Ich kann meine Miete nicht mehr ganz zahlen, was passiert?

Hallo!

mal eine Frage für meine Schwester:

sie bezieht ALg II. Ihre Wohnung ist noch die, die sie zu den Zeiten mit richtigem gehalt bewohnt hat. Sie hat die ganze Zeit aus ihrer Regelleistung knapp 100 € auf die Miete draufgelegt. Sucht aber schon soo lange was billigeres, aber findet nix, da die vermieter immer absagen wenn sie hören das sie 3 monate Kündigungsfrist hat! Aber es geht nunmal nicht anders.

Nun hat sie echt soo wenig Geld, da sie sich überlegt hat die 100 € von der Miete abzuziehen! Sie weiß das das Mietschulden sind, aber sie packt es nicht vom ALG II soviel abzudrücken. Ihr Kühlschrank ist mitte des monats nur noch so bestückt das es für´s nötigste reicht. Sie ist alleinerziehend.

Was kann passieren wenn sie das geld abzieht und nur noch das angemessene was die ARGE ausgerechnet hat bezahlt?

Kann man sie dann aus der Wohnung schmeißen? ich denke mal ja, aber dann währe wenigstens endlich was billigeres in aussicht. Ich weiß, doofer plan, aber es geht nicht anders.

Brauche mal rat! danke!

1

Die Frage betrachte ich als Frechheit!

Vorrangig ist die Miete zu bezahlen und dann alles andere. Was kann der Vermieter für die Situation Deiner Schwester?

Vllt. sollte Deine Schwester mal mit dem Vermieter reden und Ihre Situation schildern. Vllt. gibt es einen Kompromiss und er entlässt sie früher aus dem Mietvertrag.

Und wenn Du Deine Schwester soooooo bedauerst, dann pack ihr doch ab Mitte des Monats mal ein paar Lebensmittel in den Kühlschrank.

Noch ein kleiner Nachsatz: sollte ein potenzieller neuer Vermieter vom Vorvermieter eine Bescheinigung verlangen, dass die Miete immer pünktlich und im vollen Umfang gezahlt wurde, dann bekommt Deine Schwester bei der Wohnungssuche echte Probleme.

2

Hallo

wieso redet sie nicht mal mit dem Vermieter das wenn sie eine neue Wohnung bekommen kann sich um einen Nachmieter kümmern kann.
Wohnungsgenossenschaften haben meist eine HP wo auch schnell die Wohnungen drinstehen und sie dann noch 2,5 monate Zeit hat.
Ist dem Vermieter sicher lieber als wenn er keine Miete bekommt.
Miete und Strom sind die wichtigsten Dinge die man bezahlen muß alles andere kommt dann.
Gerade wenn man ein Kind hat ist es wichtig ein Dach über dem Kopf zu haben

Gruß Arienne

3

Er kann sie aus der Wohnung schmeißen und alle seine Kosten geltend machen. Auch die 3 Monate Miete, die er bei regelgerechter Kündigung noch bekommen hätte.

"Ich weiß, doofer plan"

Die Antwort gibst Du Dir doch selber.

4

Natürlich kann er ihr fristlos die Wohnung kündigen. Allerdings erst, wenn zwei aufeinanderfolgende Mieten komplett fehlen oder der Rückstand in der Summe mind. 2 Monatsmieten umfasst.
Der Vermieter kann sie auch abmahnen und bei weiterem Verstoß fristlos kündigen.
Und natürlich kann er seine Forderung geltend machen, wo dann weitere Kosten dazu kommen.

Außerdem verlangen mittlerweile oft die Vermieter eine Bescheinigung des alten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen und dann bekommt sie eben keine neue Wohnung.

Sie muss also zusehen, dass sie ihre Miete bezahlt. Alles was mit der Wohnung zu tun hat, hat Vorrang vor allem anderen.

Das was sie vor hat ist eine absolut blödsinnige Idee. Sie macht damit alles nur noch schlimmer und riskiert, dass sie fristlos aus der Wohnung gekündigt wird und dann von heute auf morgen auf der Straße steht und aufgrund das sie das verschuldet hat, keine neue Wohnung findet.

5


Tipp: Wenn die ARGE schon zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert hat, dann nachfragen, wie das bei Bezug einer angemessenen Wohnung mit Übernahme von Doppelmiete (ggf. darlehensweise) für einen kurzen Zeitraum wäre. Dann müsste sie den Unsinn (Ja: Unsinn) mit der dreimonatigen Kündigungsfrist nicht immer erzählen. Mal im Ernst: Notfalls muss man mit dem jetzigen Vermieter sprechen, ob man früher raus kann oder ob er bereit ist, dass man dann auflaufende Rückstände ratenweise abträgt.

Die Folgen von ihrem Ansinnen haben andere ja schon treffend geschildert. Hinzu kommt, dass die ARGE irgendwann die komplette Miete aus dem ALG II direkt an den Vermieter zahlen könnte, wenn der der ARGE meldet, dass durch ihr Zahlungsverhalten Rückstände auflaufen.

Aber so einfach "Ich stell' mich bei der Suche ungeschickt an, dann zahl' ich halt einfach weniger…" ist es leider (eher zum Glück) nicht.

Gruß an die Freundin: Solchen Unsinn nicht machen! Sie läuft Gefahr, die Wohnung (und bei drohender Obdachlosigkeit unter Umständen durchaus auch das Kind!) zu verlieren!

Wie alt ist denn das Kind?

Gruß
Ch.