Krankenkasse -freiwillig gesetzlich und schwanger. Wer hat Tips/Infos?

Hallo,

ich bin schwanger und freiwillig gesetzlich versichert, mein Mann Privat. Nach Rückfrage bei der Krankenkasse sagte man mir, dass ich in der Elternzeit den Mindestbetrag von 160 Euro bezahlen muß, weil mein Mann privat versichert ist.
Als ich jetzt noch mal (3 Wochen später) nachgefragt habe, wurde gesagt, dass es vom Gehalt meines Mannes abhängt, wie hoch der Beitrag sei - weil irgendein prozentualer Anteil seines Gehalts als Bemessungsgrundlage genommen wird.

Da scheinbar die Krankenkassen selber nicht wissen, was/wie gerechnet wird, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und in Elternzeit geht, frage ich hier mal herum.

Und des weiteren stellt sich natürlich die Frage, ob wir meinen Beitrag irgendwie reduzieren können ... denn irgendwie finde ich es nicht so fair, dass ich ohne Einkommen in der Elternzeit mehr als 200 Euro zahlen soll.

Schon mal #danke
elli

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Fair hin oder her - ich hätte in der gesetzlichen 400€ gezahlt. Und damit siehst du schon, dass es vom Gehalt des Ehemannes abhängt.
Du musst so einen Bogen ausfüllen, in dem dein und sein Gehalt eingetragen wird und daraus ergibt sich dann der monatlich zu zahlende Betrag.
Ach ja - ich bekomme übrigens noch nicht einmal Elterngeld, da mein Kleiner ein halbes Jahr zu früh geboren wurde. Ich bin natürlich trotzdem zu Hause.
Lass doch mal durchrechnen, ob du in der Privaten nicht besser kommst - ich spare immerhin noch 50€ pro Monat. Muss allerdings dazu sagen, dass ich chronisch krank bin und deswegen einen Risikozuschlag von 167€ habe.

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... da ich schon methusalehmalt bin, ist das für mich leider auch keine Option ;-).
Ausserdem hatte ich vor, nach etwas mehr als einem Jahr Teilzeit zu arbeiten und dann wird ja nicht mehr das horrende ;-) Gehalt meines Mannes zugrunde gelegt, wodurch die Beiträge hoffentlich wieder schrumpfen werden.

Trotzdem Danke für deine Antwort
Vg elli

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Hallo Elli,

da ich auch schwanger und freiwillig versichert bin, habe ich mich mit dem Thema auch beschäftigt.

Falls Du demnächst Elterngeld auf Basis Deines derzeitigen Gehaltes beziehen wirst, erhälst Du übrigens ein erhöhtes Elterngeld. Es wird nämlich Dein Nettogehalt vor Abzug des Beitrages zur KV zu Grunde gelegt. Ist man gesetzlich versichert, zählt das Nettoeinkommen nach Abzug der KV.

Solltest Du allerdings nur das Basiselterngeld von € 300,- erhalten, so kann ich Dich leider auch nicht trösten.

Ich habe übrigens noch ein tolles Forum zum Elterngeld und allen Problemchen drum und dran gefunden :

http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewforum.php?f=51

Da erhält man auf viele Fragen eine Antwort.

Liebe Grüße

Sabine

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Ja, ja, die Krankenkassen haben wirklich keine Ahnung. Bei mir war es ähnlich kompliziert. Ich hatte einen befristeten vertrag, mein mann privat versichert,der während des Mutterschutzes auslief und kein erziehungsgeld. Also hat meine mann ca 2 - 3 Monate vorher einen regen Schriftwechsel mit meiner KK (ich lag während dieser zeit im krankenhaus). Das Ende war erst mal, dass uns schriftlich versichert wurde, dass ich trotzdem kostenfrei versichert bliebe. Ganze 6 monate später kam dann ein Schreiben, das das Gegenteil behauptet hat, ich sollte die beiträge nachzahlen, und zwar wurde die Hälfte des gehaltes meines mannes zu Grunde gelegt. Da hat es sich für uns auch gerechnet, dass ich mich privat versichert habe,mit ner großen selbstbeteiligung ist das wirklich nicht teuer. Aber da mir damals ein halbes Jahr gefehlt hat, und eine Private erst nach einer wartezeit meine Arztsachen bezahlt hätte, mussten wir erst mal nen anwalt einschalten, bis uns die GKV das halbe Jahr doch noch `rückwirkend`'versichert hat.
Also informiere dich bitte rechtzeitig, und lass dir alles schriftlich geben, sonst wird alles nur abgestritten.

Muffin

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ich arbeite in diesem Bereich einer GKK

also wenn du grade nicht selbständig bist oder sonst eine besondere Freiwillige Versicherung hast......dann wird der Beitrag immer mindestens von 816,67 Euro bemessen.

Bei Ehefrauen von privatversicherten Männern gibt es Sonderregelungen, die in der Satzung der GKK stehen.

Bei uns wird die Frau vom hälftigem Familieneinkommen, aber max hälftiger BBG ( 3562,50 ) berechnet. Für Kinder darf noch pro Kind 816,67 abgezogen werden, bevor durch 2 geteilt wird.

Der Gesetzgeber sagt halt, dass Ehepartnern das hälftige Einkommen der Familie zusteht....das ist der Grund.

Es ist ja auch nicht fair, wenn das Frauchen mit Kindern günstig in der GKK versichert sind, während der Ehemann sich aus dem Sozialsystem ausklinkt und Geld spart.......

bei Unklarheiten, frag ruhig nochmal....

Simone

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Hallo Simone,

"Es ist ja auch nicht fair, wenn das Frauchen mit Kindern günstig in der GKK versichert sind, während der Ehemann sich aus dem Sozialsystem ausklinkt und Geld spart....... "

Da hast du ja eigentlich Recht, aber diese Konstellationen sind - jedenfalls bis uns- "historisch" gewachsen und man kommt halt nicht mehr raus. Soll heißen, mein Mann war schon privat versichert, bevor er mich kannte.

Wie auch immer - Danke für meinen Beitrag und nun kann ich vielleicht wenigstens von dem hälftigen Gehalt noch 816 Euro abziehen (das hatte die Krankenkasse mir nicht gesagt), so dass mein Beitrag nicht ganz so hoch ist.

Elvira

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das abziehen der 816 ist in unserer KK so

du musst dort noch mal fragen, weil es eine Satzungsregelung der jeweiligen KK ist