Hallo zusammen,
vielleicht hat hier jemand eine Antwort auf unser Problem. Mein Mann hat am 07. Mai von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung bekommen. Er hat sich am selben Tag noch beim Arbeitsamt gemeldet und einen Beratungstermin leider erst für nächste Woche erhalten. Da er mit der Kündigung nicht einverstanden ist, hat er sich einen Anwalt genommen und Kündigungsschutzklage erhoben. Die Güteverhandlung ist nun aber erst am 18.06 und unsere Kosten laufen natürlich weiter. Da wir ein Haus unterhalten und wie es der Zufall so will auch gerade keine großen Ersparnisse haben, gruselt es uns nun, wie es weitergeht.
Weiß hier jemand, ob man Arbeitslosengeld I erhält, auch wenn noch eine Kündigungsschutzklage ansteht und eventuell dabei herauskommt, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht oder erst zum 30.06. endet, weil die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird? Eine Sperre würde mein Mann laut Aussage des Arbeitsamtes nicht bekommen, da die das Kündigungsgrund doch ziemlich lächerlich war.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus
Sabine
Zahlt Arbeitsamt bei Kündigungsschutzprozess?
Hallo Sabine,
soweit ich weiss, zahlt die Arbeitsagentur erst mal. Sie wird aber den Arbeitgeber anschreiben, dass Zahlungen wie etwa Abfingung erst mit ihr abgesprochen werden müssen. Je nachdem was das Arbeitsgericht entscheidet. Sollte den Mann doch eingestellt werden müssen, müsste der Arbeitgeber der Agentur das Arbeitslosengeld wieder zurückzahlen.
Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
LG und alles Gute!
Sanja
Hallo Sanja,
vielen Dank für die Antwort. Es ist klar, dass zuviel gezahltes Geld zurückgezahlt werden müßte, falls das Arbeitsverhältnis noch weiter besteht oder eine Abfindung vereinbart wird. Wir haben nur ein wenig Bammel, dass wir in der Zwischenzeit in der Luft hängen, bis da eine Entscheidung gefallen ist und wirklich Geld fließt.
Es wäre halt prima, wenn das Arbeitsamt solange einspringt. Na ja, nächste Woche erfahren wir mehr.
Schöne Pfingsten
Sabine
hallo sabine,
mir ist genau das gleiche passiert. mein arbeitgeber hat mir fristlos gekündigt (nicht berechtigt). das arbeitsamt hat die fristlose kündigung als eigenverschulden anerkannt und ich bekam ein sperre für 3 monate. bin auch am tag der kündigung zum arbeitsgericht gegangen und der prozess hat 4 monate gedauert bis es zum urteil kam. arbeitgeber musste kündigung zurücknehmen und fristgerecht kündigen. für diese zeit habe ich dann gehalt bekommen und für den rest rückwirkend arbeitslosengeld.
das arbeitsamt hatte aber festgelegt, solange kein urteil vorliegt, werden keine leistungen freigegeben.
klärt das unbedingt mit eurem SB ab, ob es eine sperre gibt.
grüße
nina
Hallo Sabine,
also fristlos kündigen darf der AG ja nur ins ganz eng begrenzten Fällen! Aber gut dass ihr klagt. Das kann nie schaden!
Bei fristloser Küngigung, wäre Dein Mann ja sofort arbeitslos und hätte dementsprechend natürlcih auch Anspruch auf ALG I. Wenn die Kündigung zurückgenommen werden muss, oder in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird, muss er sdas Geld eventuell zurückzahlen, aber Hauptsache ihr kriegt erst mal Geld!!!
Wenn er nicht in die Firma zurückwill, sollte er sich vielleicht auf eine Abfindung einlassen. Wenn die vorm Gericht beschlossen wird, muss man auch keine Sperre befürchten.
LG,
Birgit
"Bei fristloser Küngigung, wäre Dein Mann ja sofort arbeitslos und hätte dementsprechend natürlcih auch Anspruch auf ALG I. "
Hi,
das stimmt leider nicht ganz. Sofern eine fristlose Kündigung rechtsgütig ist, ist sie ja vom Arbeitnehmer selbst verschuldet. Bei selbstverschuldeten Kündigungen gibt es eine 3 Monatige Sperre beim ALGI. Folglich gibt es nicht sofort ALGI.
Gruß,
ANdrea
Ja, da hast Du recht. Da kommt es dann auf den Grund der fristlosen Kündigung an.... muss ja nciht immer selbstverschuldet sein.
Gruß,
Birgit
Hallo,
meines Wissens leistet die Arbeitsagentur erst mal vor und evtl. Gehaltsansprüche werden übergeleitet.
VG
Susi