hallöchen einen "schönen" guten morgen
habe da mal eine frage, wenn ich krankgeschrieben bin und in derzeit einen vermittlungsvorschlag bekommen vom arbeitsamt muss ich mich da innerhalb von 48 stunden melden oder kann ich das auch machen wenn ich wieder gesundgeschrieben bin... weil es darum geht das ich anfang august OP werde an meiner Hand und mit meinem kleinen dann zu meiner mama gehen werde da ich ja zuhause sonst nix anstellen kann. Da ich nicht jedentag nachhause rennen werde nur um nach post zu schauen. aber ja auf so nen vermittlungsvorschlag sofort bis spätestens 48 nach eingang melden muss.
bzw muss ich in der zeit einen termin bei der arge warnehmen? wenn ich Krank geschrieben bin.
Vielen dank im vorraus
lg lissi
vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt... Frage dazu hab
Ist es nicht so, dass Du - wie jeder normale Arbeitnehmer auch - unverzüglich Deine Krankschreibung weiterleiten mußt an die ARGE?
Außerdem würde ich mich dort abmelden, wenn ich längere Zeit nicht Zuhause zu erreichen bin und es gibt die Möglichkeit, sich Post nachsenden zu lassen bei Abewsenheit. Du willst Dir doch einen möglichen Job sicher nicht entgehen lassen?
Gruß,
ANdre
Hallöchen... ja ich habe es gestern erfahren das die op am 31.juli stattfinden wird, somit bin ich auch erstmal nicht einsatz fähig wie lange es dauert bis ich die hand wieder vollkommen belasten kann weis ich noch nicht. Da ich nächsten Donnerstag eh einen Termin habe werde ich das auch gleich ansprechen das ich dann eben eine op habe. Nachsenden der Post geht doch erst ab einer bestimmte zeit...
obs nen gut bezahlter job sein wird wird soich ja erst später rausstellen, also kann man sich post denn für höchstens 14tage nachsenden lassen?
meine mutter wohnt ca 80 kilometer von mir entfernt und da werd ich sicher nicht alle paar tage deswegen nachhause fahren.
wenn ich post nachsenden lassen kann kein problem...
zumal gutbezahlter job wenn ich wenn alles klappt kommt drauf an wie es mit meiner hand so läuft meine ausbildung anfange. aber bisdahin bekomm ich ja alg2 und muss somit ja auch auf vermittlungsvorschläge reagieren....
aber mir wurde gesagt wenn man krank is ist man krank und kann den termin auch verschieben...
lieben gruß lissi
Hi!
Es ist wohl so, dass du dich abmelden musst, wenn du für längere Zeit nicht zu Hause bist und du musst die Krankmeldung abgeben. Dann sollte in dieser Zeit kein Schreiben in dem du dich innerhalb von 48 Std. melden musst bei dir einflattern.
LG
Sina
So lange du jetzt im Moment keinen Krankenschein hast, musst du dich bewerben. Nur wenn du eine AU vorlegst, musst du es nicht. Aber so lange du das nicht machst, wirst du dich bewerben müssen.
Bekommst du ALG I oder ALG II?
Bei ALG II musst du dir eine Genehmigung holen für eine Ortsabwesenheit. Man bekommt aber maximal 3 Wochen pro Jahr genehmigt wo das ALG II dann weiter läuft. Wenn du also zu deiner Mama gehst und nicht jeden Tag nach Post von der ARGE schauen kannst, dann solltest du dir die Genehmigung auch holen. Ich weiß ja nicht wie weit deine Mama weg wohnt. Hast du keine Genehmigung kann es dir passieren, dass du Post von der ARGE bekommst, sei es Vermittlungsvorschläge, Terminvorschlag oder sonst was worauf du reagieren musst. Antwortest du dann nicht in der Frist und finden raus, dass du nicht zu Hause bist, dann kürzen sie dir das Geld.
Hallo
also danke für deine antwort... folgendes... ich habe enderaugust für 2 woche urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen - weil ich dort nach österreich fliege eine freundin besuchen die dort arbeitet und die dort leute suchen somit verbinde ich diesen "urlaub" mit einem hoffendlich erfolgreichem vorstellungsgespräch diese ortsabwesenheit habe ich schon bestätigt bekommen.
Nun gehts mir ja um die zeit anfang august, ich bewerbe mich auch so ob ich krank bin oder nicht. da ich ym 31.7 op werde und in der zeit mit meiner hand nicht wirklich viel machen kann wollte ich die erste woche wenigstens mit meinem sohn zu meine mama diese wohnt ca 80km von mir entfernt. Und in der zeit habe ich 100% einen Krankenschein.... und jetzt gehts mir ja darum das wenn ich den krankeschein eingereicht habe ob ich dann pech haben kann trotzdem vermittlungsangebote zu bekommen.... z.b 31.juli op bis 10.august krankgeschrieben und dann in der zeit bekomm ich vermittlungsvorschlag bin aber nicht zuhause und reagiere innerhalb der 48 stunden nicht drauf ... wie ist es dann... muss ich trotzdem bescheid geben das ich bei mama bin... auch wenn ich krank bin.
bekomme alg1 und alg2 wenn ich die woche da nicht da bin wo ich sozusagen die 2 wochen im urlaub bin bekomm ich dakein alg1 ?
danke im vorraus dir nochmal
lg lissi
Du musst dir auf jeden Fall noch eine Genehmigung holen für die Zeit bei deiner Mutter. Einmal fürs ALG II und einmal fürs ALG I. Es gibt bei ALG I und ALG II maximal eine Genehmigung für 3 Wochen Ortsabwesenheit pro Jahr. Bei ALG I hast du einen Rechtsanspruch drauf, bei ALG II nicht.
Fährst du ohne Genehmigung und die kommen dahinter, kannst du davon ausgehen, dass deine Leistungen gestrichen bzw. gekürzt werden. Selbst, wenn du einen Krankenschein hast musst du dir die Genehmigung holen.