Hallo Mädels
ich wollte fragen, wurde eine von euch krankgeschrieben oder hat ein Beschäftigungsverbot bekommen?
Mein Arbeitgeber hatte mir gekündigt und würde mich wieder einstellen, da ich geklagt habe, aber er will nicht dass ich dort arbeite. Seit dem geht es mir psychisch wieder ganz schlecht.
Dann wollte ich dass mein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht.. mein Frauenarzt meint aber, er müsste mich erst krankschreiben, und kann später daraus ein Beschäftigungsverbot machen?!
Kennt sich jemand damit aus?
Weil wenn ich nur krankgeschrieben bin dann zählt diese Zeit nicht beim Elterngeld.
Kann er nicht direkt ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
LG Lilli
Kennt sich jemand mit Beschäftigungsverbot aus
Zu dem konkreten Fall kann ich nichts sagen, aber die Krankentage können, müssen aber nicht ausgeklammert werden.
Soweit ich informiert bin werden die Tage gezählt, wenn die Krankschreibung auf die Schwangerschaft zurück zu führen ist. Das wäre dann ja bei OP vermutlich der Fall.
Der Arzt spricht dann ein BV aus, wenn deine Schwangerschaft (also Mutter und/oder Baby) durch deinen Arbeitsplatz in gesundheitlicher Gefahr sind.
Für alles andere, das nicht mit einer Gefahr für Mutter/Kind verbunden ist, ist dein Arbeitgeber zuständig. Wenn er dich nicht am Arbeitsplatz beschäftigen möchte, kann er dich von deiner Arbeit freistellen. Oder ein BV aussprechen, wenn dein Arbeitsplatz für eine Schwangere nicht geeignet ist.
Du musst nicht erst krankgeschrieben sein . Ein BV kann auch direkt ausgestellt werden. Dein AG könnte dich auch direkt ins BV schicken.
Wenn dein AG dich nicht sehen will dann soll er sich in BV schicken
Ansonsten würde ich auf der Matte bei ihm stehen
Er soll dich bezahlt freistellen und dein Gehalt aus eigener Tasche zahlen. Das würde ich ihm vorschlagen und mir während der Elternzeit einen neuen Job suchen.
Nein kann er nicht. Das was du schreibst tut mir leid, aber es gefährdet nicht dein Leben oder das des Babys. Daher ist er nicht zuständig für das BV.
In dem Fall bist du arbeitsunfähig.
Hallo,
Also ich wurde von meinem Arzt auch ins Beschäftigungsverbot geschickt ohne vorher eine Krankschreibung zu haben. Es gibt verschieden Gründe. Zum Beispiel ist der Stress den du gerade hast weder für dich noch das Kind gut. Wenn dein Arzt dein Beschäftigungsverbot Rechfertigen kann ist es kein Problem.
Aber alle anderen haben Recht, wenn dein Arbeitsplatz nicht geeignet ist oder dein Chef keine Schwangere Beschäftigen möchte kann er dich auch selbst ins BV schicken .. aber das sollte er als Chef eigentlich auch wissen
Wie schon einige hier schrieben, ist in deinem Fall der Arbeitgeber für das BV zuständig, nicht der Arzt. Könnte man das bei deinem Arbeitsplatz ggf. Irgendwie argumentieren, dass er für Schwangere nicht geeignet ist?
Du hättest alternativ noch die Möglichkeit sich ans Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. Ist halt die Frage, ob die dir helfen können (und wollen, die Motivation ist da nicht bei jedem Mitarbeiter gleich hoch 😅).
Wenn du einen Bürojob hat, wird es von AG-Seite wenig Anlass geben für sich ein BV auszusprechen.
Mit dem psychischen Druck könntest du nochmal versuchen beim Arzt was zu erreichen, aber das machen nur wenige und da muss man ein bisschen "Glück" haben.
Ich drücke die die Daumen, dass du es hinbekommst... Die Situation ist ja wirklich schwierig.
Achso... Eine Krankschreibung brauchst du vorher nicht eigentlich. Aber eigentlich gibt das auch keine Probleme beim Elterngeld. Ich war in der ersten SS auch länger krankgeschrieben und hatte keine Abzüge beim EG.