Elterngeld Plus + 450€ Job

Hallo an alle...

Ich bekomme das Elterngeld Plus und würde gern einen Minijob auf 450€ Basis machen.
Wird mir das auf mein Elterngeld angerechnet? Ich habe gelesen, dass man da nicht drüber kommen darf, sonst wird verrechnet.
Und eine Frage ist, muss ich meinen Arbeitgeber informieren, dass ich einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber annehmen möchte...

Im Internet liest man verschieden Dinge und ich kann die Elterngeldstelle nicht erreichen 🙄 Also frage ich mal in die Runde....

Viele Grüße 🙂

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1. Das Einkommen (Zuverdienst) während des Elterngeldbezuges wird immer angerechnet. Es gibt da auch keine Grenze, ist also auch egal ob Minijob oder mehr Verdienst.
Aber im EG-Plus-Bezug erfolgt eine modifizierte Anrechnung von Zuverdienst. Das führt bei einem Elterngeld unterhalb des Maximalsatzes (1800 Basis/ 900 EG-Plus) zu der Faustformel dass bis zu einem Zuverdienst von ca. 50% des vorherigen durchschnittlichen Einkommens im Elterngeld-Berechnungszeitraums die Anrechnung sich nicht auswirkt.

Das bedeutet das ein 450€ Job anrechnungsfrei bleibt, wenn dein voriges Nettoeinkommen höher als 900€ und niedriger als ca. 2700€ war.

(siehe https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html Absatz Elterngeld-Plus und Zuverdienst)

2. Ein Nebenjob bei einem anderen AG musst du immer deinem AG melden wenn du bei diesem in Vollzeit arbeitest. Dann gilt das auch für TZ in Elternzeit. Einzig wenn du nur Teilzeit (ausserhalb der Elternzeit) bei einem AG arbeitest darfst du ohne Meldung/Genehmigung einen 2./3. usw Teilzeitjob aufnehmen, ausser der Arbeitsvertrag schreibt eine Meldung vor. Dein AG kann ablehnen wenn er z.B. selber Bedarf an deiner Arbeitskraft hat (dringende betriebliche Gründe) und dir das zu deinen gewünschten Zeiten anbieten kann/will.

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du musst ihn nicht nur informieren, du brauchst sogar eine Zusage vom AG