Attest für den Arbeitsgeber das man Schwanger ist

Hey,

mein Arbeitsgeber möchte das in meinen Attest auch drin steht wann die Schwangerschaft festgestellt worden ist.
Ich hatte mein Arbeitsgeber nämlich gesagt das ich erst in der 13 ssw festgestellt hatte das ich schwanger geworden bin was nicht stimmt.

Meine frage ist jetzt ob ich verpflichtet bin auch in diesen Attest mit rein zu schreiben wann die Schwangerschaft feststellung war.

Im Attest steht nur drin welche Woche ich bin und wann der errechnet Geburtstermin ist.

Liebe grüße

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Meines Wissens nicht. Auf dem Attest muss das Datum er Ausstellung drauf sein.

Frau ist zudem nicht verpflichtet eine Schwangerschaft anzuzeigen. Erst die Geburt muss dem AG gemeldet werden.

Weshalb möchte der AG das wissen? Es hat keinerlei Konsequenz.

Bearbeitet von Anonymus24
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huhu, das attest sieht dann so aus: https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/pdf/musterzeugnis-mutmasslicher-entbindungstag.pdf da steht dann auch drin, wann die Schwangerschaft per Untersuchung festgestellt wurde.

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Das hat aber damit nichts zu tun. Ich habe für das Mutterschaftsgeld eine Bescheinigung für die Krankenkasse erhalten und in der Spalte, die du meinst, steht das Datum vom Tag der Ausstellung.

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Nein, da steht drin, wann der Ultraschall durchgeführt wurde, der den errechneten Entbindungstermin (nochmal) bestätigt hat. Das Formular ist jenes, welches man fürs Mutterschaftsgeld vom Arzt kriegt und primär bei der Krankenkasse abgibt. Die zweite Seite kann man dem AG geben, wenn er es haben wollen würde, aber da steht auch nicht mehr drauf.

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Hmm, also das was du bisher abgegeben hast müsste eigentlich reichen. Also der Entbindungstermin ist wichtig, damit der Beginn des Mutterschutzes berechnet werden kann. Wüsste nicht, wieso er den Tag der Feststellung haben möchte. Viele warten bis zur 12. Schwangerschaftswoche, was auch ihr gutes Recht ist, solange die Arbeit kein erhöhtes Risiko für Mutger und Kind ist.

Ich habe meine Schwangerschaft sofort bekanntgegeben, aber auch nur weil ich im OP arbeite.

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Zu warten bis in die 12ten Woche ist ja nochmal was anderes als den Arbeitgeber anzulügen und zu sagen, dass man es erst in der 13ten Woche erfahren hat.

Warum der Arbeitgeber das allerdings wissen will, verstehe ich nicht ganz.

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In Bezug auf eine Schwangerschaft ist das deutsche Arbeitsrecht eindeutig pro Arbeitnehmerin.
Durch eine Schwangerschaft beispielsweise dürfen keine Nachteile entstehen. Vielleicht hat die Fragestellerin erst in Woche 12 einen unbefristeten Vertrag, eine Gehaltserhöhung oder Beförderung erhalten? Natürlich darf sie hier den AG anlügen. Vielleicht wollte sie auch zuvor noch Überstunden aufbauen, was sie im Falle einer Schwangerschaft nicht mehr dürfte?

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Warum hast du deinem AG überhaupt gesagt, dass es in der 13. Woche erst festgestellt wurde? Das sind alles Sachen, die ihn gar nichts angehen, wann, wie, warum…

Nein, du musst natürlich KEIN solches Attest anbringen. Das was du abgegeben hast reicht völlig aus.