Hallo :)
und zwar hätte ich eine Frage.
Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 3 Stunden erhalten. Bei meinem Hauptarbeitgeber klappt das alles ohne Probleme.
Nun zu meinem Problem.
Ich arbeite Samstags nebenher in einer anderen Firma. Normal 5 Stunden. Das verbot greift allerdings auch hier.
Nun bekomme ich von meinem Minijob nur noch die 3 Stunden bezahlt statt die vertraglich vereinbarten 5 Stunden.
Meiner Meinung nach ist dies doch nicht rechtens. Zuerst meinte mein Arbeitgeber ich solle samstags 3 und zusätzlich sonntags 2 Stunden arbeiten was mir aber nicht möglich ist und soweit ich weiß darf ich gar nicht 7 Tage die Woche arbeiten. Des Weiteren ist laut Vertrag 1 Tag die Woche mit 5 Stunden vereinbart.
Die Firma wo ich den Minijob ausübe müsste mir doch die vollen 5 Stunden bezahlen oder liege ich da falsch? Mein Hauptarbeitgeber bezahlt mir ja auch meine vertragliche Arbeitszeit trotz das ich eben weniger arbeite.
Vielen Dank für eure Tipps.
individuelles Beschäftigungsverbot
Nebenjob Firmen müssen dir nicht sie 5 Stunden zahlen, schau mal in deinem Vertrag nach, ob es da eine fest gehaltene mindest stundenzahl gibt. Bei nebenjobs sind es entweder die festgehaltenen Stunden oder die tatsächlichen Stunden der Arbeit
So war zumindest vor Jahren bei meiner Schwester.
Aber eine Frage: hast du immer 5 Stunden gearbeitet? Oder war es jeden Monat anders? Denn es greift der Durchschnittsverdienst
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dein Lohn kürzen dürfen… Aber mit so Nebenjobs kenne ich mich nicht aus. Ich habe auch ein individuelles BV und arbeite gar nicht mehr. Das Geld bekomme ich vom Arbeitgeber überwiesen und soweit ich es weiß holen die das von der Krankenkasse. Du hast ja bei beiden Arbeitsstellen einen Vertrag. Evtl fragst du mal bei der Krankenkasse oder dem Gewerbeaufsichtsamt nach? Aber ich weiß nicht ob das die richtige Stelle ist. 😅
Ich denke auch, dass du da im Recht bist, genau so wie du das beschrieben hast. Vertrag ist Vertrag. Die Frage wäre dann, wie du dein Recht durchsetzen kannst, wenn sich der Arbeitgeber quer stellt.
Hier könntest du die für dein Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde raussuchen, und vielleicht mal anrufen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648
„Die Frage wäre dann, wie du dein Recht durchsetzen kannst, wenn sich der Arbeitgeber quer stellt.“
Das ist ja ganz einfach: Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Dir steht auch im Minijob volle Bezahlung zu.
Setz dich mit der Minijobzentrale mal in Verbindung.
Notfalls musst du den Lohn einklagen.
Selbstverständlich gibt es auch im Minijob Zahlung von Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html
Seine (Mehr)Aufwendungen bekommt der AG über die Arbeitgeberversicherung auch im Minijob erstattet.