Ich bin nun in Woche 13 angekommen und der Nestbau ist bei mir schon im vollen Gange. 😁
Nun ist auch bald der Tag der Wahrheit, dass ich es dem Arbeitgeber sagen muss und ich zerbreche mir den Kopf wenn das Kind da ist wegen der Elternzeit. Ich möchte auf jeden Fall 1,5 Jahre zu Hause bleiben (1 Jahr Elterngeld). Und dann wäre Teilzeit vielleicht nicht schlecht, aber ich weiß noch nicht...
Nun lese ich oft, dass viele jedoch erst einmal nur 2 Jahre Elternzeit beantragen, aber man hat doch 3?! Warum dann nicht alle 3 Jahre direkt nehmen?
Kann mich jemand aufklären was der Vorteil an 2 Jahren ist und was macht ihr dann mit dem übrigen Jahr?
Falls es das falsche Forum ist, sorry. Für mich gehören die Gedanken gerade zur Baby-Vorbereitung. 😁
Wie lange Elternzeit macht Sinn?
Guten Morgen,
ich habe es so verstanden das man 1 Jahr Elterngeld erhält (ca 65-67% vom Einkommen des Jahres vorher) aber es auch splitten kann in 24 Monate und dann halt nur die Hälfte an Geld jeden Monat hat (Elterngeld plus). Das 3 Jahr kann man zuhause bleiben aber ohne Entgelt. Aber das kann man sich auch voran schob genau ausrechnen lassen bei der zuständigen Elterngeldstelle. Hoffe ich hab jetz nichts falsches geschrieben 😅 Viele Grüße und eine schöne Kugelzeit
Das ist auch grade so etwas was mich beschäftigt. Mir wurde mitgeteilt, man kann 3 Jahre zuhause bleiben aber 2 davon unbezahlt. Es gibt aber zahlreiche andere Möglichkeiten die den Partner mit einbeziehen und eben die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten.
Ich persönlich bevorzuge 2 Jahre. (Eins davon bezahlt, das zweite unbezahlt) aber das muss man sich eben auch leisten können, ein Jahr nur mit einem Gehalt des Mannes klar zu kommen) und du musst bedenken, das es Steuerrückzahlungen an das Finanzamt mit sich zieht , wenn man Elterngeld bekommt. Das kann bis zu 2.000 Euro sein
Ich will es eben auch so machen. 1 Jahr zu Hause bezahlt mit vollem Elterngeld und 1/2 Jahr eben unbezahlt. 2 Jahre geht bei mir leider nicht, da ich der Hauptverdiener bin und uns so schon viel Einkommen wegbricht...
In der Zeit wo das Kind 1-1,5 Jahre ist erfolgt die Eingewöhnung vom Kind bei der Tagesmutti. Dem Platz habe ich schon. 😁
Tja, und dann würde ich ja gern erstmal ruhig mit dem Job wieder loslegen. Und eben der Kündigungsschutz und der Elternzeit ist ja eine feine Sache. Daher überlege ich eben, warum viele nicht direkt 3 Jahre Elternzeit anmelden?
Wegen der Nachzahlung beim Finanzamt habe ich wohl Glück. Das Kind kommt bei mir im Dezember. Somit veranlage ich uns in meinem Elterngeldjahr einfach getrennt. Kein Einkommen, keine Steuerprogression. ✌🏻🙃
Hi logarithmus,
Ich stelle mir aktuell ganz ähnliche Fragen (19+0). Bin aber glaube ich schon einen Schritt weiter.
Mein Mann und ich werden uns die Elternzeit teilen. Ich werde die ersten 18 Monate machen, er die folgenden 6.
2 Jahre hat bei uns einfach den Grund, dass in unserem Bundesland ab dem 2. Geburtstag der Kindergartenplatz kostenlos ist. Vorher müssten wir die Betreuung mit 500-600€ im Monat selbst bezahlen und wenn ich den Betrag von meinem halbtags Gehalt abziehe bin ich sogar unter dem Kindergeld mit meinem Einkommen. Dann kann ich ehrlich gesagt auch die Zeit noch mit meinem Kind nutzen 😉
Die Aufteilung 18/6 liegt übrigens nur daran, dass ich 17 Monate nach der Geburt (zumindest mal geplant) mein Studium fertig habe und dadurch die 3fach Belastung Arbeit, Studium und Kind umgehe. Außerdem kann mein Mann kein ganzes Jahr in seinem Job fehlen, dann wäre er fachlich zu sehr raus.
Das dritte Jahr Elternzeit gibt es, klar, da bekommst du aber kein Elterngeld mehr, das gibt es für maximal 2 Jahre (+/-). Da es bei uns finanziell nicht möglich ist, dass einer von uns ohne Einkommen zuhause bleibt, fällt das 3. Jahr für uns raus.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen und vielleicht bekommst du ja auch von anderen, die deutlich mehr Ahnung haben noch ein paar Antworten 😊
Liebe Grüße
Chewy
Guten Morgen,
Ein paar Eckpunkte zur Elternzeit:
Den 1. Antrag muss dein Arbeitgeber akzeptieren. Jede Änderung davon kann er auch ablehnen.
Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Du kannst in Elternzeit auch Teilzeit arbeiten.
Während der Elternzeit hast du Kündigungsschutz.
Ich würde zwar schon mal mündlich die Pläne ankündigen, den offiziellen Antrag aber erst spät einreichen, für den Fall dass ich es mir noch mal anders überlege.
Du kannst auch in den Antrag rein schreiben: 3 Jahre Elternzeit (wegen Kündigungsschutz), aber nach 18 Monaten Rückkehr in Teilzeit.
Liebe Grüße
Es ist kein Antrag, sondern eine Anmeldung. Der Arbeitgeber hat da nämlich so überhaupt nicht dran herumzumeckern oder nicht. Man meldet Elternzeit im Rahmen der entsprechenden Fristen (spätestens 7 Wochen vor deren Beginn, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat) beim Arbeitgeber an und gut ist.
Die Aussage mit der Änderung stimmt so auch nicht. Wenn man 2 Jahre anmeldet und mit 7 Wochen Frist vor Ablauf der zwei Jahre verlängert (egal, ob um ein ganzes Jahr oder drei Monate oder 47 Tage oder "wie auch immer"), hat der Arbeitgeber immer noch kein Mitspracherecht und kann da auch nach wie vor nichts verwehren.
Die Elternzeit kann auf bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden - erst beim dritten Abschnitt hat der Arbeitgeber ein Mitspracherecht. Siehe §16 BEEG.
Der Arbeitgeber hat aber immer ein Mitspracherecht beim Antrag auf Teilzeit in Elternzeit. Hier muss der Arbeitgeber aber auch entsprechende Fristen wahren. Faktisch kann der AG sowas aber nur verwehren, wenn "dringende betriebliche Gründe" dem entgegenstehen oder es sich um einen sehr kleinen Arbeitgeber handelt.
@ TE: die Empfehlung mit den zwei Jahren rührt daher, dass man sich mit seiner ersten Anmeldung für die ersten zwei Jahre verbindlich entscheidet. Wenn man nur 1 Jahr anmeldet, dann aber doch verlängern möchte, ist man eben doch auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Er kann dann grundsätzlich ablehnen, eben mit Verweis darauf, dass die Erstanmeldung bindend für die ersten 2 Jahre ist.
Irgendjemand schrieb hier auch was von 24 Monaten Elterngeld plus. Wenn man 8 Wochen Mutterschaftsgeld bezogen hat und kein Reinrutschen des Mutterschafsgeldbezugs in den 3. Lebensmonat des Kindes fällt (passiert dann, wenn das Kind z.B. 10 Tage vor ET kommt), dann bleiben nur noch 10 Monate Basiselterngeld, die in Elterngeld Plus umgewandelt werden können, weshalb man auf maximal 22 Monate Elterngeldbezug kommt. War man vorher nicht beschäftigt und hat auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sondern startet quasi ab Geburt mit Elterngeld, dann sind 24 Monate Elterngeld Plus möglich. Alternativ auch, wenn man alleinerziehend ist.
Ah, vielen Dank euch beiden für eure Antworten! 👍🏻 Das erhellt mich gerade tatsächlich und macht wohl Sinn, dass sich in diesem Fall viele Frauen erst einmal für 2 Jahre fest entscheiden, wenn einer späteren Verlängerung um 1 Jahr keiner widersprechen kann. Das hatte ich noch nicht so genau irgendwo rausgelesen.
Ich war gedanklich immer bei den scheinbaren Widerspruch hängen geblieben: "Elternzeit = 3 Jahre Kündigungsschutz" und viele melden nur 2 Jahre an!?! Wieso? 🤔🤔🤔😁
Komplizierte Sache. Es ist schon schwierig 3 Jahre vorraus zu planen. Wo ist die Glaskugel... 🔮? 😁
Hey, das dritte Jahr kannst du auch theoretisch noch bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nehmen.
Ich würde auch erstmal nur zwei Jahre empfehlen und danach ggf. noch was anhängen.
LG
Ich vermute das liegt daran, weil man sich für die ersten 2 Jahre nach der Geburt direkt festlegen muss. Manche verlängern dann nochmal um das 3. Jahr die Elternzeit oder sie schieben das 3. Jahr erst einmal und nehmen es wenn das Kind ein bisschen älter ist (glaube man kann die Elternzeit dann nehmen bis das Kind 8 Jahre alt geworden ist).
Das kommt tatsächlich sehr auf die individuellen Verhältnisse und Wünsche an. Für uns war unbezahlte Elternzeit keine Option. Daher haben wir beschlossen beide Elternzeit zu nehmen, aber nacheinander bzw. abwechselnd. So haben wir 14 Monate bezahlte Elternzeit.
Vorteile für uns:
- 14 Monate Betreuung durch Mama und Papa
- Einkommen nur wenig geschmälert, keine finanziellen Sorgen
Es kommt darauf an, ob man sich vorstellen kann, so lange zu Hause zu sein (und im Zweifel nur das Kind zu bespaßen). Ich liebe meinen Sohn über alles. Aber er hat definitiv davon profitieren dürfen, dass ich zwischendurch drei Monate gearbeitet habe und ausgeglichener war, weil ich mal wieder was anderes sein durfte als „nur“ Mama.
Es gibt umgekehrt Eltern, die sich gar nicht vorstellen können ein unter 3jähriges Kind fremdbetreuen zu lassen.
Dazu kommen die finanziellen Möglichkeiten. Kann man sich unbezahlte Jahre leisten?
Wie sieht es nach der Elternzeit aus? Ich gehe zum Beispiel mit 75% wieder arbeiten. In meinem Beruf bedeutet das, dass ich meinen Sohn um 14 Uhr aus der Betreuung holen kann. Sollte das nicht funktionieren kann ich problemlos wieder Elternzeit einreichen oder auf 50% gehen.
Rechtlich müssen einige Fragen geklärt werden. Ist es zum Beispiel leichter eine Elternzeit vorzeitig zu beenden oder zu verlängern wenn sich die Pläne ändern? Dazu gibt es ausführliche Informationen, Broschüren etc
Ich denke das hängt sehr von den eigenen Vorstellungen ab. Ich wollte immer unbedingt zu Hause bleiben bis mein Kind die ersten eigenen Schritte gemacht hat. Das war bei meinem 1. Kind mit 14 Monaten der Fall, bei meinem 2. mit 12 Monaten. Danach habe ich den rest der 2jährigen Elternzeit dann Teilzeit in der Elternzeit gemacht (30 Stunden; viel Heimarbeit) und anschließend als die Kinder in der Kita waren bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Bei beiden habe ich mir das 3. Elternzeitjahr für später "aufgehoben". Wenn meine Große in die Schule kommt werde ich wohl 1 Jahr nehmen und da dann "nur" 50-75% arbeiten und wenn die Kleine in die Schule kommt nochmal das gleiche. Ich möchte gerade im ersten Schuljahr einfach mehr Zeit für die Kids haben, bis sie sich so richtig an den neuen Lebensabschnitt gewöhnt haben
Teilzeit in der Elternzeit deshalb übrigens, weil ich im Anschluss an dieses Jahr dann wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle habe. Bei "normaler" Teilzeit hat man den nicht. Wenn blöd läuft und einfach keine "Stellenanteile" mehr übrig sind bzw. anderweit vergeben wurden, dann kann einem die Vollzeittätigkeit auch verweigert werden (ist einem Kollegen nämlich passiert!)
Elternzeit und Elterngeld sind nicht notwendigerweise miteinander verbunden.
Für mich war von vornherein klar, dass ich ein Jahr zuhause bleiben wollte (und Elterngeld beziehen möchte) und dann in Teilzeit wiedereinsteigen möchte. Das habe ich der Firma so mündlich auch angekündigt, trotzdem aber auf Rat unserer Personalabteilung 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Nach dem einem Jahr bin ich dann auf Teilzeit in Elternzeit wiedereingestiegen.
Das hatte zwei Gründe:
- in der gesamten Elternzeit bist du gesondert geschützt (u.a. Kündigungsschutz)
- der Arbeitgeber muss dir eine Teilzeitstelle gewähren (15-30Stunden) während der Elternzeit, nach Ablauf der Elternzeit (also wenn das Kind 3 Jahre ist) muss er auch nicht zustimmen wenn du wieder Vollzeit arbeiten möchtest
Daher war das für mich die beste Lösung - sowohl beruflich als auch finanziell. Nun bin ich in Elternzeit von Kind 1 mit Kind 2 schwanger geworden - ich werde wieder nach einem Jahr Teilzeit einsteigen aber 3 Jahre Elternzeit anmelden.
Ich denke, dass du dich zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht festlegen wie lange du Elternzeit beantragst. Ich würde einfach mitteilen, dass du vor hast 1.5 Jahre zu Hause zu bleiben.