Arbeitslos und Schwanger

Hey ihr lieben,
ich blicke grade nicht ganz durch, vielleicht kennt sich ja jemand aus. (Sorry falls falsches Forum#hicks)

Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag der jetzt zum Jahreswechsel ausgelaufen ist. War davor im BV weil man bei uns nicht schwanger arbeiten darf. Nun erhalte ich bis April Arbeitslosengeld 1 und bin dann im Mutterschutz. Da übernimmt das ja meines Wissens nach die Krankenkasse und ich erhalte einen gleich hohen Betrag wie vom Arbeitsamt(?). Das ganze aber auch nur bis 8 Wochen nach der Geburt. Aber was ist dann?
Ich weiß das ich Elterngeld beziehen kann, was nur 300 Euro wären (der mindestsatz) und natürlich erhalte ich Kindergeld.
Aber wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus? Anspruch habe ich 1 Jahr, aber in der Elternzeit bzw. 2 Monate nach Geburt kann ich schlecht wieder arbeiten gehen und das möchte ich auch garnicht.

War schonmal jemand in einer ähnlichen Situation oder ist vielleicht sogar grade?

Danke #schmoll#schein

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Übernimmt da nicht dass jobcenter? Würde mich da mal erkundigen und deine Situation schildern lg

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Das Jobcenter ist für Alg2 zuständig, auch Bürgergeld oder Hartz4 genannt.
Alg1 ist Sache der Agentur für Arbeit. Man bekommt es ja auch nur für maximal 12 Monate, je nachdem wie lange man zuvor gearbeitet hat.

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Und auch nur, wenn man eine Kinderbetreung hat.

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Am besten lässt du dich von ProFamilia beraten. Die können Dir genau sagen, wo du Was beantragen kannst.

Liebe Grüße

Kiki und #ei 💙 26+0 /ET-98

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Müsstest du nicht mehr Elterngeld als nur die 300 bekommen ? Du hattest doch davor die ganze Zeit Einkommen, das Elterngeld wird doch von den letzten 12 Monaten berechnet oder nicht ?!
Was das Arbeitslosengeld in der Elternzeit betrifft, habe ivh aber absolut keine Ahnung. Wahrscheinlich wird dann das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet oder so ähnlich 🤷🏼‍♀️

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Ich denke auch, dass du ja mehr Elterngeld bekommen musst, da du die letzten 12 Monate gearbeitet hast.
Arbeitslosengeld 1 gibt's aber meines Wissens nach nur, solange du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, also eine Kinderbetreuung hast.

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Ja gut, ich kann genau so gut angeben das die Großeltern die Betreuung des Kindes übernehmen oder nicht🤷🏻‍♀️

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ALG1 bekommt man, soweit ich weiß, nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, was du ohne Betreuung für dein Kind nicht tust. Also wird es auf das Bürgergeld hinauslaufen..

Lass dich am besten von der Caritas o.ä. beraten.

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Bürgergeld steht mir nicht zu, da mein Mann normal arbeiten geht.

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Es kommt ja drauf an, wie hoch euer monatlicher Bedarf ist. Kann der mit dem Einkommen nicht gedeckt werden, bekämt ihr aufstockend noch Bürgergeld.

Da zum 1.1. die Regelbedarfe erhöht wurden, hat sich gleichzeitig auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erhöht.
Im Zweifel lass es dir einfach mal ausrechnen.

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Also eigentlich müsstest du mehr Elterngeld als 300€ bekommen. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzes. Monate mit ALG 1 fließen aber glaube mir 0€ in die Berechnung ein (ganz sicher bin ich mir da nicht).

ALG 1 erhältst du aber nur, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Da du ja selbst schreibst, dass du nach Ende des Mutterschutzes nicht schon wieder arbeiten kannst/willst, hast du auch keinen Anspruch auf ALG 1. Dir bliebe dann nur die Möglichkeit, Bürgergeld (ehemals Hartz 4) zu beantragen.

Wie sieht es denn mit dem Kindsvater aus? Lebt ihr zusammen? Dann würde sein EK bei der Berechnung von Bürgergeld mit Berücksichtigung.
Lebt ihr nicht zusammen, ist er dem Kind jedoch zum Unterhalt verpflichtet.

So oder so würde ich mich da mal beraten lassen.

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Ja ich bin verheiratet und lebe mit meinem Mann in einem Haushalt. Daher habe ich garkeinen Anspruch auf Bürgergeld. Ich würde ja rein theoretisch schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen nach der Mutterschutzfrist.

Leider wusste mein Berater von der Agentur auch nicht wo der Hase läuft, habe einen Termin im Februar bei einer anderen Beraterin bekommen. Hoffe sie kann mir dann weiterhelfen, aber vielleicht hat hier sonst noch jemand Erfahrung 🙃

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Du bekommst ALG1, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dh. wirklich arbeiten willst und somit eine Betreuung fürs Kind hast. Wenn Du Dein Kind nach dem Mutterschutz in eine Krippe gibst für zB Vormittag, dann bekommst Du auch nur anteilig ALG1 für diese Stunden in Teilzeit.
Ansonsten ist Dein Mann finanziell für Dich zuständig, dh sowohl Dir als auch dem Kind unterhaltsverpflichtet.

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Hallo,

meine Situation ist Grad die gleiche.
Musste mein Gewerbe in der Schwangerschaft abmelden.
Habe dann jetzt bis Anfang Januar ALG 1 bezogen, erhalte nun Mutterschaftsgeld und danach wurde mir von der Agentur für Arbeit erklärt, erhalte ich Elterngeld in der selben Höhe wie ich ALG1 bezogen habe.
Quasi, erlischt dein Anspruch auf ALG1 zum Mutterschutzbeginn.


LG Stephanie 🤰 35+1

Bearbeitet von stephanie92
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Heißt das aber das mein Anspruch auf Alg1 nur ruht und sobald das Jahr Elterngeld vorbei ist, kann ich erneut Anspruch auf die rest Monate erheben indem ich mich nochmals arbeitslos und suchend melde?

Habe ja aktuell 12 Monate Anspruch und werde nur knapp 4 davon nehmen bis der Mutterschutz beginnt.

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Dann blieben 8 Monate Anspruch noch.
Aber nur für die Stunden, die du zur Verfügung stehst.

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Das Elterngeld berechnet sich doch aber aus dem Einkommen der letzten 12 Monate, also da kriegst du ja was. Würde eigentlich auch Sinn machen du gehst jetzt bis zum Mutterschutz arbeiten, egal was einfach irgendwas das ins EG zählt weil das ALG 1 zählt natürlich null.