Testament, welche Form, Stiefkind, Erbe usw

Hallo,

wir sind verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder und mein Mann hat noch eine Tochter aus frühere Beziehung.

Wir haben Eigentum und ich habe noch anteilig ein Grundstück geerbt.

Nun müssen wir dringend ein Testament aufsetzen lassen.

Ich bin mir unschlüssig, was das Beste wäre.

Wer hat eine ähnliche Situation und wie seid ihr da vorgegangen? Was sollte man dringend beachten? Ich möchte zum Beispiel nicht meine Stieftochter auszahlen müssen, da ich das Geld so gar nicht hätte. Bei unseren gemeinsamen Kindern mache ich mir keine Sorgen.

Liebe Grüße

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Es würde doch Sinn machen, den Besitz vorher geistig gerecht zu verteilen und dann ein Testament zu machen. Wenn die Tochter andere Werte vom Vater bekommt, die einen fairen Anteil ausmachen, könnte er das Haus ja dir und den gemeinsamen Kindern vererben.

Dafür gibt es ja Testamente, dass nicht jeder einen Anteil von allem bekommt.

Die Tochter komplett zu enterben wäre ja hoffentlich nicht das Ziel.

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Lasst euch von einem guten Anwalt/Notar beraten. Es gibt Möglichkeiten, das ihr die Tochter fast komplett enterbt, dann bekommt sie vom Pflichteil nur die Hälfte
Oder das Haus wird auf dich und deine Kinder übertragen.

Deine Grundstücke würde ich auf deine Kinde übertragen, somit ist die dann raus.

Bearbeitet von Mmmhhhooohhh
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Aus ihrem Grundstück ist das Kind, welches nicht ihres ist, eh raus. Auch bei gesetzlicher Erbfolge.

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Wenn sie aber eher stirbt und der Mann Dann stirbt, dann nicht.

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Wenn ihr etwas ganz spezielles regeln wollt, dann geht das eh nur beim Notar und der berät dazu natürlich auch.

Das einzige was ihr zu zweit handschriftlich machen könnt ist ein Berliner Testament. Da vererbt der früher Versterbende erst mal alles nur an den Ehepartner, die Kinder erben erst, wenn der zweite Partner stirbt.

Das schützt jedoch nicht davor, dass ein Kind schon beim ersten Todesfall seinen Pflichtteil einfordert (und man kennt dann auch die eigenen Kinder ggf. nicht gut genug bzw. weiß nicht wie viel Einfluss dahinterstehende Partner etc. haben). Und bei dem Kind deines Mannes, wäre das - sofern er als erstes verstirbt - auch zu erwarten, da das Kind sonst fürchten muss leer auszugehen, weil du wiederum vor deinem Tod schon alles ausgibst oder deinen Kindern zusteckst.

Das Berliner Testament hat aber auch Vor- und Nachteile.

Zu der Tochter deines Mannes: Sie wird immer mind. ein Anrecht auf den Pflichtteil haben. Natürlich bedeutet das nicht, dass deswegen das Haus verkauft werden musst. Aber du musst dann nach den Tod deines Mannes in der Lage sein ihr den entsprechenden Anteilswert auszuzahlen. Man kann also eher mal im Blick behalten wie hoch dieser Anteilswert wäre und das Geld irgendwie versuchen greifbar zu haben oder mit einer Risikolebensversicherung greifbar zu machen.

Ich empfehle zum Einlesen und für Formulare diese Broschüren:

https://www.beck-shop.de/reihen/vorsorgebroschueren/49626?filter=L0ZBQ1QtRmluZGVyL1NlYXJjaC5mZj9xdWVyeT0qJmZpbHRlckJpYmxpb2dyYXBoaXNjaGVTZXJpZT1Wb3Jzb3JnZWJyb3NjaCVDMyVCQ3JlbiZjaGFubmVsPWRlJnBhZ2U9MiZmb2xsb3dTZWFyY2g9OTYxOCZ1c2VDb25qdW5jdGlvbkZvclBhcnRpYWxSZXN1bHRzPWZhbHNlJmZvcm1hdD1KU09O

Bearbeitet von ourhope123
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Eine kurze Anmerkung zum Thema „Geld greifbar haben“:

Lebt die TE in einer Zugewinngemeinschaft, wäre auch dieses dafür angesparte Geld zu 50% Teil der Erbmasse. Das wird so also nicht funktionieren.

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Wenn nirgendwo Geld offiziell vorhanden ist, dann nicht.

Bearbeitet von Mmmhhhooohhh
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Ich halte es immer für eine gute Idee, die Kinder bei Immobilienvererbung (so der Witwer / die Witwe beabsichtigt die Immobilie zu behalten) erstmal aussen vor zu lassen. Zum Einen müssten bei einer Erbengemeinschaft die Kinder auch für die Verbindlichkeiten gerade stehen, zum Anderen gilt der Anteil an der Immobilie bei Bafög / Bürgergeld / Schulden o.ä. als Vermögen, auch wenn die Immobilie gar nicht zu Geld gemacht werden soll / kann.

Klassischerweise erreicht man das durch ein Berliner Testament. Und da kommt die Stieftochter ins Spiel. Stirbt Dein Mann zuerst, wäre sie schön blöd den Pflichtanteil nicht einzufordern. Stirbst Du zuerst, erbt sie nach dem Tod Deines Mannes mehr, als ihr eigentlich 'zustehen' würde. Der zweite Fall liesse sich vermutlich durch Testamentszusätze abfedern (Notar fragen), der erste Fall nicht. Für den Fall empfiehlt sich (hat ourhope ja schon geschrieben), so keine relevanten Barmittel vorhanden sind, eine Risikolebensversicherung aus der die Stieftochter ausbezahlt werden kann.

Grüsse
BiDi

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"Ich möchte zum Beispiel nicht meine Stieftochter auszahlen müssen, da ich das Geld so gar nicht hätte."...

Dann hättest du dir müssen einen Mann suchen, der kein Kind aus einer früheren Beziehung hat.
Wenn euch das Haus beide zur Hälfte gehört, hat deine Stieftochter hat nun Mal ein Anrecht auf 1/12 des Hauses wenn dein Mann vor dir sterben sollte & daran wird auch kein Testament was ändern.
Dann gehören dir nämlich 9/12 (75%) des Hauses & euren Kindern & der Stieftochter jeweils 1/12 (8,333...% des Hauses) die du ihr dann ausbezahlen musst.

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Deinem ersten Absatz stimme ich voll und ganz zu.

Aber wie kommst du auf die anderen Zahlen?

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Falls du mich meinst, beim Berliner Testament ist es ja so, dass man dem anderen Partner erstmal alles vererben kann, aber trotzdem kann der Pflichtteil eingeklagt werden. Was die Stieftochter dann wahrscheinlich auch machen wird, da der andere Partner ja nicht ihre Mutter ist.
Natürlich können dies auch die anderen beiden machen, beim Geld/ Erbe gibt es ja oft Streit in der Familie.
Nun klagt die Stieftochter ihren Pflichtteil ein, dann bekommt die Ehefrau 25% des Hauses, hat dann 75% des Hauses, da ihr ja eine hälfte bereits gehört. Die restlichen 25% Pflichtanteil muss rechtlich sich die Stieftochter mit ihren 2 Halbgeschwister teilen, was einen Pflichtanteil von 8,333..% bei insgesamt 3 Kindern fûr die Stieftochter ausmacht, was 1/12 vom Haus ist.

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Wir auch 2 gemeinsame Kinder.
Mein Mann hat eins aus erster Ehe.

Das Haus habe laut Grundbuch nur ich gekauft.
Im Falle meines Todes, habe ich testamentarisch festgelegt, dass meine Kinder zu gleichen Teilen erben und mein Mann ein Wohnrecht behält.
Meine Lebensversicherung bekommen meine Eltern.
Klingt hart und gemein, aber im fall der Fälle, erbt mein Mann offiziell nichts bzw wenig, sondern alles unsere Kinder.
Sollte er gehen, hat er nicht sehr viel.
In der Risikolebensversicherung, bin ich die Begünstigte.

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Krass, das Risiko wäre ich an Stelle deines Mannes nicht eingegangen, nur um das Stiefkind außen vor zu lassen.

Was ist wenn du gehst und einfach alles mitnimmst? Was ist wenn du stirbst und und deine Eltern Lust haben den Rest ihres Lebens auf nem Kreuzfahrtschiff zu verbringen, statt das Geld deiner Familie zu geben (wobei mitunter Schenkungssteuer anfällt!)? Klar, klingt alles unwahrscheinlich, abet Menschen verändern sich, es gibt Streit,…

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Da hast du natürlich Recht aber mal ganz ehrlich. Das wär doch nur Karma...

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Hauptsache fair! Und das liegt bei Deinem Mann, und ich hoffe sehr, dass Du ihm da nicht reinquatschst. Seine Tochter ist schließlich die Halbschwester Deiner Kinder, nicht Deine! Solche Gedanken sind unfassbar, wirklich. Sollte die Halbschwester als Erwachsene keine Angehörigen mehr haben, wäre es möglich, dass Deine Kinder die Erben wären im Falle deren Todes, das wiederum wäre bestimmt ok für Dich...