die Ware also beim Versand abhanden kommt.

mork

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Und warum hast Du es wieder zurück geschickt???

Doch nicht etwa, weil es als Warensendung verschickt wurde und Du 5,99 Porto gezahlt hast? Das Risiko liegt doch beim Händler und wie und zu welchen Kosten er verschickt, ist doch sein Problem.

Wenn Du beim Bestellen die Portokosten akzeptiert hast, dann kann es Dir s........egal sein, wie es versendet wurde.

Da Du jetzt keinen Nachweis hast, musst Du dennoch zahlen, cleverer wär gewesen, Du hättest es gar nicht bekommen.........

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Hallo,

vielleicht "cleverer" wenn sie es gar nicht erhalten hätte aber auch strafbar, wenn man erneuten Versand oder Gelderstattung wegen des "Nichterhalts" begehrt.

mork