Unterhaltsfragen

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal ein paar Fragen, bezüglich Unterhaltsberechnungen. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Mein Noch-Ehemann und ich sind seit fast 3 Jahren getrennt. Unser gemeinsamer Sohn lebt bei mir und ist ca. 4 bis 5 Tage insgesamt im Monat bei seinem Papa. Unser Sohn ist 7 Jahre alt. Mein Ex hat eine neue Partnerin und lebt mit ihr zusammen.

So, wir hatten uns 2020 entschieden, auf Grund seiner Kurzarbeit (Gastronomie und Corona), dass er monatlich 200 Euro Unterhalt zahlt. Ich kenne mich gar nicht aus. Er ist nicht mehr in Kurzarbeit. Ich weiß sein genaues Gehalt nicht. Schätze aber nicht mehr wie 1900 Euro Netto. Er zahlt nach wie vor, 200 Euro. Er beteiligt sich an keine weiteren Kosten.

Wie läuft das mit einem Beistand über Jugendamt? Was heißt Mangelfall?

Kommunikation ist sehr schwierig. Ich renne ihm viel hinterher, dass unser Sohn seinen Papa vermisst. Er hat immer gleiche Ausreden. Gastronomie Arbeitszeiten...

Danke für Euren Input. LG #danke

Bearbeitet von wirzusammen1015
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Bzgl. Beistandschaft musst du dich lediglich ans JA wenden und denen mitteilen, dass du diese eingerichtet haben möchtest. Die vertreten dann euren Sohn. Sie fordern dann den KV auf, sein Einkommen nachzuweisen etc. Hierzu sei aber auch gesagt, dass die Beistandschaft gerne und regelmäßig den Unterhaltsanspruch zu hoch ansetzt. Passiert immer wieder. Wundere dich also nicht, wenn der KV eine etwaige Berechnung vom RA prüfen lässt.

Am Ende wird das JA ihn wahrscheinlich auffordern, einen Titel zu unterschreiben. Das muss er nicht machen. Jedoch wird das JA dann Klagen, sodass der Unterhalt dann am Ende von einem Gericht tituliert wird.

1900€ netto ist jetzt eine Zahl, die du in den Raum wirfst. Gehen wir davon aus, dass sie stimmig ist, so ist dieses EInkommen noch nicht bereinigt. HIer können noch diverse Dinge abgezogen werden. Sei es die Altersvorsorge, Versicherungen, berufsbedingte Aufwendungen (5%) und und und. Der Selbstbehalt liegt bei 1370€. Kann er den Mindestunterhalt nicht zahlen, weil er unter dem Selbstbehalt fällt, so wird er zum Mangelfall. Dann kann man ihm aber eine gesteigerte Unterhaltspflicht nachsagen, was heißt, dass er entweder mehr arbeiten bzw. mehr verdienen muss. Wird aber dann auch vom Gericht bestimmt. Das kann kein JA bestimmen.

Sollte es einen Titel dann geben, kann eine Änderung nur per Klage erreicht werden.

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Er liegt ja mit seinem Gehalt schon in der niedrigsten Stufe. Beteinigt wären evtl 1700. Zahlen müsste er 377!. Somit läge er dann knapp unterm Selbstbehalt, 50 Euro.
Dann wird er wohl nur knappe 320 Euro zahlen müssen. Evtl kürzt ein Gericht seinen Selbstbehalt wegen der neuen Partnerin und somit müsste er dann 377 zahlen.

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Er liegt ja mit seinem Gehalt schon in der niedrigsten Stufe. Beteinigt wären evtl 1700. Zahlen müsste er 377!. Somit läge er dann knapp unterm Selbstbehalt, 50 Euro.
Dann wird er wohl nur knappe 320 Euro zahlen müssen. Evtl kürzt ein Gericht seinen Selbstbehalt wegen der neuen Partnerin und somit müsste er dann 377 zahlen.

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Er liegt ja mit seinem Gehalt schon in der niedrigsten Stufe. Beteinigt wären evtl 1700. Zahlen müsste er 377!. Somit läge er dann knapp unterm Selbstbehalt, 50 Euro.
Dann wird er wohl nur knappe 320 Euro zahlen müssen. Evtl kürzt ein Gericht seinen Selbstbehalt wegen der neuen Partnerin und somit müsste er dann 377 zahlen.