Hallo hoffe bin hier richtig im Forum 🙈
Ich möchte gerne bei meinem Arbeitgeber meine Elternzeit beantragen … aber komme irgendwie nicht klar.. mein Sohn wurde am 25.5. geboren. Und Elternzeit fängt ja erst nach Mutterschutz an .. ab wann müsste dann meine Elternzeit beginnen ? Und bin ich schon zu spät mit dem Antrag? Mir wurde immer gesagt erst nach der Geburt des Kindes
Elternzeit wie beantragen ?
https://www.elterngeld.de/elternzeit-beantragen/#gref
Hi
Über den Link kannst du das berechnen. Achtung, du darfst Elterngeld nicht mit Elternzeit verwechseln. Wenn du nur 12 und nicht 14 monAte Elternzeit nehmen willst, dann musst du schon innerhalb der Schutzfrist beantragen und dann hättest du jetzt nur noch 2 Tage Zeit.
Dankeschön
Hallo.
Elternzeit muss man bis spätestens 7 Wochen vor geplantem Beginn beantragen. Wenn dein Sohn am 25.05. geboren wurde geht dein Mutterschutz normalerweise bis 20.07. + die Tage, die dein Kind möglicherweise vor ET geboren wurde. Das heißt deine Elternzeit beginnt am 21.07. + x Tage, dh du hast mind noch bis Mittwoch Zeit für den Antrag. So habe ich das zumindest verstanden/gemacht.
Liebe Grüße
Vielen Dank
Da die Frist zur Anmeldung der EZ 7 Wochen beträgt und der Mutterschutz i.d.R. 8 Wochen
musst du bis 1 Woche nach der Geburt deine EZ angemeldet haben.
Ab wann musst du gar nicht schreiben, sondern nur wie lange.
Also „Ich melde Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz an bis zum xx.xx.20xx“
Dankeschön😘
Jetzt mal ganz ruhig - zu spät per se bist du nicht.
Wenn du die Elternzeit "später" beantragst, muss der Arbeitgeber dem Antrag nicht mehr zustimmen (eigentlich ist es ja auch kein Antrag sondern eine Anmeldung). Aber wenn der dir nicht gerade etwas böses will wird das trotzdem klappen.
Nach der Geburt wird normalerweise nur geraten, weil man dadurch in der Frist einen entsprechenden Kündigungsschutz hat. Also wenn du vorher Elternzeit anmeldest, könnte dein AG dich theoretisch (falls der Arbeitsvertrag nichts anderes sagt) kündigen zur Elternzeit. Aber auch hier wieder: wenn er dir nichts böses will tut der sowas nicht einfach.
Es geht immer nur um die "Zustimmung des Arbeitgebers", diese braucht man innerhalb dieser Fristen nicht, aber stimmt der AG außerhalb dieser Fristen zu ist weiterhin alles möglich.
Bitte lies am besten das Elternzeitgesetz, ist nicht soo kompliziert.
Super vielen Dank für die info
„ Wenn du die Elternzeit "später" beantragst, muss der Arbeitgeber dem Antrag nicht mehr zustimmen (eigentlich ist es ja auch kein Antrag sondern eine Anmeldung). Aber wenn der dir nicht gerade etwas böses will wird das trotzdem klappen.“
Das ist falsch!
Bei der Erstanmeldung, auch wenn sie später erfolgt, kann der AG überhaupt nicht widersprechen!
Die Elternzeit beginnt dann einfach dementsprechend später.
Elterngeld kannst du erst nach Geburt beantragen. Elternzeit meldest du (eigentlich bis 7 Wochen vor der Geburt) beim AG an.
Das muss der Mann so machen wenn er Elternzeit ab Geburt nimmt, aber nicht die Frau. Elternzeit meldet die Mutter nach Geburt an.
Danke für deine Antwort