Hallo zusammen ,
meine Tochter ist im März 2021 zur Welt gekommen. Ich erhalte Basiselterngeld, bin jedoch 22 Monate in Elternzeit, also bis 01/2023.
Wie ist es wenn ich bis zum März 2022 schwanger werde (also noch bevor mein Elterngeld endet)? Habe ich ein Recht auf das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1. ? Oder habe ich da Probleme auf Grund von meiner langen Elternzeit?
Erneut schwanger in Elternzeit? Frage bzgl. Elterngeld
Bemessungszeitraum sind wieder 12 Monate vor Mutterschutz. Dabei dürfen 12 Monate bzw 14Monate (bei EG plus) ausgeklammert werden. Wenn die Kinder also maximal 15 Monate auseinander sind, bekommst du das gleiche EG, sonst fließen eben teilweise bis ganz (je nachdem wie groß der Abstand ist) die EZ-Minate mit 0 in die Berechnubg ein.
Wegen des Elterngeldes direkt hab ich keinen Tipp, aber du bekommst noch den Geschwisterbonus, bis das erste Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Wenn du also rein rechnerisch das gleiche Elterngeld bekommst, kommt zusätzlich noch der geschwisterbonus oben drauf.
Hallo,
wenn du vor hast, bis März 22 wieder schwanger zu sein, würde ich die übrigen Basiselterngeldmonate jetzt in Elterngeld plus Monate umwandeln, damit du möglichst viel der Zeit bis zum nächsten Mutterschutz abgedeckt hast mit Elterngeld.
Wie schon erwähnt werden Elterngeld-Monate ausgeklammert.
Aktuell würden deine Elternzeit Monate, sofern du da nicht Teilzeit arbeitest, mit 0 Euro Einkommen in die Betrechnung einfließen.
Liebe Grüße
blubb
Auch bei EG plus können maximal 14 Monate nach der Geburt von Kind 1 aus der Berechnung ausgeklammert werden
Stimmt. Dann zumindest wenigstens noch um 2 Monate strecken.
Hey
Meine Kinder sind 19 Monate auseinander es gab nur die 300€ + 75 € geschwisterbonus..das gleiche elterngeld bekommst du nur wenn das 2 innerhalb des 1 Jahres geboren wird (wenn ich mich richtig erinnere..)
Man muss sich aber auch im klaren sein das ein kleiner Abstand echt hart sein kann.
Lg
Das stimmt nicht.
Der Abstand darf maximal 16 Monate betragen, da nach der Geburt von Kind 1 maximal 14 Monate mit Elterngeld plus Bezug aus der Berechnung ausgeklammert werden können. Alle Monate danach bis zum neuen Mutterschutz gehen mit 0€ in die Berechnung ein. Wenn man aber zb 19 Monate Abstand hat und zb 5 Monate mit 0€ in die Berechnung eingehen, dann zählen noch 7 Monate von vor Kind 1. Somit bekommt man weniger Elterngeld aber nicht automatisch nur den Mindestsatz. Wenn du nur den Mindestsatz bekommen hast, dann wird dein Elterngeld bei Kind 1 schon entsprechend niedrig gewesen sein.
Wie gesagt.." wenn ich mich richtig erinnere" hab ich geschrieben und nicht das es 100% so ist 😉
Die elterngeldstelle hat mir das ausgerechnet und es waren nur die 300+ 75 € drin..und nein so niedrig war mein elterngeld nicht.
Lg
Schau mal hier vielleicht hilft das
https://www.gesaselterngeldberatung.de/blog/elterngeld-elternzeit-zweites-kind
Wie schon einige geschrieben haben, dürfen es maximal 15 Monate Abstand zwischen den beiden Geburten sein. Deswegen, weil für die Elterngeld Berechnung die Monate mit Elterngeldbezug (es wird immer Basiselterngeld genommen) und Mutterschaftsgeldbezug ausgelassen werden. März21-März22 wären 13 Monate mit Basiselterngeldbezug Kind1
+ April und Mai22 Mutterschaftsgeld Kind2
= 15 Monate ausgeklammert
Folglich müsste dein Kind Anfang Juni 22 schon auf die Welt kommen, um dasselbe Elterngeld zu erhalten wie bei Kind1 (+10÷ Geschwisterbonus, da Kind1 noch unter 3 Jahren ist).
Das haben wir vor einem Jahr so ausgerechnet und bestätigt bekommen und die nächste Schwangerschaft so geplant, dass es genau so aufgeht. Also müsstest du so ziemlich sofort mit der Zeugung des zweiten Kindes beginnen, damit es noch einigermaßen passt mit der Elterngeldhöhe.
Oder mindestens ein Jahr vollzeit arbeiten.
Frag mal bei der Elterngeldstelle nach. Da gibt es durchaus Tricks :)
Vielen Dank an jeden einzelnen für die Hilfe ☺️🍀