Hallo. Ich hoffe ich schreibe hier im richtigen Forum.
Ich habe folgende Frage: ich bin aktuell schwanger und erwarte im Dezember 21 Nachwuchs. Die voraussichtliche Mutterschutzfrist beginnt am 27.10.21. Somit würden für das Elterngeld die Monate Oktober 20 bis September 21 als Berechnungsgrundlage gelten. Da ich aber erst wieder seit November 20 Vollzeit arbeite, würde ich gerne den Berechnungszeitraum auf Nov 20 bis Okt 21 verschieben. Kann ich das, indem ich im Oktober 21 auf die Mutterschutzfrist verzichte und 3 Tage länger arbeiten gehe?
Im Internet finde ich bisher leider sehr widersprüchliche Aussagen:(
Vielen Dank :)
Frage zum Elterngeld
Zählen nicht die 12 Monate vor Geburt und nicht vor Mutterschutz? Also bei dir Dez20 bis Nov21?
Hoffe ich sag nichts falsches😅
Leider nicht für Angestellte Mütter. Für Väter schon, da sie keine Mutterschaftsleistungen beziehen 😉
Soweit ich weiß, kannst du an dem Zeitraum nichts machen. Aber ich lass mich gern korrigieren
Danke. Ich komme glaube nicht drum herum die Elterngeldstelle anzurufen.
Der Zeitraum ist fest. Du kannst zur Zeit nur Monate in denen du Coronabedingt in Kurzarbeit warst und finanzielle Einbußen hattest ausklammern.
Huhu,
Ich hab meine Steuerklasse einen Monat zu spät verschoben und hab daher auf 3 Wochen Mutterschutz verzichten müssen, um die gute Steuerklasse für das Elterngeld angerechnet zu bekommen. 😉👍
Der Mutterschutz wird nicht angerechnet, da du da ja Leistungen von der Krankenkasse bekommst.
Bei mir gings drum, dass der gesamte Dezember 2018 noch in die Berechnung einfließen müsste und durch freiwilligen Verzicht auf ein paar Wochen Mutterschutz, hat das auch geklappt. 😉
Würde trotzdem mal mit der Kasse telefonieren und nochmal zur Sicherheit nachfragen. (landeskasse für Familien ist glaub ich fürs Elterngeld zuständig. 😉👍)
Alles Gute dir/euch 😉👍
Ergänzung: man kann lediglich auf den Mutterschutz VOR Geburt verzichten. Der nach ist fix 😉👍
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Danke für die Antwort.
Ich glaube mit dem Verzicht auf den Mutterschutz vor der Geburt, um den Steuerklassenwechsel angerechnet zu bekommen, wurde vor kurzem gesetzlich verändert und ist nicht mehr möglich.
Habe heute aber bereits telefoniert: Verschiebung der Berechnungsmonate ist durch den Verzicht möglich, es wird jedoch ein ärztliches Attest benötigt, um auch in den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten zu gehen:) sollte somit auch in unserem Fall klappen🙃