Erbschaft annehmen oder nicht?

Hallo,
hab da mal wieder ein etwas schwieriges Problem, wo ich nicht weiß was ich machen soll. Vor ein paar Wochen ist von mir ein naher Verwandter gestorben. Ich bin auch auf die Beerdigung gegangen, hatte aber so keinen Kontakt mehr zur Familie. Jetzt kam neulich, womit ich überhaupt nicht gerechnet hatte ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich Miterbe wäre. Als ich beim Amtsgericht anrief und wissen wollte, was es denn zu erben gibt, sagten die mir, dass sie mir keine Auskunft geben dürften. Ich muss nun innerhalb von 6 Wochen die Erbschaft ausschlagen oder annehmen. Die Verwandschaft, die es wissen könnten, brauche ich gar nicht zu fragen, da wir ja, wie gesagt keinen so guten Kontakt hatten und die würden es mir ohnehin nicht sagen. Jetzt weiß ich, dass frueher mal viele Schulden da waren, das ist aber schon einige Jahre her. Meine Mutter meinte gleich, dass ich lieber ausschlagen sollte. Da ich etwas Geld im Moment auch gut gebrauchen könnte, bin ich auf die Idee gekommen eine Privatauskunft einzuholen, diese wiederum war nicht zum Nachteil, aber ich bin immer noch am Üerlegen, ob ich es wagen soll oder nicht. Und dann ist da ja auch dann noch das andere Problem. Wie soll ich dann überhaupt zu meiner Erbschaft kommen. Angeblich müsste ich mich da selbst drum kümmern, aber ich kann ja nicht einfach hingehen und sagen: Nun da bin ich, was gibt es? Die würden mir wahrscheinlich sagen, dass nichts da ist, da die Angehörigen sehr auf sich selbst bedacht sind. Und mir Rechtsanwalt möchte ich aber auch nicht anfangen, da zahlt man im Endeffekt noch drauf.
Aber wie soll ich mich nun entscheiden? Soll ichs doch lieber sein lassen??
Wie würdet Ihr entscheiden?
Viele Grüsse

1

Hallo,

ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem!

Mein Vater, den ich nie kennengelernt habe ist verstorben Plötzlich kam ein Brief das ich Erben sollte.....

Ich wußte auch nicht was da war und was nicht (habe nur Erfahren das er 10min. von mir Entfernt wohnte#schock)

Da ich ihn nicht kannte und er auch kein Interesse daran hatte mit mir Kontakt aufzunehmen habe ich mich entschlossen das Erbe auszuschlagen!! Ob was da gewesen wäre weiß ich bis heute nicht.

Ich wäre vorsichtig, wenn du Pech hast erbst du ein berg schulden.

lg und alles gute

2

hey,

klar musst du herausfinden, was es zu erben gibt, also guthaben oder schulden (mal doof ausgedrückt).

und dann kann ich dir sagen, dass es bei erbengemeinschaften immer ärger gibt. entscheidungen können nur alle gemeinsam treffen und wenn ihr euch "nicht grün" seid, wird das schwierig werden.

wenn du also unsicher bist, dann schlag die erbschaft aus, aber denk daran, die 6-wochen-frist einzuhalten.

ach ja, wenn du mit den miterben keinen kontakt haben willst, dann geh zum anwalt und lass den kontakt über ihn laufen. er kann zumindest herausfinden, was es zu erben gibt.

lg claudia

3

hallo,

meine meinung ist: wenn ich keinen großen kontakt zu jemand hab, möchte ich von dem auch nix erben.... meines erachtens nach steht das den leuten zu, die kontakt hatten und den verstorbenen gepflegt und begleitet haben

Mein vater ist vor 2 jahren gestorben, hätte meinen pflichtteil geerbt (haus war vorhanden) - habs aber ausgecshlagen da ich denke, dass seine frau und deren gemeinsame tochter sich drum streiten sollen. ich hatte übrigens seit dez. '93 keinen kontakt mehr dahin

lg nadine

4

Du musst selber herausfinden was da ist oder nicht, bzw. halt wieviel etwas Wert ist.

Die anderen Erben müssen dir Auskunft geben http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2057.html

Du bist bereits Erbe, bis du ausschlägst, die 6 Wochenfrist wurde ja schon erwähnt.

Ihr könnt auch nur gemeinsam verfügen, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2038.html bietet also viel Raum für Streitigkeiten.

Du könntest auch ein Nachlaßverzeichnis erstellen lassen, wenn da wirklich gut rumgestritten wird. Beim Streiten hilft dir ein Rechtsanwalt, sonst kannst du auch einen Notar fragen. Bei dem kannst du auch die Erbausschlagung machen.

Alternativ würde sich auch anbieten den kompletten Erbteil an einen anderen Erben zu verkaufen - fremde gehen natürlich auch wenn du einen findest. Dann können die sich mit der Auseinandersetzung Zeit lassen. Müsstest natürlich auch da wissen, wieviel hinterlassen wurde bzw. halt einen Kaufpreis finden.