Fragen zum Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Hallo. Mit dem Thema Elterngeld und Mutterschaftsgeld lehne ich mich nicht aus und weiß nicht wie wann und wo beantragen.

Ab wann kann ich Mutterschaftsgeld beantragen? Und wo bekomme ich die Anträge her? Füller die Krankenkasse weiß ich das ich da anrufen muss und da fragen. Aber den Mutterschaftsantrag den für fern Arbeitgeber ist? Wo bekomme ich den?
Ich möchte versuchen so lange wie möglich weiter zu arbeiten. Da ich ja nicht weiß wie lange ich schaffe. Wie mache ich das dann in so einer Situation? Wenn z.b. der Frauenarzt sagt. Ich kann plötzlich nicht weiter arbeiten weil ich nicht aufstehen soll. Wie Handhabe ich diese Situation mit dem Antrag? Nach der Geburt möchte ich gerne aus dem Homeoffice nach 2 Monaten wieder anfangen. Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld nur für die 2 Monate?

Dann das elterngeld wann bekomme ich das? Nur wenn ich Elternzeit nehme? Oder auch wenn ich wieder arbeite? Ich arbeite in der Woche 19.25 Stunden. Wo bekomme ich die Anträge dafür her?

Danke für die Antworten

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Hallo, du teilst deinem Arbeitgeber mit, das du schwanger bist und ab wann dein Mutterschutz beginnt (6 Wochen vor voraussichtlichen ET) du bekommst wenige Wochen vorher (also vor dem Beginn des Mutterschutz) von deinem Frauenarzt eine Bescheinigung, du du ausfüllst und an die Krankenkasse schickst. Die Krankenkasse setzt sich dann mit deinem AG in Verbindung. Nach Entbindung bekommst du für 8 Wochen weiter Mutterschaftsgeld. (Dafür musst du dann die Geburtsurkunde des Kindes an die KK schicken) Wenn du danach wieder ganz regulär arbeiten gehst (also genau so wie vorher) denke ich nicht, dass du Elterngeld beantragen kannst. Wenn du aber vorher voll gearbeitet hast und dann danach in Teilzeit weiter arbeiten möchtest, dann kannst du Elterngeld beantragen. (Meine Vermutung) Den Antrag dafür bekommst du bei deinem zuständigen Landkreis bzw. Der elterngeldstelle. Dort kannst du auch konkret fragen, was für dich günstiger wäre.

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Danke 👍

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Also Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner Krankenkassr und zwar bekommst du ca. 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, die Bestätigung von deinem Frauenarzt über deinen Entbindungstermin, da füllst du auf der Rückseite alles für die Krankenkasse aus oder vll. Kannst du es bei deiner Krankenkasse auch online machen, bei meiner ging das z.B. und den Durchschlag von der Bestätigung vom Frauenarzt gibt's du dann bei deinem Arbeitgeber ab.

Wenn du nicht mehr arbeiten gehen darfst, schreibt dich dein Frauenarzt entweder krank oder schickt dich ins Beschäftigungsverbot. Beim Beschäftigungsverbot gibts du dann den Zettel von deinem Frauenarzt bei deinem Arbeitgeber ab und bekommst ganz normal dein volles Gehalt weiter. P

Wenn du nach 2 Monaten wieder arbeiten gehen willst, gibt es beim Elterngeld die Möglichkeit, das du bis 30 Wochenarbeitsstunden das zu machen, dadurch würde sich aber das Elterngeld verringern, da dein Gehalt angerechnet wird.
Den Antrag für Elterngeld gibt's entweder bei der Stadt oder Online für das jeweilige Bundesland und auch ein Liste wo es in deinem Bundesland Eltengeldberatungsstellen gibt.

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Danke für deine Antwort. Glaube ich würde nur das Minimum an EG bekommen. Also 300 Euro.

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Was machst du denn nach 8 Wochen wenn du im Homeoffice arbeitest mit deinem Säugling? Nur mal neugierig gefragt 😅

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Ich arbeite in gleitzeit. Kann also arbeiten wenn es schläft. Wenn es mal nicht schlafen will. Höre ich auf und arbeite dann weiter wenn sie schläft. Wenn sie den ganzen Tag nicht schlafen will habe ich meinem Mann gesagt er soll nach 2 Monaten Elternzeit nehmen sozusagen wenn ich anfange. Zum stillen wäre ich ja durch Homeoffice immer Zuhause und könnte Pause machen. Wenn es garnicht geht haben wir gesagt soll ich nur rechtzeitig beim AG Bescheid geben damit die ersatz finden kann. Dann würde ich Zuhause bleiben.

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Arbeite 19,25 Stunden das wären 3 mal die Woche 5 Stunden und an einem Tag 4 Stunden und 15 Minuten freitags habe ich meinen freien Tag.

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