Hallo,
ich habe eine Frage für eine Freundin von mir. Sie ist Amerikanerin, und spricht nicht so gut deutsch, deshalb schildere ich mal den Fall.
Ihr Mann hatte in 1998 einen Autounfall; das Auto wurde dann verschrottet. Er war bei der Bundeswehr und ging kurz darauf ins Ausland. Irgendwann merkte er, dass noch immer die Kfz Steuer für das verschrottete Auto abgebucht wird. Er rief an und man sagte ihm, er braucht einen Nachweis, dass es verwertet wurde.
Also ging er zum Schrotthändler; die wussten nichts mehr von dem Auto.
Er liess es wieder schleifen; ein Jahr später wurde erneut abgebucht. Er wieder zum Schrotthändler; dieser existiert inzwischen nicht mehr.
Also liess er es wieder schleifen.
Jetzt, nach 9 Jahren, erzählte er seiner Frau davon (er kannte sie in 1998 noch nicht mal) und sie möchte die Sache klären.
Doch wo fängt man an? Fahrzeugbrief und -schein hat er nicht mehr. Auch keine Quittung vom Schrottler; gar nichts. Zahlt aber seit 9 Jahren Steuern für das nicht mehr vorhandene Auto.
Die Zulassungsstelle besteht wohl auf Brief, Schein, und Kennzeichen sowie Verwertungsnachweis.
Wie kommt er am besten aus der Situation raus? Hat jemand einen klugen Tipp?
Danke schon im Voraus!
Martina
Kfz Steuer für nicht mehr vorhandenes Auto
hallo,
das auto muss aber ja vorhher abgemeldet worden ,sein und spätestens dann brauch mal es nicht mehr zu zahlen. also ab zu zulassungstelle und da nochmal mal nach fragen, vorrausgesetzt er hat da noch ein schreiben von, oder das fienanzamt nach fagen.
lg jymena
Das Fahrzeug ist eben nicht abgemeldet, das ist ja das Problem. War wohl ein nicht so seriöser Schrotthändler.
tja das ist natürlich sehr scheisse ich würde einfach nicht mehr zahlen und schauen was passiert, hört sich vielleicht frech an aber erstmal sollen die doch beweisen das es das auto noch gibt (die von der steuer), von mir würde es keinen cent mehr geben, ansonsten einen anwalt mal fragen was man machen kann oder sio
Hi,
versuche mal mit der Zulassungsstelle die Regularien für eine Zwangsabmeldung zu kären. Ich meine etwas in Erinnerung zu haben, wenn ein Käufer das gekaufte Fahrzeug nicht abmeldet oder ummeldet, dieses zwangsweise geschehen kann.
Letztendlich ist es hier nichts anderes - nur das der Schrotthändler dies unterlassen hat.
grüßle
peter
Zwangsabmeldung, das klingt gut
Habe mal danach gegoogelt, und scheinbar wird ein Auto auch zwangsabgemeldet, wenn man die Steuer nicht bezahlt. Eine aktive Zwangsabmeldung ist natürlich besser.
Werde es meiner Freundin berichten, Danke.
Steuer nicht zu bezahlen ist überhaupt nicht anzuraten. Das Finanzamt hat Befugnisse, sein Geld einzutreiben, die sehr unangenehm werden können. Da ist ruckzuck das Konto gesperrt....
Er sollte versuchen, das ganze auf "legalem Weg" zu klären, das dürfte aber nach 10 Jahren schwierig werden.
Gruß,
Andrea
Hallo,
Tipps hast du ja schon genug.
Ich vermute, dass jemand mit den Nummernschildern dieses Wagens auch noch rumfährt - und ihm wird ja brav alles bezahlt!
Sachen gibt's, da hätte ich ja SOFORT nachgehakt ...
Gruß
MC
Du kannst mir glauben, dass ich auch nicht 9 Jahre lang Kfz-Steuer für ein nicht mehr vorhandenes Auto bezahlt hätte!
Daran, dass die Nummernschilder vielleicht nicht vernichtet wurden habe ich gar nicht gedacht...oh je oh je.
Tja, manchmal muss man's auf dem harten Weg lernen.
Danke!
Martina
Ja, krass!
Mein Vater hatte mal vor Jahren einen ähnlichen Fall. Er hat einen alten Trecker an einen "Bekannten" (Hust) verkauft, der den Trecker sofort auf sich zulassen wollte - hat er aber nicht gemacht und auf einmal flatterten meinem Vater Rechnungen ins Haus.
Und: Wehe, es passiert mal was, falls nun wirklich jemand mit den Schildern rumdüst!
Würde das deiner Freundin in den schlimmsten Ausführungen schildern, damit sie die Sache ins Rollen bringt!
Auch mal bei dem Straßenverkehrsamt nachfragen, wo der Wagen zugelassen war...
Gruß
Maritacat
ich denke, er wird den sachverhalt in der zul.-stelle zu papier bringen müssen... und an eides statt versichern müssen (kostet aber)
das alles wird nach flensburg gemeldet... die amtl. kennzeichen werden zur fahndung ausgeschrieben und der fahrzeugbrief wird aufgeboten... ohne neueausstellung eines ersatzfahrzeugbriefes (denn offiziell gibts ja das Fz. nicht mehr.
trotzdem ist der ehemalige besitzer damals seiner anzeigepflicht (§ 27 abs.3 stvzo ) nicht nachgekommen.
so wäre nämlich nach fristablauf der schrotthändler angeschrieben worden, das fahrzeug unverzügl. umzumelden, stillzulegen oder eben wie hier der fall ist, endgültig abzumelden.
Ja, das klingt alles plausibel.
Natürlich ist er seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen. Er war halt damals ein Mittzwanziger Soldat der kurz darauf nach Bosnien geschickt wurde. Soll keine Entschuldigung sein, nur eine Erklärung. Er dachte wohl, der Schrotthändler würde alles erledigen. Schliesslich ist da ja nicht eine alltägliche Situation wo man sofort an alles denkt, was zu erledigen wäre.
Aber trotzdem, über 9 Jahre zähneknirschend zu zahlen... dafür arbeite ich zu hart für mein Geld!