Hallo,
da ich die Frage anonym stellen wollte, hab ich sie hier gepostet. Gerne darf der Beitrag in das richtige Unterforum verschoben werden.
Die Kernfrage ist:
Stimmt es, dass, wenn man Angestellte einer Firma ist und zusätzlich schriftstellerisch tätig ist, Kalenderjahre zur Errechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden?
Hintergrund ist dieser Artikel,.den ich gelesen habe:
https://www.gesaselterngeldberatung.de/blog/elterngeld-elternzeit-zweites-kind#mutterschaftsgeld=
Insbesondere dieser Absatz:
"Wenn du allerdings vor der Geburt deines Kindes eine selbstständige Tätigkeit (auch zusätzlich zu deiner Angestelltentätigkeit) ausübst, verändert sich dein Bemessungszeitraum. Relevant ist dann immer das letzte Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Wenn in diesem Kalenderjahr Verschiebetatbestände (z. B. Elterngeldbezug für dein älteres Kind, Mutterschaftsgeldbezug...) vorliegen, wird der Bemessungszeitraum auf das vorherige Kalenderjahr verschoben. Diese Verschiebung gilt auch für weitere Jahre in die Vergangenheit."
Ich habe schon seit Jahren an einem Buch geschrieben und bin gerade bei der letzten Korrektur, würde es gerne noch dieses Jahr veröffentlichen, und gleichzeitig "planen" wir, wann wir die Versuche für das zweite Kind beginnen. Gerade, weil derzeit alles teurer wird, ist daher die Überlegung, wie ich nochmal möglichst viel Elterngeld bekommen kann.
Konkret bekomme ich noch bis nächstes Jahr (2023) Elterngeld. Würde ich 2024 Kind 2 bekommen, würde 2023 bemessen werden - aber da Verschiebetatbestand Elterngeldbezug, würde es auf 2022 gehen, gleiches Spiel, also 2021, da bekam ich aber Mutterschaftsgeld, also würde bei mir mein Einkommen von 2020 gelten, richtig?
Danke für euer Feedback.
Gruß,
Croco
Frage zu Elterngeld
Ist die Frage ernst gemeint?
So konkrete Fragen würde ich immer bei der Elterngeldstelle erfragen.
Ja, ich war damals auch bei der Elterngeldstelle und dann war es tatsächlich sogar einfacher als gedacht. In unserer Gegend gibt es viele Selbstständige und für die Sachbearbeiterin war das Routine.
Hier klingt es allerdings so, als sollte das Buch noch schnell fertig werden - nicht, um damit Geld zu verdienen, was wiederum das Elterngeld rechtfertigt, sondern um in eine bessere Berechnung zu rutschen.
Das hat halt schon so ein Gschmäckle, den Eindruck würde ich versuchen, bei der Elterngeldstelle zu vermeiden.
Denen, die wirklich von ihrer Selbstständigkeit leben, kann nichts schlimmeres passieren, als wenn durch solche Tricks irgendwann monatgenau abgerechnet wird.
Denn in einem Angestelltenverhältnis kann man problemlos ein paar Monate arbeiten, um das nächste Elterngeld zu retten/zu verdienen. Bei Selbstständigkeit ist das praktisch nicht möglich und allein der Mutterschutz kann den nachfolgenden Verdienst massiv schmälern, weil ja alles erst anlaufen muss.
Bei mir war das so.
Ist aber schon 8 Jahre her.
Bei Selbständigen wird immer ein Kalenderjahr zur Berechnung herangezogen, auch wenn man nur teilweise selbstständig tätig ist.
Die Sachbearbeiterin meinte damals auch, dass sie "Kundinnen" hat, bei der zur Berechnung ein Jahr herangezogen wird, was 8-10 Jahre in der Vergangenheit liegt - weil eben immer irgendwas war, Elterngeld, Mutterschutz etc.
Da Selbstständige oft sehr unregelmäßig verdienen, ist diese Berechnung sicher prinzipiell fair. Da können ja, je nach Job, 3 Monate Mutterschutz den Jahresverdienst zunichte machen.
Allerdings musst du eben auch wirklich mit selbstständiger Arbeit Geld verdienen.
Wenn dein Kind also 2024 kommt und du in dem Jahr keine Tantiemen bekommen hast (weil es sich schlecht verkauft, weil der Verlag erst ab einer bestimmten Summe abrechnet, ...) dann fällst du natürlich nicht unter diese Regelung.
Ich weiß nicht, wie es ist, wenn du die selbständige Tätigkeit erst im Jahr der Geburt aufgenommen hast.
Ich war vorher schon jahrelang selbstständig, so dass auch diese Einnahmen in die Berechnung des Elterngeldes mit einflossen. Und da man die eben erst an der Steuererklärung ablesen kann, wurde in ganzen Kalenderjahren gerechnet und entsprechend ausgeklammert.
LG
Du musst für deine Selbstständigkeit dann schon auch eine Gewerbe o.ä. angemeldet haben und auch in dem letzten Kalenderjahr etwas verdient haben. Wenn du nur in deinem Kämmerchen gesessen hast und an deinem Buch geschrieben hast, dann hilft dir das nicht. Oder hast du einen Vorschuss vom Verlag bekommen?