Hallo zusammen,
Kennt sich zufällig jemand einigermaßen mit den neuen EG Anträgen aus? Wir erwarten im Juni unser 2. Kind und ich hab eine Frage bzgl. des Mutterschaftsgeld.
Ich habe schon bei der EG Stelle angerufen, aber der Herr schien selbst so verwirrt 🥴😂
Mein Partner geht direkt nach der Geburt für mindest 6 Monate in EZ. So das er EG beantragt ist klar.
Ich nehme keine EZ, allerdings frag ich mich wie das mit Dem Mutterschaftsgeld ist, das das ja mit dem EG verrechnet wird.
Ich bin der Meinung ich stelle auch normal einen Antrag auf EG ( ich gebe dann 2 Partnermonate an), schicke meinen EG bescheid mit ( 1. Kind ist 1 jahr, bin gerad aus der EZ raus und jetzt im BV), schicke meine 3 oder 4 Abrechnngen vom AG mit die ich bis dahin bekomme und dann sollte das doch alles so richtig sein, oder?
Ich habe auch mal g**gle gefragt und da steht folgendes: " Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden zwingend mit dem Elterngeld verrechnet. Insofern müssen Frauen, die nach Entbindung eine oder beide Leistungen erhalten, gleichzeitig zwingend auch Elterngeld für die davon betroffenen Lebensmonate beantragen."
Also hab ich alles so richtig verstanden, oder?
LG🌸
Partner will ab Geburt in EZ, ftage bzgl. EG Antrag
Wobei ich glaube das ist falsch mit den Partnermonaten.
Da wir beide jeweils einen Antrag stellen, kreuzen wir beide auch Basiselterngeld an, oder?
Du gehst nach der Mutterschutzfrist wieder regulär arbeiten?
Dann brauchst du doch gar keinen Antrag stellen, weder auf Elternzeit (da du während der Schutzfrist danach sowieso nicht arbeiten darfst) noch auf Elterngeld. Während des Mutterschutzes erhältst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 Euro/ Tag) und den Rest zum normalen Gehalt stockt der Arbeitgeber auf. Da hat die Elterngeldstelle nichts mit zu tun.
In dem Fall hat dein Mann Anspruch auf 12 Monate Elterngeldbezug. Für die beiden Partnermonate müssen beide Elterngeld beziehen, jeweils mindestens zwei Monate.
Ja ich weiß, aber das Geld wird ja IM Normalfall mit dem EG verrechnet.
Ich glaube ich habe einen Denkfehler🥴
Nicht das Geld wird verrechnet, nur die Zeit wird angerechnet. Heißt obwohl der Frau 12 Monate Basiselterngeld zustehen, erhält sie (wenn im Beschäftigungsverhältnis stehend) nur 10 Monate Elterngeld, weil ja die ersten beiden Monate noch der Arbeitgeber und die Krankenkasse bezahlen.
Noch eine Anmerkung für andere Mitlesende:
Vereinfacht gerechnet 2 Monate, ich weis dass acht Wochen keine zwei Monate sind und sich die Schutzfrist bei Frühchen und Mehrlingen verlängert.
Also ganz einfach, wir hatten es auch so: du beantragst Elterngeld für die ersten zwei Monate und fertig. Dein Partner für die Monate 1-12.
Warum muss man Elterngeld für die ersten beiden Monate beantragen, wenn man doch gar keinen Anspruch drauf hat?
Und zack ist die Verwirrung wieder da 😂🥴