Hallo ihr Lieben,
hoffe einer kann mir weiterhelfen und zwar wegen der Elternzeit muss ich bei dem Rentenversicherungsträger selber beischeid geben das ich in Elternzeit gehen werde oder macht das die/der/das Krankenkasse/Arbeitgeber/Standesamt.
Rentenversicherungsträger Elternzeit bescheid geben ??
Meinst du weil du keine Beiträge während Elternzeit abführst als Angestellter oder meinst du die 3 Jahre Erziehungszeit, die Dir pro Kind später auf deine Rente angerechnet werden („Mütterrente“)? In beiden Fällen musst du nicht tätig werden! Dass sie keine Abgaben mehr erhalten wird bei der deutschen Rentenanstalt einfach entsprechend verbucht - du teilst den ja auch nicht mit wenn du mehr/weniger verdienst oder gar nichts mehr weil arbeitslos oder oder.... die Vermerken wie eine Zahlstelle einfach was kommt und fertig. Und während nicht-Arbeit zB während Elternzeit erhalten die galt keine Beiträge.
Und wenn du in Rente gehst werden die die Zeiten gutgeschrieben aber auch da stellt man keinen Antrag oder so, sondern Rentenansprüche werden immer erst mit der Fälligkeit rückblickend berechnet/festgelegt. Also nur bei Rentenbeginn dran denken zu kontrollieren ob die mütterrente drin ist.
Achso super danke für die Info ☺
Hallo 👋🏻 (ich bin im kiwu Forum unterwegs, habe dein Beitrag am Live-Ticker gesehen)
Ich war gestern beim Standesamt und habe das beantragt. ☺️👍 Mein kleiner ist nun über zwei Jahre alt, der Mann beim Standesamt hat gesagt, ich soll in 2Jahren wieder kommen u für das letzte (also bis zum 3ten Lebensjahr) noch dazu beantragen. Dann haben die alles bei der rentenstelle schon alles und mein neuer Bescheid, wird neu berechnet. Meine Schwester hat das auch bei jedem Kind gemacht!
Lg
Ach es ist nicht wichtig wie viel Elternzeit sondern die nennen es erziehungzeit. Und wenn du bei der Riester Rente etwas einzahlst, bekommst du diesen Bescheid auch Geld ☺️👍
Hallo 👋 also muss ich das beim Standesamt beantragen super danke für die Info 😊
Du kannst das natürlich jederzeit in deiner Rente eintragen lassen. Logischerweise immer nur für die vergangenen Jahre. Da es insgesamt 10 Jahre sind...naja, jährlich dorthin zu rennen ist eher ungünstig. In vielerlei Hinsicht.
Bei mir wurde das automatisch gemacht bei der Kontenklärung während der Scheidung. Eine Kontenklärung wird auch gemacht unmittelbar vor der Rente. Man muss es also nicht machen, spätestens bei der Kontenklärung vor der Rente wird es sowieso berücksichtigt.
Tja, warum ist später besser...gehe ich mal davon aus, dass du mit dem Vater des Kindes zusammenlebst (sonst wäre es egal) und Dir passiert vor deinem Renteneintrittsalter etwas, wären die Punkte sinnlos verloren. Hättest du sie nicht beantragt jedes Jahr, könnte dein Partner diese Punkte übernehmen.
Mütterrente bekommst du natürlich nicht. Das bekommt höchstens deine Mutter für dich. Das ist eine nachträglich eingeführte Rente für unsere Mütter gewesen. Da dein Kind nach 92 geboren wurde, bist du deutlich besser dran.
Ups, einigen Beiträgen kann ich so gar nicht zustimmen. Woher soll den die Rentenversicherung wissen, dass du Kinder erziehst und ob du nicht einfach nur Hausfrau (ohne Kinder) geworden bist?
Daher bitte unbedingt die Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung melden. Muss nicht jetzt sein, aber vor Erhalt der Rente auf jeden Fall! Das meldet kein anderer für dich.