Schwanger und AG insolvent! Bekomme ich jetzt ALG1 oder Bürgergeld?

Hallo, ich bin frisch schwanger, mein AG hat Insolvenz in Eigenverantwortung angemeldet und meinen Arbeitsplatz dicht gemacht. Ich bekomme jetzt bis Ende August Lohn und bin zuhause. Jetzt bin ich aber schwanger in der 9 Woche, wir freuen uns natürlich riesig.

Ich habe mich auch schon arbeitslos zum 1.9.23 gemeldet.
Jetzt habe ich aber gehört, dass ich gar kein ALG 1 bekommen würde, da ich ja als schwangere nicht für den Arbeitsmarkt vermittelbar wäre und somit direkt ins Bürgergeld rutschen würde.....

Davor hab ich jetzt echt Angst, denn das wird beim Elterngeld mit 0€ pro Monat berechnet. ALG 1 kann man wenigstens noch ausklammern und den alten Lohn hernehmen, wollte beim 2. Kind 2 Jahre zuhause bleiben, aber so, weiß ich nicht wie.

Könnt ihr mir Tipps geben oder mir sagen ob es wirklich so ist, dass ich dann Bürgergeld beziehen müsste? Und Elternzeit geht ja dann auch nicht, ist man dann einfach Arbeitslos wenn das Baby da ist ?

Danke schön mal für die Antworten
LG Mona

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ALG 1 zählt auch mit 0 Euro fürs Elterngeld.
Solange du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und nicht von vorneherein sagst, dass du keinen neuen Job willst, bekommst du ALG 1.

Ob du Bürgergeld überhaupt bekommen würdest, läge ja auch am Einkommen deines Partners.

Bis zum 01.09. ist ja noch ein bisschen Zeit, da kannst du dir ja auch selbst noch einen neuen Job suchen.

Weiß dein Arbeitgeber denn, dass du schwanger bist? Normalerweise lässt sich eine Kündigung da ja noch in die Länge ziehen, wegen besonderer Genehmigung etc.

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Ich dachte ALG 1 darf man ausklammern und sein vorheriges Gehalt hernehmen?

Meine Arbeit hat schon zu gemacht, da ist nix mit nicht gekündigt werden.
Ich bin Risikoschwanger und ab der 12 ssw verpflichtet es einem neuen AG zu melden.
Abgesehen davon würde ja, wenn ich jetzt eine neue Stelle annehmen würde, raus kommen, bevor ich die Stelle dann antrete, dass ich schwanger bin und dann würden die es gar nicht erst dazu kommen lassen, dass ich anfange dort, da ich bei meinem Beruf sofort ins Beschäftigungsverbot rutsche.

Das ist das große Problem. Lg

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Wer sagt denn, dass du dazu verpflichtet bist? Kenne da keinerlei Gesetz etc zu...

Du könntest ja jetzt, wo man es nicht sieht, dir was anderes suchen, wo du nicht ins BV muss. Hier wird z.B in jedem Supermarkt Personal für die Kasse gesucht oder ähnliches.

Alternativ beziehst du ALG 1 und die Monate September, Oktober, November und je nach Mutterschutzbeginn der Dezember gehen mit 0 Euro in die Berechnung. Dein Mutterschaftsgeld wäre auch nur so hoch wie das ALG.

Natürlich wäre es doof einem neuen AG gegenüber, aber für dich finanziell der einzige WEG.

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