Beschäftigungsverbot ambulante Pflege

Hey:)

meine Schwester ist Frisch schwanger, sie hat es auch gleich ihrer Vorgesetzten erzählt, da sie in der ambulanten Pflege arbeitet und ich auch gleich ins BV geschickt worden bin ( Intensivstation).
Ihre Vorgesetzte meinte, dass sie nicht ins BV gehen muss & weiterhin die Kunden anfahren kann. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, ich wurde ja im Februar auch sofort heim geschickt & COVID ist ja immer noch aktuell.
Nun hat sie erfahren, dass morgen eine positive Kundin in ihrer Tour ist. Meiner Meinung nach geht das garnicht.
Wisst ihr wie die momentane Gesetzeslage aussieht ?
Übers Wochenende kann sie das leider nicht regeln.

Liebe Grüße,
Julia & Viki ☺️

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Sie muss mit der Chefin eine Gefährdungsbeurteilung machen. Meines Wissens darf man auch garnicht alleine fahren. Ganz ehrlich, dann würde ich mich krank melden. Das geht garnicht....

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1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft


Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.



Die Unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen finden sich in § 11 MuSchG. Dort ist u. a. konkretisiert, dass hinsichtlich des Hebens und Tragens von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand) ein generelles Beschäftigungsverbot besteht.



Weitere Gefährdungen bezüglich schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen in ambulanten Pflegediensten bestehen durch schwere körperliche Arbeiten mit Zwangshaltungen (z. B. beim Lagern von Patienten) und mögliche Infektionen mit Krankheitserregern. Bei der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen.

Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist eine sofortige Umsetzung an einen Arbeitsplatz in einem geeigneten Tätigkeitsbereich zu veranlassen..



2. Arten von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter


Nach dem Mutterschutzgesetz gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:



Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.

Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot unterschieden:



Generelle Beschäftigungsverbote

Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von individuellen Verhältnissen und finden sich in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3 und 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie umzusetzen.

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Hey ich bin selber in der ambulanten Pflege. Ich und meine Kollegin sind direkt ins BV nach Bekanntgabe. Die dürfen uns nicht arbeiten lassen wegen Corona und das wir immer alleine sind, dort schwer heben evtl müssten etc können sie nie ausschließen

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Hey,
Ich arbeite selber auch in der ambulanten Pflege und wurde direkt ins BV geschickt. Begründung der Betriebsärztin , dass Auto fahren. Geht wohl aus Versicherungstechnischen Gründen nicht mehr und 2. Grund war Corona.

LG Tina

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Hallo,

Kontakt mit Covid-positiven Patienten würde ich tunlichst meiden. Google Mal das Mutterschutzgesetz für dein Bundesland. Das MuschG ist zurzeit eigentlich dermaßen strikt, dass man fast aufpassen muss, nicht mehr aus den Geschehen genommen zu werden als einen lieb ist. Wie schon geschrieben wurde, ist ihre Chefin zu einer Gefährdungsbeurteilung (mit Meldung!) verpflichtet. Das scheint sie nicht gemacht zu haben. Ich würde das Gespräch mit Chefin und ggfs FÄ suchen. Man kann sich auch an das Regierungspräsidium wenden (wenn du das MuschG googelst, wirst du da rauskommen und idr die geeignete Anlaufstelle finden) - wenn sie dort die Umstände im Betrieb meldet, wird ihrer Chefin auf die Füße getreten, die sind da ziemlich stringent. In meinem Bundesland darf man pro Tag 30 Min FFP2 pro Tag tragen (ist aber vorgeschrieben, sobald man sich Menschen auf weniger als 1,5m nähert).

LG :)

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Es gibt nur ein Mutterschutzgesetz und das gilt bundesweit 😉

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Danke dir :) ich war nur irritiert, weil ich es auf der Website des RPs gefunden habe und da dann auch BaWü draufstand. Deshalb bin ich auf Nummer Sicher gegangen und habe "in meinem Bundesland" geschrieben für den Fall, dass da jeder sein Süppchen kochen darf 😅

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Hi
Ich war selber in der ambulanten Pflege und bin nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV gegangen.
1. Ist der Kundenkontakt als Schwangere auf mehr als 1,5m Entfernung zu halten. (Wie soll das denn funktionieren?)
2. Ist das Tragen einer ffp2 Maske nicht länger als 30 Minuten täglich als Schwangere erlaubt. (Ich denke dass deine Schwester länger als 30 Minuten am Tag arbeitet)

Sie soll sich krankmelden bis ihre Chefin ihr das BV ausspricht.
Und dann darauf achten, dass ihr die wochenend- ,feiertags- und Nachtzuschläge der letzten 3 Monate im Schnitt zustehen. Das wird gerne "vergessen"...

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Nicht jeder zahlt diese Zuschläge!
Wenn, dann gibt es die eh nur für Sonntags und Feiertags Samstag ist ein normaler Werktag.

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Ab 13:00 bekommt man in der Pflege auch am Samstag den Zuschlag. So ist es bei der ambulanten Pflege bei meiner Schwester und bei mir im Krankenhaus zumindest (Bayern). :)

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