Ich habe eine Frage zur Krankenversicherung in Elternzeit für mich als Vater. Folgende Situation:
Errechneter Entbindungstermin ist der 12.01.2024
Aktuell bin ich freiwillig gesetzlich versichert, weil ich knapp über der Grenze liege.
Ab 1. Januar 24 werde ich dann wieder gesetzlich pflichtversichert sein, da ich wegen Elternzeit natürlich wieder unter die Grenze rutschen werde.
Ich möchte dann ab 12.01.24 (bzw. ab dann wenn das Kind raus will) in Elternzeit gehen.
- Bin ich dann kostenfrei krankenversichert, da ich ab dem 1.1. ja wieder pflichtversichert bin?
- Oder muss ich den Mindest-Beitrag der freiwilligen Versicherung zahlen, da ich im Bemessungszeitraum freiwillig versichert war?
Hatte jemand eine ähnliche Situation und kann berichten?
Elternzeit und Krankenversicherung
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und kann, da Elterngeld nicht als Einkommen zählt, ab Elterngeldbezug in die Familienversicherung meines Mannes.
Einfach mal bei der Versicherung anrufen und fragen.
Allerdings darf man dann tatsächlich nur Elterngeld beziehen und keine anderen Einkünfte haben.
Frau und Kinder sind bei mir familienversichert, daher ist die Familienversicherung für mich keine Option.
Dann wird es wohl darauf hinauslaufen, dass du auch während dem Elterngeldbezug die KK zahlen musst.
Am Besten mal bei der KK anrufen und nachfragen.
Also wenn Du Dich nicht familienversichern kannst über Deine Partnerin (da bin ich jetzt überfragt, ob das geht, wenn sie auch in Elternzeit ist…), dann bleibst Du eigentlich in der freiwilligen gesetzlichen, da Elternzeit kein Grund ist aus der freiwilligen gesetzlichen Versicherung zu fallen. Du müsstest aus anderen Gründen (zum Beispiel Teilzeit) unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen. Ich habe meine gesamte Elternzeit Beitrage bezahlen müssen, da ich zuvor freiwillig gesetzlich versichert war, selbst als ich kein Elterngeld mehr bekommen hatte und 0 Euro Einkünfte hatte.
Familienversichern kann ich mich leider nicht, da meine Frau bei mir familienversichert ist. Da ich nach den paar Monaten Elternzeit auch Stunden reduziere, werde ich nächstes Jahr auf jeden Fall wieder in die Pflichtversicherung rutschen. Die Frage ist nur, ob das auch schon für die Elternzeitmonate Januar bis April gilt.
Du musst vor der Elternzeit in die Pflichtversicherung rutschen, am besten schon im Dezember Stunden reduzieren, sonst fürchte ich, dass Du zahlen musst. So war es zumindest bei mir auch.
Du wirst die Monate wo du nur in Elternzeit bist den mindestbetrag 209 oder so etwa zahlen müssen, da du ja nicht in die familienversicherung kannst. Außer du hast noch andere Einkünfte , Miete oder so, dann wird es mehr.
Ich habe deswegen auch eher wieder angefangen ein paar Stunden zu arbeiten, dann hat sich das wieder erledigt.
Ansonsten hilft nur vorher schon in die Pflichtversicherung zu rutschen.
wenn du friewillig versichert bist, rutscht du nicht unter die Obergrenze, sondern zahlst deinen Betrag selbst