Hallo!
Ich bin schwanger, bekomme Arbeitslosengeld und arbeite (150 Euro im Monat).
Muss mir der Arbeitgeber im Mutterschutz auch die 150 Euro bezahlen? Oder könnte ich die eineinhalb Tage im Monat während des MS zusätzlich zum Mutterschaftsgeld arbeiten gehen?
Liebe Grüße Katrin
ALG1 + geringfügig beschäftigt, Mutterschaftsgeld auch vom AG?
http://www.rechtslexikon-online.de/Mutterschutz.html
Dort steht eigentlich alles, was du wissen willst.
LG,
Galli
Normalerweise bekommt jemand mit einem Minijob einmalig maximal 210 Euro Mutterschaftsgeld. Normal muss der Arbeitgeber aber nur was drauf zahlen, wenn der Arbeitnehmer über ein kalendertägliches Nettoeinkommen von über 13 Euro verfügt.
Bei dir wären es aber nur 5 Euro (150/30) pro Kalendertag. Würdest du jetzt brutto wie netto z. B. 400 Euro verdienen, dann wären es 13,33 Euro pro Kalendertag und der Arbeitgeber müsste einen Zuschuss von 0,33 Euro pro Kalendertag zahlen.
Welches Arbeitslosengeld bekommst du denn? ALG II?
Ach so, hatte in der Überschrift nicht gesehen, dass es sich um ALG I handelt.
Ich weiß nicht wie es da gehandhabt wird, da wenn jemand Arbeitslos das anders geregelt wird. Da ist es normalerweise so, dass das Mutterschaftsgeld der Höhe des ALG I entspricht.
Am besten fragst du mal bei deiner Krankenkasse nach, was Vorrang hat. ALG I oder Minijob oder ob sich das dann komplett anders berechnet.