Hallo Ihr,
bin seit ein paar Tagen von meinem Freund getrennt und muss nächste Woche zum Amt ALGII geantragen gehen.
Wir haben eine Sohn zusammen, aber Papa verdient sehr schlecht, nun habe ich mir überlegt, das ich mich einfach so mit ihm einigen könnte. Geht das?
Muss ich zum JA und Unterhalt einfordern?
Muss ich das wegen ALGII?
Vielen Dank!
denise
MUSS man Unterhalt einfordern?
Hallo,
ja, musst du!
Ja, mußt Du. Wärst Du wohlhabend genug, das Kind und Dich selbst zu finanzieren würde Dich niemand dazu zwingen, aber ALG II gibts nur wenn alle anderen finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft sind - und dazu gehört eben auch der Unterhalt. Wenn er sehr schlecht verdient muß eben offiziell festgestellt werden daß bei ihm nichts zu holen ist.
Hallo,
"sich untereinander einigen" muss man sich leisten können.
Sobald die Allgemeinheit für Deinen Lebensunterhalt zuständig wird, hast Du dieses Privileg nicht mehr.
1. Kindesunterhalt
Den kannst Du per Beistandschaft übers Jugendamt regeln - wenn festgestellt wird, dass der Kindsvater nicht solvent ist, bekommst Du Unterhaltsvorschuß.
Unterhalt, bzw Unterhaltsvorschuß werden auf Dein Alg II als Einkommen angerechnet.
Die Zahlungen bei Unterhaltsvorschuß laufen als Schulden für den Kindsvater auf.
2. Betreeungsunterhalt für Dich (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, wenn Du wegen der Kinderbetreeung nicht arbeiten kannst)
Dieser Anspuch geht auf die ARGE über - die kümmern sich dann darum, das Geld von Deinem Ex zurückzubekommen.
Die ARGE wird evtl versuchen, den Anspruch auf Dich zurückzuübertragen, damit Du Dich per Anwalt um den Unterhalt für Dich kümmerst, den sie dann wiederum als Einkommen anrechnen können.
Dem musst Du NICHT zustimmen.
Solltest Du Dich übrigens NICHT um den Kindsunterhalt kümmern, wird er Dir früher oder später trotzdem als Einkommen (bis mindestens zur Höhe des Unterhaltsvorschußes) angerechnet, auch wenn Du ihn gar nicht bekommst, da Du Dich bewusse bedürftig machst.
Abgesehen davon, dass es NICHT Dein Geld, sondern das Deines Kindes ist, kann man sich das als Alg II - Empfänger nicht leisten.
In diesem Sinne,
juliafranziska